Ich habe bisher schon einiges in diesem Forum gelesen und neue Erkenntnisse gewonnen, aber leider treffen die anderen Themen nur teilweise auf mich zu, deswegen schildere ich auch mal meinen Sachverhalt:
Ich habe nach meinem Masterabschluss 4,5 Jahre befristet an der Uni gearbeitet und beziehe seit Mitte März (ca. 1,5 Monate) ALG I . Im Moment nutze ich meine Zeit hauptsächlich dafür meine Doktorarbeit fertig zu schreiben (noch mind. 2-3 Monate, in der Art vorsichtig der Betreuerin mitgeteilt) und möchte mich möglichst in Ruhe selber um einen Job kümmern.
Ich habe in meinem zweiten Treffen nach Durchsicht meiner Bewerbungsunterlagen und Anlegen des Profils in der Jobbörse eine EGV unterschrieben, weil die Betreuerin nach kurzer Nachfrage, ob dies unbedingt nötig sei (nach Infos aus diesem Forum), meinte wenn ich nicht unterschreibe würde es zu einem Verwaltungsakt kommen und ich das Gefühl hatte mit dieser EGV nicht zu schlecht wegzukommen. Außerdem habe ich die EGV nur „vor ihren Augen“ unterschrieben, sie hat keine Kopie der EGV mit meiner Unterschrift.
Wichtige Abschnitte der EGV :
- „Sie bewerben sich – innerhalb von 3 Arbeitstagen – auf die VV der AfA .“
- „Sie bringen zu jedem Termin eine Übersicht ihrer Bewerbungsaktivitäten … mit oder senden sie vorab per Mail an Ihre Vermittlerin. Bitte listen Sie alle Aktivitäten auf Bewerbungen per Post/Mail/Online sowie persönliche/telefonische Kontaktaufnahmen zu Arbeitgebern.“ (=Tabelle führen)
- RFB : „Ich bin darüber informiert, dass ich verpflichtet bin, die für die Vermittlung erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und den Abschluss eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses unter Benennung des Arbeitgebers und seines Sitzes unverzüglich mitzuteilen (§ 38 Abs. 2 SGB III).“
- Es ist keine konkrete Anzahl an Bewerbungen festgesetzt worden.
Ich habe nun einen VV ohne RFB bekommen, möchte diesen Job aber nicht annehmen, weil ich dafür überqualifiziert wäre bzw. die Bezahlung sehr wahrscheinlich nicht meinen Gehaltsvorstellungen entspricht.
(Habe beim Arbeitgeber angerufen, sie suchen einen Bachelor/Master als Analytiker im Labor, ich eher eine Stelle als Projektingenieur mit evtl. leitenden Aufgaben)
Jetzt ist meine Frage wie gehe ich am besten mit diesem VV ohne RFB (und auch mit ähnlichen VV in Zukunft) um, bin ich durch die RFB in der EGV trotzdem verpflichtet mich zu bewerben?
- nicht bewerben und versuchen meiner Betreuerin das mit den o.g. Argumenten zu erklären, ich möchte natürlich nicht den Eindruck erwecken kein Interesse an dem Vorschlag zu haben
- bewerben mit „zu hohen Ansprüchen an den Job“ und auf Absage hoffen
Ich habe bewusst in der Überschrift nicht „Vermittlungsvorschlag ohne RFB “ geschrieben, da ich mir eine Erläuterung bezüglich der „Rechtsverbindlichkeit“ durch die EGV erhoffe. Ich frage aber nicht nur danach zu was ich theoretisch/rechtlich verpflichtet bin, sondern auch was ihr mir empfehlen würden um mich mit meiner Betreuerin gut zu stellen.
Könntet ihr mir auch einen Tipp zu der „Tabelle mit meinen Eigenbemühungen“ geben, es ist nicht unüblich, dass man da zusätzlich zu den Bewerbungen, die man tatsächlich abgeschickt hat noch etwas künstlich nachbessert, richtig? Gibt es irgendwo Ratschläge dazu?
Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe !
Sorry für den langen Text, aber ich denke die Infos helfen um die bestmögliche Antwort zu bekommen, hier die Kurzform:
- Habe EGV unterschrieben und mich zu Eigenbemühungen verpflichtet, wie gehe ich am besten mit VV ohne RFB um?
- Habt ihr Tipps die „Tabelle mit meinen Eigenbemühungen“ künstlich nachzubessern, oder würdet ihr eher davon abraten?
Ich habe nach meinem Masterabschluss 4,5 Jahre befristet an der Uni gearbeitet und beziehe seit Mitte März (ca. 1,5 Monate) ALG I . Im Moment nutze ich meine Zeit hauptsächlich dafür meine Doktorarbeit fertig zu schreiben (noch mind. 2-3 Monate, in der Art vorsichtig der Betreuerin mitgeteilt) und möchte mich möglichst in Ruhe selber um einen Job kümmern.
Ich habe in meinem zweiten Treffen nach Durchsicht meiner Bewerbungsunterlagen und Anlegen des Profils in der Jobbörse eine EGV unterschrieben, weil die Betreuerin nach kurzer Nachfrage, ob dies unbedingt nötig sei (nach Infos aus diesem Forum), meinte wenn ich nicht unterschreibe würde es zu einem Verwaltungsakt kommen und ich das Gefühl hatte mit dieser EGV nicht zu schlecht wegzukommen. Außerdem habe ich die EGV nur „vor ihren Augen“ unterschrieben, sie hat keine Kopie der EGV mit meiner Unterschrift.
Wichtige Abschnitte der EGV :
- „Sie bewerben sich – innerhalb von 3 Arbeitstagen – auf die VV der AfA .“
- „Sie bringen zu jedem Termin eine Übersicht ihrer Bewerbungsaktivitäten … mit oder senden sie vorab per Mail an Ihre Vermittlerin. Bitte listen Sie alle Aktivitäten auf Bewerbungen per Post/Mail/Online sowie persönliche/telefonische Kontaktaufnahmen zu Arbeitgebern.“ (=Tabelle führen)
- RFB : „Ich bin darüber informiert, dass ich verpflichtet bin, die für die Vermittlung erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und den Abschluss eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses unter Benennung des Arbeitgebers und seines Sitzes unverzüglich mitzuteilen (§ 38 Abs. 2 SGB III).“
- Es ist keine konkrete Anzahl an Bewerbungen festgesetzt worden.
Ich habe nun einen VV ohne RFB bekommen, möchte diesen Job aber nicht annehmen, weil ich dafür überqualifiziert wäre bzw. die Bezahlung sehr wahrscheinlich nicht meinen Gehaltsvorstellungen entspricht.
(Habe beim Arbeitgeber angerufen, sie suchen einen Bachelor/Master als Analytiker im Labor, ich eher eine Stelle als Projektingenieur mit evtl. leitenden Aufgaben)
Jetzt ist meine Frage wie gehe ich am besten mit diesem VV ohne RFB (und auch mit ähnlichen VV in Zukunft) um, bin ich durch die RFB in der EGV trotzdem verpflichtet mich zu bewerben?
- nicht bewerben und versuchen meiner Betreuerin das mit den o.g. Argumenten zu erklären, ich möchte natürlich nicht den Eindruck erwecken kein Interesse an dem Vorschlag zu haben
- bewerben mit „zu hohen Ansprüchen an den Job“ und auf Absage hoffen
Ich habe bewusst in der Überschrift nicht „Vermittlungsvorschlag ohne RFB “ geschrieben, da ich mir eine Erläuterung bezüglich der „Rechtsverbindlichkeit“ durch die EGV erhoffe. Ich frage aber nicht nur danach zu was ich theoretisch/rechtlich verpflichtet bin, sondern auch was ihr mir empfehlen würden um mich mit meiner Betreuerin gut zu stellen.
Könntet ihr mir auch einen Tipp zu der „Tabelle mit meinen Eigenbemühungen“ geben, es ist nicht unüblich, dass man da zusätzlich zu den Bewerbungen, die man tatsächlich abgeschickt hat noch etwas künstlich nachbessert, richtig? Gibt es irgendwo Ratschläge dazu?
Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe !
Sorry für den langen Text, aber ich denke die Infos helfen um die bestmögliche Antwort zu bekommen, hier die Kurzform:
- Habe EGV unterschrieben und mich zu Eigenbemühungen verpflichtet, wie gehe ich am besten mit VV ohne RFB um?
- Habt ihr Tipps die „Tabelle mit meinen Eigenbemühungen“ künstlich nachzubessern, oder würdet ihr eher davon abraten?