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Eine Umschulung die gefördert wird per Bildungsgutschein (ALG I wird weiterbezahlt) wird unterbrochen und dann doch wieder weitergeführt.
Hintergrund: Praktikumsstelle ging verloren nach Krankheit und demnach wäre die Umschulung beendet worden, da Praktikum Voraussetzung sind für die Zulassung für die IHK Abschlussprüfung.
Nun wurde im Grunde die Umschulung doch weitergeführt und das Praktikum hinten drangehängt (2015) ... bis es da eine Lösung gab verging Zeit und der Umschüler war nach der Krankheit einen Monat Zuhause - danach gings dann erst weiter. Da war der Umschüler aber auch nicht krank, es gab nur keine Lösung was und wie das Weiterführen der Umschulung anging.
Wenn jetzt die Agentur f. Arbeit der Meinung wäre, für einen Monat Geld zurückzufordern, wie geht das normalerweise vonstatten ?
Wenn also bis sagen wir 06.2015 bewilligt ist und die Zahlungen laufen aber jetzt gesagt wird, das bezahlte Geld für Februar steht mir doch nicht zu. Wird dann einfach für nächsten Monat kein Geld bezahlt (verrechnet) oder fordert die Agentur schriftlich das Geld zurück (zurückzahlen)?
Hintergrund ist die Frage, ob nun einfach z.B. die Zahlung für einen Monat einfach eingestellt wird und somit verrechnet wird mit dem einen Monat, den die Agentur zurück haben will - oder ob die Agentur mich auffordert den Betrag zurück zu zahlen?
Wie ist das geregelt, gibts da gesetzliche Vorschriften / Anweisungen?
Gruss.
Hintergrund: Praktikumsstelle ging verloren nach Krankheit und demnach wäre die Umschulung beendet worden, da Praktikum Voraussetzung sind für die Zulassung für die IHK Abschlussprüfung.
Nun wurde im Grunde die Umschulung doch weitergeführt und das Praktikum hinten drangehängt (2015) ... bis es da eine Lösung gab verging Zeit und der Umschüler war nach der Krankheit einen Monat Zuhause - danach gings dann erst weiter. Da war der Umschüler aber auch nicht krank, es gab nur keine Lösung was und wie das Weiterführen der Umschulung anging.
Wenn jetzt die Agentur f. Arbeit der Meinung wäre, für einen Monat Geld zurückzufordern, wie geht das normalerweise vonstatten ?
Wenn also bis sagen wir 06.2015 bewilligt ist und die Zahlungen laufen aber jetzt gesagt wird, das bezahlte Geld für Februar steht mir doch nicht zu. Wird dann einfach für nächsten Monat kein Geld bezahlt (verrechnet) oder fordert die Agentur schriftlich das Geld zurück (zurückzahlen)?
Hintergrund ist die Frage, ob nun einfach z.B. die Zahlung für einen Monat einfach eingestellt wird und somit verrechnet wird mit dem einen Monat, den die Agentur zurück haben will - oder ob die Agentur mich auffordert den Betrag zurück zu zahlen?
Wie ist das geregelt, gibts da gesetzliche Vorschriften / Anweisungen?
Gruss.