Meine Bekannte hat vor einigen Tagen beim 1. Termin der AfA ihre erwartete 1. EGV erhalten und natürlich nicht unterschrieben, sondern auf meine Weisung artig eingesteckt und mitgenommen.
So !
Jetzt habe ich mir den Kram heute einmal durchgelesen und verstehe beim allerbesten Willen (mal wieder) überhaupt nicht was der Sinn dieses Wisches sein soll.
Meine Bekannte ist Drogistin und Verkäuferin / Filialleitung und hat den Ausbildernachweis. Als solche hat sie in allen Bereichen bis vor wenigen Monaten auch jahrzehntelang nachgewiesenermaßen immer ! gearbeitet.
Mein Rechtsgebiet hat absolut gar nichts mit dem SGB-Bereich zu tun und von daher bin ich diesbezüglich auf eure freundliche Hilfe angewiesen. Insbesondere beim ALG I-Bereich sieht es bei mir relativ dunkel aus.
Schaut euch doch bitte einmal die Seiten genauer an und sagt eure geschätzte Meinung dazu.
Also, - bei MIR kräuselten sich breits beim 1. Durchlesen die Zehennägel nach oben. Aber mal abwarten was ihr so findet.
So !
Jetzt habe ich mir den Kram heute einmal durchgelesen und verstehe beim allerbesten Willen (mal wieder) überhaupt nicht was der Sinn dieses Wisches sein soll.
Meine Bekannte ist Drogistin und Verkäuferin / Filialleitung und hat den Ausbildernachweis. Als solche hat sie in allen Bereichen bis vor wenigen Monaten auch jahrzehntelang nachgewiesenermaßen immer ! gearbeitet.
Mein Rechtsgebiet hat absolut gar nichts mit dem SGB-Bereich zu tun und von daher bin ich diesbezüglich auf eure freundliche Hilfe angewiesen. Insbesondere beim ALG I-Bereich sieht es bei mir relativ dunkel aus.
Schaut euch doch bitte einmal die Seiten genauer an und sagt eure geschätzte Meinung dazu.
Also, - bei MIR kräuselten sich breits beim 1. Durchlesen die Zehennägel nach oben. Aber mal abwarten was ihr so findet.