ALG-II-Anspruch oder nicht nach Krankengeldbezug

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KARLderWEHRER

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Hallo zusammen,

folgender Fall:

Jemand ist psyschich erkrankt, hat mehrere Aufenthalte in einer Psychiatrie hinter sich und wurde vor kurzem aus der stationären Behandlung einer Psychiatrie entlassen.

Die Person hat Krankengeld bezogen und dieser Anspruch läuft nun in Kürze aus. Sie ist momentan eingeschränkt arbeitsfähig.
Besteht hier nun grundsätzlich ein ALG-II -Anspruch? Wenn nein, was dann?

Gruß

KaDeWe
 

AsbachUralt

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Währen des Bezuges von Krankengeld werden von der Krankenkasse ja auch Beiträge an die Alo-Versicherung abgeführt. Dadurch enstehen neue Ansprüche auf Alg I .
 
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KARLderWEHRER

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Hallo zusammen,

vielen Dank für die vielen Kommentare.

Meine Bekannte hat durch den langen Krankengeldbezug wohl tatsächlich wieder einen Anspruch auf ALG-I.

Die Sache läuft soweit an und die entsprechenden Anträge werden nun gestellt.

VG

KaDeWe
 
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