Hallo Leute,
ich bin Chris und dies ist mein erster Beitrag.
Wie die meisten hat mich natürlich ein Problem mit der Agentur in dieses Forum getrieben.
Scheint eine knifflige Sache zu sein, bei der mir nicht mal Sachbearbeiter die zuständig sind, richtig Auskunft über die Gesetzeslage geben können. Vielleicht weiß hier der ein oder andre einen Rat.
Folgendes:
Bin zum 31.03.16 unverschuldet arbeitslos geworden und hatte einen Anspuch auf ALG I von 41,xx€ am Tag(1233€ monatlich).
Ich habe dann zum 01.08.16 eine Ausbildungsmaßnahme(Umschulung) begonnen, welche von der Agentur folgendermaßen unterstützt wurde:
Ich behalte den Anspruch auf "ALG I " in Form von "ALG bei Weiterbildung" und darf mir 400€ netto durch die Ausbildungsvergütung hinzuverdienen. Beträge darüber hinaus werden vom "ALG bei Weiterbildung" gekürzt.
In meinem Fall hatte ich 580€ brutto Ausbildungsvergütung, was 461€ netto bedeutete. Also erhielt ich noch 1172€ "ALG I bei Weiterbildung" plus die Ausbildungsvergütung von 580€ brutto. Von Beiden bezahlt man bekanntlich in die Krankenkasse und die Sozialversicherung ein.
Am 22.02.17 wurde ich dann ernsthaft und länger krank. Während meiner Krankheit erhielt ich im März 2017 zum 10.03.17 die Kündigung von meinem Ausbildungsbetrieb.
Laut meiner Krankenkasse bin ich dann sofort ab dem 11.03.17 im Krankengeld. Die Agentur für Arbeit hat mich aber, ohne dass ich ALG I beantragt habe(gegen den Bescheid habe ich Widerspruch eingelegt, wurde aber abgelehnt), wieder auf ALG I -Bezug gesetzt und erst am 09.04.17 ins Krankengeld gelassen. Gesetzlich ist aber festgehalten, dass wenn während der Krankheit die Kündigung erfolgt, sofort die Krankenkasse zuständig ist. Meine Krankenkasse sieht das auch so, kann aber nichts gegen die Entscheidung der Agentur unternehmen. Die Frage ist nun: Was stimmt denn nun?
Und wer noch Lust hat, für den habe ich den zweiten Teil des Rätsels:
Wenn ich während "ALG I bei Weiterbildung" noch 580€ hinzuverdienen darf und auf diesen Betrag auch jeden Monat Sozialversicherung und Krankenkassenbeiträge zahle, müssen diese Beträge dann nicht bei erneutem Leistungsbezug von Krankengeld oder ALG 1 berücksichtigt werden? Ich habe ja schließlich in die Sozialversicherungen eingezahlt, und zwar von beiden Beträgen. "ALG bei Weiterbildung" und Ausbildungvergütung.
Und des Rätsels dritter Teil:
Folgendes ist nun passiert:
Im Zeitraum 11.03.17 bis 09.04. habe ich meinen ALG I Satz von 41,xx€ erhalten und zusätzlich für die eingezahlten Krankenkassenbeiträge während der Ausbildung von der Krankenkasse nochmal ca.10€ pro Tag erhalten.
Nun verlangt die Agentur das gezahlte ALG I für diesen Zeitraum komplett zurück, weil in der Krankenkassenbescheinigung steht, dass ich in dieser Zeit Krankengeld bekommen habe. Wieviel ich bekommen habe, wissen sie nicht. Darf die Agentur das?
Rätsel Nummer 4:
Ab dem 10.04.17 bis 03.10.2017 war ich dann komplett im Krankengeld und habe 50,72€ täglich erhalten, besierend auf 41,xx€ ALG-Satz und 580€ brutto Ausbildungsvergütung.
Ab dem 04.10.2017 bis heute habe ich wieder ALG I beantragt und habe wieder meinen alten Satz 41,xx€ erhalten.
Frage:
Muss dieser Satz nicht neu berechnet werden? Müssen nicht die 580€ Ausbildungsvergütung mitberechnet werden? Ich habe doch von allen Beträgen, welche ich erhalten habe, inkl der Ausbildungsvergütung in die Sozialversicherung einbezahlt. Also muss das doch berücksichtigt werden, oder liege ich hier falsch?
So also ich glaube das war jetzt erst mal genug an Fragen. Ich hoffe sehr, dass mir Jemand helfen kann. Ich finde einfach keine Person welche mir sicher und fachlich Auskunft geben kann.
Gruß, Chris
ich bin Chris und dies ist mein erster Beitrag.
Wie die meisten hat mich natürlich ein Problem mit der Agentur in dieses Forum getrieben.
Scheint eine knifflige Sache zu sein, bei der mir nicht mal Sachbearbeiter die zuständig sind, richtig Auskunft über die Gesetzeslage geben können. Vielleicht weiß hier der ein oder andre einen Rat.
Folgendes:
Bin zum 31.03.16 unverschuldet arbeitslos geworden und hatte einen Anspuch auf ALG I von 41,xx€ am Tag(1233€ monatlich).
Ich habe dann zum 01.08.16 eine Ausbildungsmaßnahme(Umschulung) begonnen, welche von der Agentur folgendermaßen unterstützt wurde:
Ich behalte den Anspruch auf "ALG I " in Form von "ALG bei Weiterbildung" und darf mir 400€ netto durch die Ausbildungsvergütung hinzuverdienen. Beträge darüber hinaus werden vom "ALG bei Weiterbildung" gekürzt.
In meinem Fall hatte ich 580€ brutto Ausbildungsvergütung, was 461€ netto bedeutete. Also erhielt ich noch 1172€ "ALG I bei Weiterbildung" plus die Ausbildungsvergütung von 580€ brutto. Von Beiden bezahlt man bekanntlich in die Krankenkasse und die Sozialversicherung ein.
Am 22.02.17 wurde ich dann ernsthaft und länger krank. Während meiner Krankheit erhielt ich im März 2017 zum 10.03.17 die Kündigung von meinem Ausbildungsbetrieb.
Laut meiner Krankenkasse bin ich dann sofort ab dem 11.03.17 im Krankengeld. Die Agentur für Arbeit hat mich aber, ohne dass ich ALG I beantragt habe(gegen den Bescheid habe ich Widerspruch eingelegt, wurde aber abgelehnt), wieder auf ALG I -Bezug gesetzt und erst am 09.04.17 ins Krankengeld gelassen. Gesetzlich ist aber festgehalten, dass wenn während der Krankheit die Kündigung erfolgt, sofort die Krankenkasse zuständig ist. Meine Krankenkasse sieht das auch so, kann aber nichts gegen die Entscheidung der Agentur unternehmen. Die Frage ist nun: Was stimmt denn nun?
Und wer noch Lust hat, für den habe ich den zweiten Teil des Rätsels:
Wenn ich während "ALG I bei Weiterbildung" noch 580€ hinzuverdienen darf und auf diesen Betrag auch jeden Monat Sozialversicherung und Krankenkassenbeiträge zahle, müssen diese Beträge dann nicht bei erneutem Leistungsbezug von Krankengeld oder ALG 1 berücksichtigt werden? Ich habe ja schließlich in die Sozialversicherungen eingezahlt, und zwar von beiden Beträgen. "ALG bei Weiterbildung" und Ausbildungvergütung.
Und des Rätsels dritter Teil:
Folgendes ist nun passiert:
Im Zeitraum 11.03.17 bis 09.04. habe ich meinen ALG I Satz von 41,xx€ erhalten und zusätzlich für die eingezahlten Krankenkassenbeiträge während der Ausbildung von der Krankenkasse nochmal ca.10€ pro Tag erhalten.
Nun verlangt die Agentur das gezahlte ALG I für diesen Zeitraum komplett zurück, weil in der Krankenkassenbescheinigung steht, dass ich in dieser Zeit Krankengeld bekommen habe. Wieviel ich bekommen habe, wissen sie nicht. Darf die Agentur das?
Rätsel Nummer 4:
Ab dem 10.04.17 bis 03.10.2017 war ich dann komplett im Krankengeld und habe 50,72€ täglich erhalten, besierend auf 41,xx€ ALG-Satz und 580€ brutto Ausbildungsvergütung.
Ab dem 04.10.2017 bis heute habe ich wieder ALG I beantragt und habe wieder meinen alten Satz 41,xx€ erhalten.
Frage:
Muss dieser Satz nicht neu berechnet werden? Müssen nicht die 580€ Ausbildungsvergütung mitberechnet werden? Ich habe doch von allen Beträgen, welche ich erhalten habe, inkl der Ausbildungsvergütung in die Sozialversicherung einbezahlt. Also muss das doch berücksichtigt werden, oder liege ich hier falsch?
So also ich glaube das war jetzt erst mal genug an Fragen. Ich hoffe sehr, dass mir Jemand helfen kann. Ich finde einfach keine Person welche mir sicher und fachlich Auskunft geben kann.
Gruß, Chris
Zuletzt bearbeitet: