ALG I wogegen kann ich mich wehren?

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Larissa31

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Hallo zusammen,

ich habe mich vor kurzem von der Agentur für Arbeit wieder abgemeldet, da mich vieles sehr belastet hat und ich mich lieber auf mein derzeitiges Studium konzentrieren möchte.

Durch dieses Forum weiß ich jetzt, dass man nicht zu allem verpflichtet ist (z. B. Telefonnummer mitteilen). Viele Dinge kamen mir seltsam vor - ich habe mich jedoch nie getraut nachzufragen. Irgendwie war ich total eingeschüchtert und alle Mitarbeiter hatten diesen "Befehlston" drauf. Letztendlich habe ich mich dort so unter Druck gesetzt gefühlt, dass ich meinen Antrag zurückgezogen habe.

In einigen Monaten muss ich mich wieder arbeitslos melden und möchte für die Zukunft meine Rechte wissen, um mich direkt wehren zu können:

1) Bin ich verpflichtet ein Bewerberprofil anzulegen?

Da ich Studentin bin und noch einen Restanspruch habe, musste ich keine Fristen einhalten bezüglich arbeitssuchend und arbeitslos Meldung.

Ich bin persönlich zur Agentur für Arbeit gegangen und habe gesagt, dass ich ALG I beantragen möchte. Die Empfangsdame hat alles notiert und gesagt, dass ich meinen Lebenslauf online eingeben MUSS. Dies kannte ich vorher so nicht, habe mich aber nicht getraut etwas dagegen zu sagen.

Ich wurde in einen Computerraum geführt und sollte meine Bewerberdaten/ Stellengesuch eingeben. Ich dachte, dies sei eine Voraussetzung um sich arbeitssuchend zu melden und dass ich hierzu verpflichtet bin. Ich setzte den Hacken auf "anonymes Bewerberprofil" und dachte, dass dieses Profil nur für interne Zwecke genutzt werden würde, anhand dessen man mir Vermittlungsvorschläge schicken würde.

In meiner späteren Eingliederungsvereinbarung stand dann: "wir veröffentlichen Ihr Bewerberprofil anonym (ohne Namen und Adresse) unter www.jobbörse.arbeitsagentur.de". Daraufhin schrieb ich meinen Arbeitsvermittler an und teilte ihm mit, dass ich aus Datenschutzgründen, kein externes Bewerberprofil wünsche - auch kein anonymisiertes! Er antwortete, dass er mein Profil auf intern ändern werde.

Für die Zukunft würde ich gerne wissen, ob der o. g. Schritt überhaupt verpflichtend ist. Muss ich meine Daten online eingeben? und wenn ja, wie lege ich ein internes Profil an? Es gab nicht die Möglichkeit zwischen extern und intern, sondern lediglich zwischen anonym und öffentlich.

2) Muss ich den Antrag auf Arbeitslosengeld 1 online stellen?

Nachdem ich meine Daten online eingegeben hatte, wurde ich von einer Sachbearbeiterin aufgerufen. Sie hat dann nochmal mit mir das Gleiche besprochen, was ich online eingegeben hatte (Jobsuche, Stundenumfang etc.). Danach habe ich meine Kundennummer erhalten und sie hat mir gesagt ich MUSS den Antrag auf ALG I online stellen. Auch hier habe ich mich nicht getraut nachzufragen.

Eigentlich möchte ich lieber alles in Papierform einreichen (entweder persönlich oder per Post) ist das nicht mehr möglich?

3) Ist eine nichtunterschriebene Eingliederungsvereinbarung gültig?

Beim ersten Termin mit dem Arbeitsvermittler haben wir nochmal über meine konkrete Stellensuche gesprochen etc. Er teilte mir mit, dass ich mich monatlich bei mindestens 8 Stellen bewerben muss, die ich selber raussuchen muss. Er hat mir dann einige berufsspezifische Stellenbörsen ausgedruckt und mitgegeben. Zuhause hatte ich dann festgestellt, dass noch eine Eingliederungsvereinbarung dabei war.

Die war weder von mir noch von ihm unterschrieben. Auch hatte er diesbezüglich überhaupt nichts gesagt. Die ist doch ohne Unterschrift nicht gültig oder? Wozu hat er mir dann eine mitgegeben?

4) Bewerbungsunterlagen per E-Mail an AV ?

Am Ende meinte er ich solle ihm noch meine kompletten Bewerbungsunterlagen (das mitgebrachte Anschreiben reichte ihm nicht aus) per E-Mail schicken, er müsse da auf jeden Fall mal drüber schauen. Er hat jetzt meinen Lebenslauf und Zeugnisse.

Kann ich diese Unterlagen zurückverlangen bzw. deren Vernichtung beantragen? Kann ich beim nächsten Mal einfach meine Unterlagen ausgedruckt mitnehmen, ihm zeigen und direkt zurückverlangen?

5) Darf die Agentur für Arbeit meine persönlichen Daten einfach weitergeben?

Heute erhielt ich einen Brief von einer Zeitarbeitsfirma. Ich sei von der Agentur für Arbeit für die Position als med. Fachangestellte vorgeschlagen worden und soll mich bis zum 18.04.2018 dort melden. Nach Ablauf dieser Frist, sei die Zeitarbeitsfirma verpflichtet das Ergebnis der AFA mitzuteilen.

Ich möchte nicht, dass die AFA meine Adresse an irgendwelche Firmen weitergibt. Kann ich mich dagegen wehren?

6) Muss ich mich auf Vermittlungsvorschläge bewerben, die nicht meinen Qualifikationen entsprechen?

Ich bin gelernte med. Fachangestellte, wurde in einer Kinderarztpraxis ausgebildet und habe dort 3 Jahre gearbeitet. Zurzeit studiere ich frühkindliche Bildung und Erziehung an einer Universität und kann danach in diversen Bildungseinrichtungen mit kleinen Kindern arbeiten.
Mit meinem Arbeitsvermittler war besprochen, dass ich mich initiativ als studentische Aushilfe in Kindertageseinrichtungen bewerbe.

Dauernd bekam ich Vermittlungsvorschläge als Altenpflegerin:mad:! ( mit dem Vermerk, man könne mich intern einarbeiten).Ich bin dafür überhaupt nicht ausgebildet, körperlich nicht in der Lage (sehr klein und zierlich) und möchte diese Arbeit auch überhaupt nicht machen.

Muss ich auf solche Vermittlungsvorschläge eingehen oder habe ich das Recht sie abzulehnen?


Danke schon mal an alle, die sich die Mühe gemacht haben, diesen langen Text durchzulesen. Ich würde mich sehr über Eure Hilfe und Tipps freuen.

Liebe Grüße
Larissa
 

Pixelschieberin

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Arbeite dich bitte durch den Faden Sonstige Mustertexte / Vorlagen / Informationen
Der beinhaltet auch Querverweise, die dich von SB -Holzwegen führen können.

Schnelle Antwort/en:
[Nein, das war kein Link - nur unterstrichener Text.] :wink:
1) Eine EGV ist ein Vertrag.
Was fällt uns zu Verträgen ohne Unterschrift des Vertragspartners ein?
Eben.
Es ist nur ein Vorschlag.

2) Der Datenweitergabe könntest du - ganz aus Versehen - zugestimmt haben.
Das passiert sehr oft:
Destrukturierende Gesprächsführung, undurchsichtige Zettelwirtschaft, unterschreiben Sie mal hier, mal da...
Duplikate werden nicht ausgehändigt.
Da im Gedränge kaum nachvollziehbar ist, wozu du deine Zustimmung erteilt haben könntest, würde ich ein vorsorgliches Verbot aus dem Vorlagen-Pool zupfen.
[Jaaa, DIESER unterstrichene Text fungiert als Link.] :wink: No SW is perfect...

Unbedingt auf einen einschränkenden Zusatz in der Art achten:
Datenweitergabe an Dritte, deren Umfang über den vom Gesetzgeber gesteckten Rahmen hinaus geht.
Grund:
Dir kann nicht daran gelegen sein, daß die KK und Rentenvers. durch ein "zu pauschales" Verbot blockiert werden.

3) Die Beweisführung, daß ein Schreiben in den Machtbereich der Gegenseite gelangt ist, obliegt dem Versender.
Das ist bei simplen Briefversand nahezu unmöglich.
Wenn bei mir kein offizieller VV mit RFB vom JC höchstpersönlich im Kasten liegt, werfe ich - wie viele andere Bürger auch - unaufgefordert anlandende Werbung ungelesen weg.
Mir müßte der Absender bekannt gemacht worden sein, um beider ganzen Werbeflut einen Umschlag zu öffnen.

Wenn du hingegen ganz sicher gehen willst, daß eigene Schreiben punktgenau anlanden,
gibt es im verlinkten Faden auch dazu Lösungsvorschläge, die preiswerter sein könnten als Einschreiben.
Das eigene Zeitfenster wäre auch geschmeidiger als Post-Öffnungszeiten.
 

Katzenfan

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6) Muss ich mich auf Vermittlungsvorschläge bewerben, die nicht meinen Qualifikationen entsprechen?
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Muss ich auf solche Vermittlungsvorschläge eingehen oder habe ich das Recht sie abzulehnen?
Bewerben MUSST Du Dich nur auf VV mit Rechtsfolgebelehrung (RFB ). Außerdem müssen die VV für Dich zumutbar sein; siehe dazu § 140 SGB III.
 
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