Ratsuchender11
Neu hier...
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 6 November 2012
- Beiträge
- 2
- Bewertungen
- 0
Mein Problem ist Folgendes: Ich habe letztens einen ALG I-Bescheid bekommen, nach dem ich monatlich nur 438,90 € bekomme. Daraufhin habe ich einen Wohngeldantrag eingereicht und vom Wohngeldamt einen Brief bekommen, dass ich 309,59 € unter dem liege, was man in Berlin als Sozialhilfeanspruch plus Miete hat. Daher soll ich jetzt mitteilen und nachweisen, ob ich noch andere Einnahmen zur Verfügung hätte, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten, z. B. Sparguthaben oder Darlehen von Dritten. Meine Eltern würden mir Geld leihen, ich möchte das Darlehen natürlich so gering wie möglich halten.
Mir ist klar, dass ich auch einfach zur ARGE gehen könnte und dann die vollen 748,49 € bekommen könnte, statt mich mit weniger zufrieden zu geben, um nicht in den Zuständigkeitsbereich der ARGE zu fallen. Aber ich bekam schon einmal für 2 Monate Hartz IV und diese zwei Monate fühlte ich mich wie eine Leibeigene des Staates, weil man bei der ARGE sehr unfreundlich mit mir umsprang, und außerdem bin ich Berufsanfänger (der ALG I-Anspruch stammt aus dem Rechtsreferendariat, das ich die letzten 2 Jahre bis zum 2. Examen absolvierte) und glaube, dass es bei Arbeitgebern einen schlechteren Eindruck macht, wenn ein Bewerber ALG II statt ALG I bekommt.
Daher nun meine Fragen:
1. Wie hoch müsste das Darlehen sein? Müsste es die vollen 309,59 € umfassen, oder nur die 309,59 € minus den in Berlin geltenden Wohngeld-Höchstsatz? Falls Zweiteres gilt, wo kann ich den geltenden Wohngeld-Höchstsatz in Erfahrung bringen?
2. Wie weise ich das Darlehen nach? Reichen ein schriftlicher Vertrag über die monatliche Summe plus ein Kontoauszug, auf dem die Überweisung auf mein Konto belegt ist?
3. Wenn ich jetzt beim Wohngeldamt angebe, dass meine Eltern mir monatlich ein Darlehen gewähren und das Wohngeld dann so gering ausfällt, dass ich doch noch zur ARGE muss, kann die mir dann einen Strick aus dem Darlehen drehen und mir nur eine um die monatliche Darlehenssumme gekürzte Geldsumme bewilligen, obwohl das Geld von meinen Eltern nur geliehen ist und dies nur für den Fall, dass ich mit ALG I und Wohngeld ohne ALG II über die Runden komme?
Für Antworten auf meine Fragen wäre ich sehr dankbar.
Mir ist klar, dass ich auch einfach zur ARGE gehen könnte und dann die vollen 748,49 € bekommen könnte, statt mich mit weniger zufrieden zu geben, um nicht in den Zuständigkeitsbereich der ARGE zu fallen. Aber ich bekam schon einmal für 2 Monate Hartz IV und diese zwei Monate fühlte ich mich wie eine Leibeigene des Staates, weil man bei der ARGE sehr unfreundlich mit mir umsprang, und außerdem bin ich Berufsanfänger (der ALG I-Anspruch stammt aus dem Rechtsreferendariat, das ich die letzten 2 Jahre bis zum 2. Examen absolvierte) und glaube, dass es bei Arbeitgebern einen schlechteren Eindruck macht, wenn ein Bewerber ALG II statt ALG I bekommt.
Daher nun meine Fragen:
1. Wie hoch müsste das Darlehen sein? Müsste es die vollen 309,59 € umfassen, oder nur die 309,59 € minus den in Berlin geltenden Wohngeld-Höchstsatz? Falls Zweiteres gilt, wo kann ich den geltenden Wohngeld-Höchstsatz in Erfahrung bringen?
2. Wie weise ich das Darlehen nach? Reichen ein schriftlicher Vertrag über die monatliche Summe plus ein Kontoauszug, auf dem die Überweisung auf mein Konto belegt ist?
3. Wenn ich jetzt beim Wohngeldamt angebe, dass meine Eltern mir monatlich ein Darlehen gewähren und das Wohngeld dann so gering ausfällt, dass ich doch noch zur ARGE muss, kann die mir dann einen Strick aus dem Darlehen drehen und mir nur eine um die monatliche Darlehenssumme gekürzte Geldsumme bewilligen, obwohl das Geld von meinen Eltern nur geliehen ist und dies nur für den Fall, dass ich mit ALG I und Wohngeld ohne ALG II über die Runden komme?
Für Antworten auf meine Fragen wäre ich sehr dankbar.