Hi zusammen,
ich hatte vor einer Weile mal um Hilfe gebeten, da mein Neffe zum Ende seiner Ausbildung leider viel zu gutgläubig war und seine Firma ihn trotz aller möglichen Versprechungen nach der Ausbildung doch nicht übernommen hat. Daher musste er ALG I und nun auch aufstockend ALG II beantragen. Dabei waren die ELOs hier schon eine Große Hilfe und danke nochmal an alle beteiligten
Nun war ich kürzlich mit ihm bei der Antragstellung als Beistand bei zwei Terminen. Der ALG I Antrag ging problemlos und alle beteiligten waren sehr freundlich, was mich wirklich überrascht hat. Aich die Abgabe des ALG II Antrages ging eigentlich Problemlos von Statten. Nun kam allerdings vom Jobcenter ein Schreiben, bei dem er mich nochmal um Hilfe gebeten hat und bei dem ich wiederum um euren fachkundigen Rat bitte.
Mein Neffe hatte seine Ausbildung in München begonnen, konnte sich die Ausbildung dort aus unvorhersehbaren Kostengründen einfach nicht leisten. Ich hab ihm damals bei diversen Antragen ebenfalls geholfen, sei es Wohngeld, BaB und sonstiges. Alles wurde ihm versagt. Auch seiner Firma waren seine Geldsorgen damals leider egal. Darum hat er sich damals ein Herz genommen, sich neu beworben und seine Firma gewechselt, die auch in einer anderen Stadt war. Dort hatte er auch Glück und kam wohnungstechnisch bei einer ehemaligen Studienfreundin von ihm unter. Beide teilen sich eine kleine Wohnung als WG und teilen sich die Miete. So wurde es im Antrag auch korrekt angegeben.
Nun kam vom Amt ein Schreiben auf seinen ALG II Antrag hin, dass aus der Wohnsituation wohl eine eheähnliches, partnerschaftliches Verhältnis angenommen werden könne. Er wurde gebeten eine Anlage VE auszufüllen und Angaben zur Partnerschaft zu machen von beiden Seiten. Das Amt könne zudem auch aus der Antragstellung eine Partnerschaft nachweisen, zudem hätten beide bereits in München eine gemeinsame Wohnung gehabt für 5 Jahre.
Mein Neffe war drauf und dran dem Amt einfach zu schreiben, das er homosexuell ist, was auch den Tatsachen entspricht. Ich hab ihm allerdings davon abgeraten, da ich persönlich finde, dass seine Sexualität das Amt rein garnichts angeht.
Die Annahme des Amtes ist jedoch schlichtweg falsch. Beide sind kein Paar, wirtschaften getrennt, oder zumindest so, wie es in einer Studenten WG üblich ist, die Wohnsituation ist nicht anders, als sie in teuren Großstädten aktuell (leider) für viele junge Menschen ist. Darüber hinaus ist die Tatsache, dass beide bereits 5 Jahre eine gemeinsame Wohnung gehabt hätten gelogen (sachlich falsch). Beide haben lediglich zusammen im gleichen Mietshaus gewohnt (wo sie sich ja auch kennen gelernt haben), aber keineswegs eine gemeinsame Wohnung gehabt.
Hat jemand eine Idee, wie man hier am besten verfährt?
VG
Shahid
ich hatte vor einer Weile mal um Hilfe gebeten, da mein Neffe zum Ende seiner Ausbildung leider viel zu gutgläubig war und seine Firma ihn trotz aller möglichen Versprechungen nach der Ausbildung doch nicht übernommen hat. Daher musste er ALG I und nun auch aufstockend ALG II beantragen. Dabei waren die ELOs hier schon eine Große Hilfe und danke nochmal an alle beteiligten
Nun war ich kürzlich mit ihm bei der Antragstellung als Beistand bei zwei Terminen. Der ALG I Antrag ging problemlos und alle beteiligten waren sehr freundlich, was mich wirklich überrascht hat. Aich die Abgabe des ALG II Antrages ging eigentlich Problemlos von Statten. Nun kam allerdings vom Jobcenter ein Schreiben, bei dem er mich nochmal um Hilfe gebeten hat und bei dem ich wiederum um euren fachkundigen Rat bitte.
Mein Neffe hatte seine Ausbildung in München begonnen, konnte sich die Ausbildung dort aus unvorhersehbaren Kostengründen einfach nicht leisten. Ich hab ihm damals bei diversen Antragen ebenfalls geholfen, sei es Wohngeld, BaB und sonstiges. Alles wurde ihm versagt. Auch seiner Firma waren seine Geldsorgen damals leider egal. Darum hat er sich damals ein Herz genommen, sich neu beworben und seine Firma gewechselt, die auch in einer anderen Stadt war. Dort hatte er auch Glück und kam wohnungstechnisch bei einer ehemaligen Studienfreundin von ihm unter. Beide teilen sich eine kleine Wohnung als WG und teilen sich die Miete. So wurde es im Antrag auch korrekt angegeben.
Nun kam vom Amt ein Schreiben auf seinen ALG II Antrag hin, dass aus der Wohnsituation wohl eine eheähnliches, partnerschaftliches Verhältnis angenommen werden könne. Er wurde gebeten eine Anlage VE auszufüllen und Angaben zur Partnerschaft zu machen von beiden Seiten. Das Amt könne zudem auch aus der Antragstellung eine Partnerschaft nachweisen, zudem hätten beide bereits in München eine gemeinsame Wohnung gehabt für 5 Jahre.
Mein Neffe war drauf und dran dem Amt einfach zu schreiben, das er homosexuell ist, was auch den Tatsachen entspricht. Ich hab ihm allerdings davon abgeraten, da ich persönlich finde, dass seine Sexualität das Amt rein garnichts angeht.
Die Annahme des Amtes ist jedoch schlichtweg falsch. Beide sind kein Paar, wirtschaften getrennt, oder zumindest so, wie es in einer Studenten WG üblich ist, die Wohnsituation ist nicht anders, als sie in teuren Großstädten aktuell (leider) für viele junge Menschen ist. Darüber hinaus ist die Tatsache, dass beide bereits 5 Jahre eine gemeinsame Wohnung gehabt hätten gelogen (sachlich falsch). Beide haben lediglich zusammen im gleichen Mietshaus gewohnt (wo sie sich ja auch kennen gelernt haben), aber keineswegs eine gemeinsame Wohnung gehabt.
Hat jemand eine Idee, wie man hier am besten verfährt?
VG
Shahid