Hallo, ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen, da ich irgendwie nicht mehr weiterkomme...
Folgende chaotische Situation: ich arbeite in Job I seit 2009, davon seit 2016 als Vollzeit. Nun bin ich vom 15.08.2017 bis 14.02.2018 in diesem Job I auf Teilzeit gewechselt, damit ich noch einen anderen Teilzeitjob (Job II, urspr. befristet auf 6 Monate) annehmen kann (Hintergrund: in diesem Job II kann ich das ausüben, was ich eigentlich gelernt habe und er dient hoffentlich als Wiedereinstiegs-Chance in diese Branche. Die ersten drei Monate habe ich auf Minijob-Basis gearbeitet, die anderen drei in Teilzeit).
Ab dem 15.02.2018 rutsche ich in Job I automatisch wieder in meinen Vollzeitvertrag und demnach müsste ich Job II kündigen, weil ich dann schlicht keine Zeit mehr für ihn hätte.
Nun ist es so, dass ich in ärztlicher Behandlung bin und aufgrund gesundheitlicher Gründe meinen Job I zum 31.03.2018 kündigen werden muss. Jetzt stellt sich mir die Frage mit dem ALG I . Denn wenn Job I zwangsläufig wegfällt ab April, dann könnte ich eventuell Job II wieder in Teilzeit aufnehmen. Hätte ich denn Anspruch auf Teilarbeitslosengeld für Job I, auch wenn ich in diesem in den letzten 12 Monaten nur 6 Monate Teilzeit und den Rest davon (und vor allem auch zuletzt) Vollzeit gearbeitet habe? Wie würde sich das ALG I in diesem Fall berechnen? Oder hätte ich dazu volle 12 Monate Teilzeit arbeiten müssen?
Ist es für das Teilarbeitslosengeld auch relevant wie lange ich Job II bereits ausübe? Und wäre es ein Problem, wenn ich dort vom 15.2. - 31.3. pausiere und dann wieder da anfange? Oder muss das Arbeitsverhältnis dann nahtlos zusammenhängen, damit es zählt?
Oder ist es tatsächlich so, dass ich beide Jobs beenden muss, um (dann volles) ALG I zu bekommen? Und ich keinen Anspruch auf Teilarbeitslosengeld habe?
Falls es der Chef genehmigen würde und ich Job II in Teilzeit weitermachen dürfte sowie Teil-ALG I bekäme, könnte ich mich dennoch für eine Vollzeitstelle beim Arbeitsamt zur Verfügung stellen (da ich natürlich eigentlich lieber eine Vollzeit- statt zwei halbe Stellen hätte)?
Sorry für diese wirre Situation, ich hoffe ich konnte ungefähr klarmachen, um was es geht. Ich freue mich über jeden Rat und Hinweis
Vielen lieben Dank!
Folgende chaotische Situation: ich arbeite in Job I seit 2009, davon seit 2016 als Vollzeit. Nun bin ich vom 15.08.2017 bis 14.02.2018 in diesem Job I auf Teilzeit gewechselt, damit ich noch einen anderen Teilzeitjob (Job II, urspr. befristet auf 6 Monate) annehmen kann (Hintergrund: in diesem Job II kann ich das ausüben, was ich eigentlich gelernt habe und er dient hoffentlich als Wiedereinstiegs-Chance in diese Branche. Die ersten drei Monate habe ich auf Minijob-Basis gearbeitet, die anderen drei in Teilzeit).
Ab dem 15.02.2018 rutsche ich in Job I automatisch wieder in meinen Vollzeitvertrag und demnach müsste ich Job II kündigen, weil ich dann schlicht keine Zeit mehr für ihn hätte.
Nun ist es so, dass ich in ärztlicher Behandlung bin und aufgrund gesundheitlicher Gründe meinen Job I zum 31.03.2018 kündigen werden muss. Jetzt stellt sich mir die Frage mit dem ALG I . Denn wenn Job I zwangsläufig wegfällt ab April, dann könnte ich eventuell Job II wieder in Teilzeit aufnehmen. Hätte ich denn Anspruch auf Teilarbeitslosengeld für Job I, auch wenn ich in diesem in den letzten 12 Monaten nur 6 Monate Teilzeit und den Rest davon (und vor allem auch zuletzt) Vollzeit gearbeitet habe? Wie würde sich das ALG I in diesem Fall berechnen? Oder hätte ich dazu volle 12 Monate Teilzeit arbeiten müssen?
Ist es für das Teilarbeitslosengeld auch relevant wie lange ich Job II bereits ausübe? Und wäre es ein Problem, wenn ich dort vom 15.2. - 31.3. pausiere und dann wieder da anfange? Oder muss das Arbeitsverhältnis dann nahtlos zusammenhängen, damit es zählt?
Oder ist es tatsächlich so, dass ich beide Jobs beenden muss, um (dann volles) ALG I zu bekommen? Und ich keinen Anspruch auf Teilarbeitslosengeld habe?
Falls es der Chef genehmigen würde und ich Job II in Teilzeit weitermachen dürfte sowie Teil-ALG I bekäme, könnte ich mich dennoch für eine Vollzeitstelle beim Arbeitsamt zur Verfügung stellen (da ich natürlich eigentlich lieber eine Vollzeit- statt zwei halbe Stellen hätte)?
Sorry für diese wirre Situation, ich hoffe ich konnte ungefähr klarmachen, um was es geht. Ich freue mich über jeden Rat und Hinweis

Vielen lieben Dank!