Wir sind ja noch keine zwei Monate aus dem Bezug heraus.
Und es waren wirklich nur die zwei Monate, in denen er höheren Lohn hatte.
Bewilligt wurde noch keines.
Wohngeld haben wir direkt beantragt, als die Ablehnung kam, das war um den 15.12. herum.
Bis jetzt kein Bescheid.
Und den Kinderzuschlag kann die Dame bei der Familienkasse erst bearbeiten, wenn sie den Wohngeldbescheid vorliegen hat.
Und den haben wir ja noch nicht, also ...
(Aber da gibt es ja auch eine Mindesteinkommensgrenze und die unterschreiten wir deutlich.)
Ich bin mir auch nicht sicher, ob das wirklich etwas bringt.
Wenn mein Mann jetzt wieder das Geld bekommt, wie vorher, dann bekommen wir mit Kinderzuschlag und Wohngeld knapp €600.
ALG II bekommen wir aber mehr.
Dann hätten wir ja noch weniger Geld als jetzt. :icon_eek:
Deshalb bin ich der Meinung wie bereits
hier gepostet:
Und ausserdem
Jetzt mischt sich Kinderschutzbund-Chef Hilgers ein. Tenor: Die
Hartz-IV -Sätze reichen hinten und vorne nicht. Er verwies auf die wachsende Zahl von Aufstockerfamilien mit niedrigen Einkommen, die zusätzlich
Hartz IV beziehen müssen, weil sie anders ihre zwei oder drei Kinder nicht ernähren können.
Um ihnen zu helfen, müsse der Kinderzuschlag von aktuell 140 Euro im Monat kräftig steigen, sagt Hilgers. "Ich schlage 175 Euro ab dem ersten Kind vor und 225 Euro ab dem dritten Kind. So könnten 700.000 Aufstockerfamilien aus dem
Hartz-IV -Bezug geholt werden."
gehört dieser
unsägliche Kinderzuschlag sofort abgeschafft und stattdessen der steuerliche Kinderfreibetrag mit Kindergeld so kombiniert, dass Familien sich ohne milde Gabe der
BA eigenständig aufrecht er-halten können.
Stattdessen weiter an dem kranken System herumzudoktern, welches nur kranker Administration Arbeitsplätze erschafft - und vor allem Machtinstrumente, mit welchen sie sich spielen können - ist Zeit- und Geldverschwendung.
Ich bin daher immer noch für
einen gemeinsamen, tatsächlich angemessenen und dynamisierten Lebenshaltungssatz, nach Altersstufen und real berechnet (!) für ALLE Kinder - egal ob aus reicher oder armer Familie, ob Eltern ALG-Leistungsbezieher oder im Insolvenzverfahren sind.
Gerade alle Stellen der
BA "spielen" sich mit den darauf angewiesenen Familien, wie es ihnen gerade gefällt. Vermutlich gehe ich richtig in der Annahme, dass auch eure Lohnabrechnungen bereits satte Lohnsteuerabzüge beinhalten, welche ihr aber als "gnädige Staatsleistung" erst einmal wieder herankommen müsst / sollt. Und das ist ein mieses, fieses Spiel: Netto, würden real angemessene steuerliche Kinderfreibeträge existieren, könnte keiner euch so herumschubsen und in diese Bredouille bringen. Den Familien wird das Geld aus der einen Tasche geklaut, damit sie an anderer Stelle wieder zu Bittstellern mutieren müssen, welche man auch schön mal in der Luft hängen lassen kann um sie mürbe zu braten.
Hier liegt der Denkfehler und Problemansatz.
Ansonsten empfehle ich auch, die Genossin Renate Schmidt etwas zu benerven, welche bis heute auf ihren Kinderzuschlag stolz ist und es auch ganz in Ordnung findet, auf welche Arten und Weisen die Familien sich in ihrer Armut und Hilfebedürftigkeiten outen sollen / müssen (Vermieterbescheinigung bspw.), denn schließlich müsse man eine Vermieterbescheinigung auch beibringen wenn man bei der Bank einen Kredit aufnehme: Der Denkfehler ist auch hier, dass die Familien, denen erst das Geld aus der Tasche gestohlen wird, zu Schuldnern transmutiert werden.
Siehe zu diesem Täuschungsmechanismus auch
Kindergeld [FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT,sans-serif]Eine Familie mit zwei Kindern zahlt bei rund 30 700 € brutto 2331 Euro Lohnsteuer. Ein Ehepaar ohne Kinder oder mit drei, vier oder mehr Kindern zahlt bei gleichem Einkommen zunächst einmal gleich viel Lohnsteuer. Das ist natürlich ein krasser Verstoß gegen das Grundprinzip der Besteuerung entsprechend der Leistungsfähigkeit.[/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT,sans-serif]Würde man den steuerlichen Kinderfreibetrag von 5808 Euro je Kind in die Steuerkarte eintragen, müßte die Familie überhaupt keine Lohnsteuer bezahlen.[/FONT]
Gleiches gilt für den KiZ.
Die Diskriminierung geht dann übrigens weiter, wenn Familien in den unteren Einkommensbereichen bis zur steuerlichen "Rückzahlung" des Kindergeldes im Lohnsteuerjahresausgleich sogar die Absetzung der Werbungskosten verwehrt wird, welche bei jeder anderen Familienkonstellation "ohne Kinder" selbstverständlich gewährt wird.
Alles das ist Diskriminierung von Familien pur.
Im Übrigen geht es mir ganz ähnlich wie euch, ich krebse, zwar mittlerweile "
ARGE -frei", was schon einmal eine erhebliche Recreation meines Nervenkostüms ausmacht, stets 50 Euro +/- des ALG-Satzes finanziell herum. Wohngeld- und KiZ-Anträge Frühjahr 2008 wurden erst einmal liegengelassen bzw. betreffend des KiZ verlangte die
BA dann nochmal diese Unterlage, dann jene nur um den Antrag hinauszuzögern, ohne Zusagen respektive Bescheide (um von etwas zu leben) konnte ich aber ALG nicht beenden, folgerichtig wurden dann Wohngeld und KiZ abgelehnt mit der Begründung, man sei ja noch in ALG-Bezug. Gleichzeitig stand aber schon das JA "Gewehr bei Fuss", für den Fall dass ich aufgrund der Spielchen der
ARGE und
BA obdachlos werden würde, sich umgehend um die Kinderlein zu "kümmern".
Es ist nichts als ein ziemlich hinterhältiges Katz- und Maus-Spiel welches mit den darauf angewiesenen (warum angewiesen sh. oben!) Familien getrieben wird - zur Gewinnmaximierung der
BA .
Lieben Gruss
Emily