Hallo, ihr alle 
Ich brauch mal wieder eure Hilfe:
Sohn mit eigener Wohnung nach Lehre ALG I iN Höhe 200€. Kein KG mehr. ALG II Antrag hier nicht mehr gestellt, da wir wussten, es geht nur um ein paar Wochen. Standort MV.
Ab 1.4. Arbeitsvertrag in Mainz, dafür am 14.3. Leistungen aus dem Vermittlungsbudget beantragt und zugesagt bekommen (keine Eigenleistungsfähigkeit).
Umzug voraussichtlich letzte Dekade März. Warmmiete ab April 500€. Erste Lohnzahlung 5.5. *huch* Kein ALG I mehr ab April.
Das wird so also nix....
Wenn er jetzt ende März noch in Mainz ALG II beantragt, sind dann Huddeleien mit den gerade auf dem Bewilligungsweg befindlichen Vermittlungsbudgetleistungen aus dem ALG I zu erwarten? - Rückwirkung des Antrags auf den Monatsersten -
Dürfen die angerechnet werden? Oder sagt ALG II dann gar, dann hätten die "über uns" beantragt werden müssen? Machen wir mit dem dortigen ALG II Antrag für März/ April mehr kaputt, als wir gewinnen?
Danke für eure Hilfe! Gruss Hananah

Ich brauch mal wieder eure Hilfe:
Sohn mit eigener Wohnung nach Lehre ALG I iN Höhe 200€. Kein KG mehr. ALG II Antrag hier nicht mehr gestellt, da wir wussten, es geht nur um ein paar Wochen. Standort MV.
Ab 1.4. Arbeitsvertrag in Mainz, dafür am 14.3. Leistungen aus dem Vermittlungsbudget beantragt und zugesagt bekommen (keine Eigenleistungsfähigkeit).
Umzug voraussichtlich letzte Dekade März. Warmmiete ab April 500€. Erste Lohnzahlung 5.5. *huch* Kein ALG I mehr ab April.
Das wird so also nix....
Wenn er jetzt ende März noch in Mainz ALG II beantragt, sind dann Huddeleien mit den gerade auf dem Bewilligungsweg befindlichen Vermittlungsbudgetleistungen aus dem ALG I zu erwarten? - Rückwirkung des Antrags auf den Monatsersten -
Dürfen die angerechnet werden? Oder sagt ALG II dann gar, dann hätten die "über uns" beantragt werden müssen? Machen wir mit dem dortigen ALG II Antrag für März/ April mehr kaputt, als wir gewinnen?
Danke für eure Hilfe! Gruss Hananah