ALG II beantragen, nachdem man einen Mietvertrag unterschrieben hat?

Leser in diesem Thema...

farafu

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
3 Jan 2018
Beiträge
69
Bewertungen
0
​Hallo,

kurz zu meiner Person:
- Ü25
- noch Student bis 1. April
- Midijob (ca. 500€/Monat)
- wohnhaft bei den Eltern, da ich mir keine Wohnung+Lebensunterhalt leisten kann

Meine Fragen:

Kann bzw. sollte man ALG II erst beantragen, wenn man einen Mietvertag unterschrieben hat? Wie sieht es dann mit Kaution und den Mietkosten aus? Können diese nachträglich übernommen?

Was ist z.B., wenn ich heute den Antrag stelle und dieser erst ab April wirksam wird, da ich dann kein Student mehr sein werde. Kann ich mir bis zu diesem Zeitpunkt eine Wohnung suchen und es dem Amt melden? Wäre das der richtige Weg?

Wie sollte ich eurer Meinung nach vorgehen?

Vielen Dank im Voraus.

MfG
 
G

Gelöschtes Mitglied 57503

Gast
Ein ist mega wichtig: Die Wohnung muss in den Richtlinien des Amts liegen.

Natürlich kannst du schon nach einer geeigneten Wohnung suchen, dass wird womöglich die meiste Zeit in Anspruch nehmen.

Ich hatte echt Glück, dass es in meiner neuen Heimat eine riesen Hausverwaltung gibt, die a) nix gegen Leute vom Amt hat und b) Wohnungen nach den aktuellen Richtlinien anbietet.

Ich ging hin, berichtete von meiner Lage und dem bevorstehenden Umzug aus Stadt A hierher und die hatten zufällig 3 Wohnungen die ich mir ansehen konnte. Was bei einem Betand von ca 12.000 Wohnungen nicht grade viel war - aber 1 davon erwies sich als Traum und ich will sie nie wieder hergeben :peace:

Du kannst dir ja schon einmal alle nötigen Infos (und Anträge) einholen und dich einlese, bzw beraten lassen - dann gibt es nicht so viele unangenehme Überraschungen.

Ich wünsch dir viel Glück und Erfolg :)
 

farafu

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
3 Jan 2018
Beiträge
69
Bewertungen
0

Wenn du mir einen anständig bezahlten Job aus meiner Branche besorgen kannst, dann mache ich das gerne :wink:

Jetzt im Ernst: Hier soll es eigentlich um den richtigen Zeitpunkt der Antragstellung gehen und nicht warum ich ALG II beantragen möchte.
 

Seepferdchen 2010

Super-Moderation
Mitglied seit
19 Nov 2010
Beiträge
27.217
Bewertungen
19.255
Hallo @farafu :welcome:

Kann bzw. sollte man ALG II erst beantragen, wenn man einen Mietvertag unterschrieben hat?

Sollte der Fall eintreten das du ALG II beantragen mußt, dann beachte bitte unbedingt folgendes:

Zunächst stellst du deinen Antrag auf ALG II , dann kannst du auf Wohnungssuche gehen, hast du dann entsprechend der örtlichen Richtlinie deiner Stadt eine Wohnung gefunden, legst du bitte das Mietangebot dem Jobcenter vor mit kurzem Anschreiben.

Lies bitte dazu diesen § 22 SGB II Abs. 6

(6) 1Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; Aufwendungen für eine Mietkaution und für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden. 2Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. 3Aufwendungen für eine Mietkaution und für Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen erbracht werden.

Was ist z.B., wenn ich heute den Antrag stelle und dieser erst ab April wirksam wird,

Deinen Antrag stellst du bitte ca. 4-6 Wochen vorher und reichst diesen am besten persönlich beim Jobcenter ein gegen Empfangsbestätigung.

Wie sollte ich eurer Meinung nach vorgehen?

Also kurzes Fazit erst den Antrag stellen, dann wie oben geschrieben Wohnung und die angemessen Kosten der Unterkunft beachten.
 

Nena

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
10 Okt 2015
Beiträge
2.982
Bewertungen
4.300
Aber wenn TE die Wohnung schon hat, wenn er den Antrag stellt, werden die KdU doch für mindestens sechs Monate übernommen (egal wie hoch). Oder? Wenn TE also jetzt schon wüsste, dass sie/er im nächsten halben Jahr umziehen möchte/einen Job findet, könnte er sich doch eine egal wie teure Wohnung mieten (bezahlt vom JC )?
 

farafu

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
3 Jan 2018
Beiträge
69
Bewertungen
0
Also kurzes Fazit erst den Antrag stellen, dann wie oben geschrieben Wohnung und die angemessen Kosten der Unterkunft beachten.

Ist es also egal, wenn man bei der Antragstellung noch bei den Eltern "kostenlos" wohnt? Ist das Gehalt meiner Eltern relevant für die erfolgreiche Antragstellung wie beim Bafög?

Deinen Antrag stellst du bitte ca. 4-6 Wochen vorher und reichst diesen am besten persönlich beim Jobcenter ein gegen Empfangsbestätigung.
Gibt es dafür einen speziellen Grund oder warum sollte man den Antrag nicht früher abgeben?

Ist denn bei der Antragstellung die Exmatrikulationsbescheinigung notwendig? Zählt bei der Antragstellung der aktulle Status (das wäre bei mir Student) oder kann man den ab einen bestimmten Zeitpunkt wirkend machen (ab 1. April)? Im Hauptantrag wollen die doch nur den Studentennachweis, was ich aber ab den 1. April nicht mehr sein werde.

Braucht man denn vorher nicht eine (Berufs)beratung oder melden die sich dann einfach, wenn der Antrag durch ist?
 

Seepferdchen 2010

Super-Moderation
Mitglied seit
19 Nov 2010
Beiträge
27.217
Bewertungen
19.255
@farafu

Ist es also egal, wenn man bei der Antragstellung noch bei den Eltern "kostenlos" wohnt?

Du bist Ü25 somit kannst du natürlich eine eigene Wohnung beziehen.

Ist das Gehalt meiner Eltern relevant für die erfolgreiche Antragstellung wie beim Bafög?

Hier stellt sich die Frage, sind deine Eltern noch Unterhaltspflichtig?
Ich gehe mal davon aus das keine Unterhaltspflicht mehr vorliegt.

Hier stelle ich dir noch zur Info diesen Link rein, fachliche Weisung zum § 7 SGB II Leistungsberechtigte

https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/FH_7_-_21.08.2017.pdf

Ist denn bei der Antragstellung die Exmatrikulationsbescheinigung notwendig?

Hier kannst du im Anschreiben zum Antrag auf ALG II schreiben das die
Exmatrikulationsbescheinigung nach Erhalt in Kopie nachgereicht wird.

und

Zählt bei der Antragstellung der aktulle Status (das wäre bei mir Student) oder kann man den ab einen bestimmten Zeitpunkt wirkend machen (ab 1. April)? I

Du bist ab 01.04. dann kein Student mehr, darum stellst du ja deinen Antrag, dazu kannst du ja im Antrag eine Randbemerkung machen/schreiben bzw. nochmalig im Anschreiben darauf hinweisen.

Braucht man denn vorher nicht eine (Berufs)beratung oder melden die sich dann einfach, wenn der Antrag durch ist?

Schau bitte mal hier rein, da findest du Hinweise wie das bei Erstbeantragung vom ALG II stattfindet:

BA Handbuch Neukundenprozess
 
G

Gelöschtes Mitglied 57503

Gast
Wenn du mir einen anständig bezahlten Job

Ohne mich jetzt darüber aufzuregen, wie hast du von meiner formulierung:
Ein ist mega wichtig: Die Wohnung muss in den Richtlinien des Amts liegen.
auf die bezahlung deiner Branche geschlossen?

Wenn du eine Wohnung vom Jobcenter bezahlt haben willst, dann musst du dich schon an deren Spielregeln halten.

Darum ja der Hinweis: beginne frühzeitig zu suchen, damit du auch eine findest die in die Richtlinien des Amts passen.

Du musst die ja nicht anmieten, aber du kannst dich schon mal schlau machen was du überhaupt darfst und wie gut du eine mit den Richtlinien bekommst.

Jede Stadt macht ihre eine Suppe und für den Preis einer Wuppertaler "Alg2-Wohnung" bekommt man womöglich in Frankfurt nicht mal ne Abstellkammer ohne Klo :wink:
 

farafu

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
3 Jan 2018
Beiträge
69
Bewertungen
0
Ohne mich jetzt darüber aufzuregen, wie hast du von meiner formulierung: auf die bezahlung deiner Branche geschlossen?

Ich glaub du hast etwas missverstanden. Ich habe auf einen vorherigen Beitrag geantwortet, welches nun gelöscht wurde. Das Zitat wurde aber aus meinen Beitrag ebenfalls gelöscht. Deshalb sieht es so aus als hätte ich dir geantwortet. Kein Grund also dich aufzuregen :biggrin:
 
G

Gelöschtes Mitglied 57503

Gast
Hahaaaa okay :idea:

Ne ich dachte nur: Hä? Was ist passiert ^^

Das war doch ziemlich aus dem Kontext.

Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen, dass du nur kurze Zeit beim Amt bist, ich hab jetzt den x-ten Versuch gestartet dort weg zu kommen.

Muss zwar noch etwas aufstocken, aber wenn alles gut geht, und in 2019 neue Gehaltsverhaundlungen, sehe ich doch Licht am Ende des Tunnels :wink:
 
M

Mitglied 61702

Gast
Ich gehe jetzt mal davon aus, daß du in derselben Stadt umziehst.

Wenn du zuerst den Antrag stellst, um an die Umzugskosten und die Kaution zu kommen, dann wird die Bearbeitung eine Weile dauern, ca. 4-6 Wochen. Die werden nicht gerade erfreut sein, wenn du kaum, daß sie deinen Bescheid bearbeitet haben, nun eine neue KdU anleierst.

Dir wird nur dann die neue Wohnung genehmigt, wenn sie auf gleicher Höhe oder unterhalb der bisherigen Miete liegt. Umzugskosten erhältst du außerdem nur, wenn du umziehen mußt und der Umzug erforderlich ist. Dir kann also passieren, daß das JC zickt, weil du bisher ja kostenfrei gewohnt hast.

Sofern du die Kaution alleine wuppen kannst, würde ich an deiner Stelle vor dem Antrag eine Wohnung anmieten, und zwar eine die ziemlich genau knapp unterhalb der Angemessenheitsgrenze deines Wohnorts liegt. Das JC muß sie dann anerkennen (weil schon vor Antrag bezogen) und die Miete zahlen. Das erspart mehr Hickhack als du dir vorstellen kannst :biggrin:
 

farafu

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
3 Jan 2018
Beiträge
69
Bewertungen
0
Ich gehe jetzt mal davon aus, daß du in derselben Stadt umziehst.
Genau so ist es.

Dir wird nur dann die neue Wohnung genehmigt, wenn sie auf gleicher Höhe oder unterhalb der bisherigen Miete liegt. Umzugskosten erhältst du außerdem nur, wenn du umziehen mußt und der Umzug erforderlich ist. Dir kann also passieren, daß das JC zickt, weil du bisher ja kostenfrei gewohnt hast.
Die Miethöhe darf maximal so hoch sein, wie das Jobcenter vorgibt? Alles drunter müsste also genehmigt werden oder?

Zählen nur berufliche Gründe als Umzugsgrund oder gehen auch persönliche? In meinen Fall muss ich auf jeden Fall ausziehen, da ich nicht mehr mit meinen Eltern zusammen wohnen kann. Allein aus psychologischen und sozialen Gründen. In meinen Alter ist man auch nicht mehr ganz so erwünscht im Elternhaus wie früher. Meine Situation ist sehr hemmend.

Sofern du die Kaution alleine wuppen kannst, würde ich an deiner Stelle vor dem Antrag eine Wohnung anmieten, und zwar eine die ziemlich genau knapp unterhalb der Angemessenheitsgrenze deines Wohnorts liegt. Das JC muß sie dann anerkennen (weil schon vor Antrag bezogen) und die Miete zahlen. Das erspart mehr Hickhack als du dir vorstellen kannst :biggrin:
Danke für den Tipp.

Ich müsste also so am besten vorgehen:

1. Wohnung suchen und anmieten => Miete soll etwas weniger Kosten als maximal zugelassen

2. Antrag stellen (welcher Zeitpunkt nach Wohnungsfindung?) => geht durch => Miete wird übernommen (auch Kaution?)
 

erwerbsuchend

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Jun 2017
Beiträge
3.778
Bewertungen
2.942
Zählen nur berufliche Gründe als Umzugsgrund oder gehen auch persönliche? In meinen Fall muss ich auf jeden Fall ausziehen, da ich nicht mehr mit meinen Eltern zusammen wohnen kann. Allein aus psychologischen und sozialen Gründen. In meinen Alter ist man auch nicht mehr ganz so erwünscht im Elternhaus wie früher.

Mit Ü25 hast du Anspruch auf eine eigene Wohnung. Ein Auszug aus dem Elternhaus ist in dem Alter nicht mehr zu begründen.

1. Wohnung suchen und anmieten => Miete soll etwas weniger Kosten als maximal zugelassen

2. Antrag stellen (welcher Zeitpunkt nach Wohnungsfindung?) => geht durch => Miete wird übernommen (auch Kaution?)

Sofern du mindestens den 1. Monat in der neuen Wohnung selbst finanzieren kannst, kannst du das so machen. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das JC auch rückwirkend die Kaution übernimmt. Bedenke bitte auch, dass viele Vermieter die Kaution in den ersten Monaten erhalten wollen. Du müsstest also mindestens den ersten Teil der Kaution direkt beim Einzug zahlen.
 

farafu

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
3 Jan 2018
Beiträge
69
Bewertungen
0
Richtig rückwirkend wird hier keine Kaution übernommen, darum wie bereits geschrieben, dem JC ein Mietangebot vorlegen.

Verschlechtern sich dadurch meine Chancen? Also wenn man noch elternabhängig ist und einen Midijob hat? Oder mache ich mir da viel zu viel Stress?

Könnte ich denn den Antrag genau dann stellen, wenn ich ein Mietangebot habe (zahle zum Zeitpunkt nichts), diesen hinzufüge und dazu noch kurz einen Text schreibe oder würden die dann auch nichts übernehmen?

Oder einfach normal wie gesagt nach Antrag auf wohnungssuche gehen? Aktzeptieren die dann auch jede Wohnung, solange diese im Rahmen ist?
 

Seepferdchen 2010

Super-Moderation
Mitglied seit
19 Nov 2010
Beiträge
27.217
Bewertungen
19.255
@farafu

Oder einfach normal wie gesagt nach Antrag auf wohnungssuche gehen? Aktzeptieren die dann auch jede Wohnung, solange diese im Rahmen ist?

Ja wie bereits geschrieben, Mietangebot beim JC einreichen und wenn die
Kosten nach der örtlichen Richtlinie deiner Stadt ist, dann bekommst du
den Bescheid das die Kosten der Unterkunft übernommen werden.

Also wenn man noch elternabhängig ist

Was meinst du bitte mit diesem Teil vom Satz, leider hast du meine Frage aus Post 8 nicht beantwortet.

Könnte ich denn den Antrag genau dann stellen, wenn ich ein Mietangebot habe (zahle zum Zeitpunkt nichts), diesen hinzufüge und dazu noch kurz einen Text schreibe oder würden die dann auch nichts übernehmen?

Bitte stelle erst deinen Antrag auf ALG II und dann wenn du den Bewilligungsbescheid hast, schaust du nach einer Wohnung.
 
Zuletzt bearbeitet:

farafu

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
3 Jan 2018
Beiträge
69
Bewertungen
0
Was meinst du bitte mit diesem Teil vom Satz, leider hast du meine Frage aus Post 8 nicht beantwortet.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind meine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig. Das geht wohl nur bis 21 Jahren oder nicht? Bin ich also rein rechtlich gesehen nicht mehr elternabhängig, auch wenn ich es bin?
 

Seepferdchen 2010

Super-Moderation
Mitglied seit
19 Nov 2010
Beiträge
27.217
Bewertungen
19.255
@farafu

Ist das Gehalt meiner Eltern relevant für die erfolgreiche Antragstellung wie beim Bafög?

Zu deiner Frage, nein das Einkommen deiner Eltern ist beim Antrag auf ALG II nicht relevant, du bildest bei Bezug der Leistung deine eigene Bedarfsgemeinschaft.

Bei deinem Mini Job wird dir ein Teil vom Einkommen angerechnet auf dem Regelsatz.

Dazu kannst du hier nachlesen § 11 SGBII
 
Oben Unten