Hallo zusammen,
Ich brauch dringend Rat und Hilfe .
Ich bin seit Januar Arbeitslos und seit dem werde ich von der Agentur für Arbeit mit Vermittlungsvorschlägen von Zeitarbeitsfirmen bombardiert.
Seit dem ich mich schriftlich darüber beschwert habe, habe ich per E-Mail eine Einladung zu einer Maßnahme erhalten, mit dem Hinweis, dass ich hierüber noch Post erhalten werde. In dieser Maßnahme geht es um Bewerbungstraining etc. Ich hatte erklärt, dass ich bereits über die nötigen Kenntnisse verfüge und habe angemerkt das es deshalb nicht nützlich ist für mich. Diese Maßnahme dauert drei Monate und dann wird mein Leistungsanspruch enden. Mein Sachbearbeiter hat noch nicht mal meine Bewerbung besichtigt und wir hatten keinen einzigen Termin bisher.
Die Unterlagen sind jetzt per Post da. Die Zuweisung ist mit Rechtsfolgenbelehrung und einer neuen EGV - einseitig unterschrieben und mit dem Vermerk, das es für meine Unterlagen sei. Darin steht das ich an der besagten Maßnahme teilnehmen soll
. Ohne meine Unterschrift kann die neue EGV doch nicht gültig sein oder? Die erste EGV hatte ich unterschrieben. Aber das war bei einem anderen Sachbearbeiter und die EGV war soweit in Ordnung, also ohne Maßnahme..
Kann ich die Maßnahme erfolgreich abwehren ohne Sperrfrist?
Soll ich bei der Maßnahme anrufen und absagen?
Ist ein Widerruf per E-Mail möglich? Die Maßnahme ist in einer Woche.
Als Anhang habe ich die Zuweisung, die neue und alte EGV sowie ein Merkblatt angefügt..
Ich brauch dringend Rat und Hilfe .
Ich bin seit Januar Arbeitslos und seit dem werde ich von der Agentur für Arbeit mit Vermittlungsvorschlägen von Zeitarbeitsfirmen bombardiert.
Seit dem ich mich schriftlich darüber beschwert habe, habe ich per E-Mail eine Einladung zu einer Maßnahme erhalten, mit dem Hinweis, dass ich hierüber noch Post erhalten werde. In dieser Maßnahme geht es um Bewerbungstraining etc. Ich hatte erklärt, dass ich bereits über die nötigen Kenntnisse verfüge und habe angemerkt das es deshalb nicht nützlich ist für mich. Diese Maßnahme dauert drei Monate und dann wird mein Leistungsanspruch enden. Mein Sachbearbeiter hat noch nicht mal meine Bewerbung besichtigt und wir hatten keinen einzigen Termin bisher.
Die Unterlagen sind jetzt per Post da. Die Zuweisung ist mit Rechtsfolgenbelehrung und einer neuen EGV - einseitig unterschrieben und mit dem Vermerk, das es für meine Unterlagen sei. Darin steht das ich an der besagten Maßnahme teilnehmen soll

Kann ich die Maßnahme erfolgreich abwehren ohne Sperrfrist?
Soll ich bei der Maßnahme anrufen und absagen?
Ist ein Widerruf per E-Mail möglich? Die Maßnahme ist in einer Woche.
Als Anhang habe ich die Zuweisung, die neue und alte EGV sowie ein Merkblatt angefügt..
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