Hallo Myska62,
ich bin neu hier und benötige Euren Rat.
Bisher habe ich fast alles alleine bewältigt, aber irgendwann ist die Luft raus.
Tut mir leid, dass es noch keine Antworten gab, aber ich nehme mal an du hast dich schon etwas orientiert und eingelesen, es gibt ja schon sehr viele Themen / Beiträge dazu.
Ich bin seit 03.08.2016 arbeitsunfähig geschrieben und werde am 31.01.2018 ausgesteuert.
Bist du noch in einem Arbeitsverhältnis (ruhend?) oder zusätzlich bereits auch arbeitslos ?
Meine gesundheitlichen Probleme betreffen leider meine Psyche.
Mittelgradige Depression, somatoforme autonome Funktionsstörungen, Insomnie, Tinnitus, Schwindel, Trauma.
Damit bist du hier auch nicht alleine, es macht auch kaum einen Unterschied (bei den Behörden) welche konkreten Gesundheitsprobleme dazu führen, die wollen
ALLE nur noch Geld sparen und das wird leider immer schlimmer.
Nach langem hin-und her hat die
DRV eine Reha bewilligt. Wie meist erst Ablehnung -
Widerspruch meinerseits - Bewilligung, aber falsche Klinik - wieder
Widerspruch meinerseits - dann endlich Bewilligung. Zeitpunkt steht noch nicht fest.
Hier wäre schon wichtig mit welcher konkreten Begründung die Reha zunächst abgelehnt wurde ?
Den Antrag auf Erwerbsminderung Rente wurde am 16.11.2017 eingereicht.
Es ist meist nicht günstig beide Anträge gleichzeitig laufen zu haben, wer hat dir dazu geraten, wurde die Reha nach dem EM-Rentenantrag dann bewilligt ???
Bei der
DRV läuft es nach dem Prinzip "Reha kommt
VOR Rente", da sollte man nicht voreilig die Rente beantragen wenn man noch wegen Reha auf eine Entscheidung wartet ...
Der Reha-Bericht wird eine wichtige Entscheidungsgrundlage werden auch für den Antrag auf EM-Rente und die Kliniken sind Kliniken der
DRV .
Da liegt der Fokus eher darauf EM-Renten "zu vermeiden" ... wurde da schon der Antrag darauf gestellt hat man dort meist schon einen "schweren Stand" als "Renten-Jäger" ...
Bearbeitet vom selben SB welcher mir schon Schwierigkeiten bei meinem Reha Antrag gemacht hat.
Das ist schon etwas ungewöhnlich denn Reha und EM-Rente werden eigentlich von verschiedenen Abteilungen bearbeitet, da weiß oft allerdings auch "die rechte Hand nicht was die Linke gerade macht" ...
Keine zwei Wochen später hatte ich die Ablehnung auf dem Tisch, wegen fehlender Pflichtbeiträge.
Der SB hat das Jahr 2017 nicht mit berechnet.
Das ist natürlich die "einfachste" Lösung, wenn man dich mit dem EM-Renten-Antrag erst mal los werden will, dafür wird ja dein Gesundheitszustand gar nicht erst geprüft.
Ein wenig Hintergrund (Erwerbstätigkeit insgesamt, was war konkret in den letzten 5 Jahren vor der Antragstellung auf EM-Rente ?) dazu wäre nicht schlecht.
Es muss ja Versicherungszeiten geben wenn du aus dem Krankengeld ausgesteuert jetzt
ALGI beziehen kannst, die melden diese Zeiten allerdings meist nur 1 Mal im Jahr an die
DRV .
Hier hätte also schon der Hinweis genügt (im
Widerspruch ), dass die Versicherungszeiten einfach noch nicht komplett sind bei der
DRV .
Finde es ganz schön frech, das nicht selbst zu überprüfen und dir gleich die Ablehnung zu schicken, damit du danach nur noch zum Gericht gehen kannst, wenn der
Widerspruch nicht akzeptiert wird.
Ich habe sofort
Widerspruch eingelegt, ohne Begründung. Mir war wichtig erst einmal die Frist zu wahren.
Das war soweit ja auch völlig richtig und in diesem Falle hätte man doch direkt die Nachweise für die Versicherungszeiten mit angeben / beifügen können, eine weitere Begründung bringt aktuell sowieso
NICHTS ...
Deine Gesundheit hat die doch noch gar nicht interessiert für diese Ablehnung, es kann und wird also auch keine (medizinischen) Unterlagen weiter geben (bei der
DRV ), die daran jetzt irgendwas ändern würden.
Den
Widerspruch mit Begründung habe ich dann dem
VDK übergeben, obwohl ich im Vorfeld schon eine falsche Auskunft bekommen habe.
Ich fürchte das war in diesem Falle keine so gute Idee, was meinen die denn nun erreichen zu können, wenn erst mal deine Versicherungszeiten zu aktualisieren sind bei der
DRV ... damit die überhaupt mal anfangen deine Erwerbsfähigkeit gesundheitlich (im Bezug auf EM-Rente) zu prüfen ???
Mir wurde sofortige Reaktion versprochen. Nun bekam ich ende des Jahres 2017 Post von der
VDK . Neben meinem Beitrag wollen die erst mal richtig Geld sehen. Hier mal 30,00 €, da mal zusätzlich 60,00 €.
Das ist typisch und an deiner Stelle würde ich auf deren "Unterstützung" dabei aktuell verzichten und mir das Geld sparen.
Die haben doch auch
KEINE weiteren Argumente für eine Widerspruchs-Begründung, solange die
DRV dein Renten-Konto nicht auf den aktuellen Stand gebracht hat, wofür wollen die also überhaupt Extra-Geld haben.
Ob die Begründung meines Widerspruchs nun schon bei der DRV liegt, konnte man mir nicht beantworten.
Auch auf meine Email kommt keine Antwort.
Da liegt ganz sicher noch keine Begründung bei der
DRV vor, woher sollen die denn die Argumente dafür haben und ohne den "Obolus" machen die da
GAR NICHTS ...
Hast du denen denn schon eine "Vertretungsvollmacht" dafür unterschrieben, sonst haben die ja gar keine rechtliche Befugnis was in deinem Auftrag bei der
DRV für dich zu erledigen ???
Bitte mach eine schriftliche "
Sachstand -Anfrage" (per Übergabe-Einschreiben) und weise darauf hin, dass du dir anderen rechtlichen Beistand suchen möchtest, weil diese Art der Zusammenarbeit so für dich nicht akzeptabel ist.
Hast du schon eine Vollmacht erteilt, dann solltest du die gleich zurück nehmen, ich bin damals auch direkt wieder ausgetreten aus dem
VDK , weil es bei mir auch schon beim
Widerspruch Probleme gab mit deren "
Hilfe " ...
Eine ausführliche Begündung kann doch noch gar nicht geschrieben werden, wenn man schon wegen (angeblich) fehlender Versicherungszeiten abgelehnt hat, da muss erst mal diese Behauptung korrigiert werden.
Dann ist erst mal die
DRV dran deinen Gesundheitszustand korrekt zu prüfen, damit der
Widerspruch vielleicht Erfolg haben kann ... dazu haben die doch bisher noch gar nichts gemacht (Gutachten / Reha / Arztberichte anfordern usw.) was man nun in der Begründung auswerten könnte ...
Nun habe ich mich erst einmal bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Am 05.01.2018 persönlich.
Und wieder nur Steine im Weg!!!!
Das musst du völlig voneinander trennen, was man jetzt bei der
AfA verlangt betrifft
NUR die
AfA und deinen Anspruch wegen der Aussteuerung.
Die SB vor Ort war sehr nett und hat mir alles langsam erklärt, nachdem sie bemerkte das ich mich schlecht konzentrieren kann.
Darum hat sie dir auch ganz "nett" Kontaktdaten abverlangt ( Telefon / Handy / Mail ???), die du gar nicht angeben musst, natürlich ohne dich vorher zu fragen, ob du diese freiwilligen Angaben überhaupt machen möchtest.
Sie gab mir alle Formulare und schrieb auf die Unterlagen für den ärztlichen Dienst: Abgabe bis 10.01.2018, in Bleistift!
Dafür gibt es ja auch keine Rechtsgrundlagen, dass man dir überhaupt einen Termin setzen darf zur Abgabe freiwilliger Unterlagen ... bei
WEM solltest du das dann abgeben ???
Aktuell beziehst du immer noch Krankengeld, dein Anspruch auf
ALGI beginnt erst am 01.02. zu laufen und dafür ist der Formular-Antrag auf
ALGI notwendig und
NICHT vorrangig die Gesundheits-Unterlagen.
Gleichzeitig sagte Sie mir, dass mich innerhalb 48 Stunden ein Mitarbeiter anrufen würde und mir nochmals alles erklären würde.
Und wozu soll das gut sein wenn dir (angeblich) bereits alles vor Ort richtig erklärt wurde und du die nötigen Formulare bekommen hast ???
Genau darum gibt man dort
KEINE Telefon-Nummern an, es ist überflüssig mit der
AfA zu telefoniern und wer dich zu Hause anrufen darf, entscheidest du immer noch selbst.
Das machen die doch nur, damit sie dir am Telefon genau solche unrechtmäßigen Dinge erzählen können, weil du das später
NICHT beweisen kannst, was die von dir wollen soll man dir schriftlich zukommen lassen und die Rechtsgrundlagen bitte nicht vergessen zu erwähnen.
Es dauerte keine 2 Stunden und ich hatte den Mitarbeiter am Telefon. Unterdrückte Nummer und schnell sprechend.
Mit "unterdrückten Nummern" unterhalte ich mich generell überhaupt
NICHT, die Behörden haben ihre Nummern nicht zu "unterdrücken", woher sollst du denn erkennen können wer da wirklich am Telefon ist ... da legt man auf ...
Deine unnötigen Kontaktdaten solltest du umgehend bei der
AfA wieder löschen lassen und wenn dich wieder jemand von der
AfA anruft (oder behauptet von der
AfA zu sein), dann bittest du freundlich um schriftliche Informationen weil das rechtlich sicherer ist und legst einfach auf ...
Beachte die Vorlage am Ende dieses Beitrages, anpassen und mit deinen Daten ergänzen (Kunden-Nummer), per Einschreiben schicken oder persönlich (am Empfang genügt) abgeben und die Abgabe auf einer Kopie abstempeln lassen.
Allerdings der absolute Hammer war, dass er sich sicher war, dass bei dem ärztlichen Gutachten meine Arbeitsfähigkeit nachgewiesen wird.
Hinzu teilte er mir mit, als ich ihm sagte das ich nicht so schnell bin beim ausfüllen der Formulare, das ich ohne das ärztliche Gutachten keine Leistung bekomme.
Stimmt das?????
NEIN, das stimmt
NICHT und telefonisch musst du mit Niemandem deine Gesundheit erörtern, den du nicht mal kennst ...
WER (Name) war das denn bitte und von welcher Abteilung, hast du das erfragt und dir wenigstens aufgeschrieben (mit Datum und Uhrzeit dieser "Belästigung").
Und einen persönlichen Termin solle ich schon wegen der Wartezeit vermeiden und am besten alle Arztberichte mitschicken.
Aber trotzdem die Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, sonst bekäme ich auch kein Geld.
Genau deswegen hat man dich lieber angerufen, denn schriftlich dürfen die das gar nicht verlangen und von diesem "Gutachten" hängt auch nicht dein Anspruch auf
ALGI ab und medizinische Unterlagen hat
NUR der med. Dienst zu verlangen und (bei Notwendigkeit)
DIREKT zu bekommen.
Woher also bitte will "unbekannt" X beurteilen können, dass du nicht zum Arzt sollst und sowieso kein Geld bekommen wirst, das wird nicht am Telefon entschieden ...
Schweigepflicht-Entbindungen sind generell auch freiwillig und bei Vorlage von med. Unterlagen völlig überflüssig, das hat auch Keiner von der
AfA am Telefon zu entscheiden, dass du die trotzdem zu unterschreiben hast.
Ich will aber einen persönlichen Termin. Und von der Schweigepflicht möchte ich eigentlich niemanden mehr entbinden!!!
Was du persönlich "willst" ist auch nicht unbedingt wichtig, aber der Weg zum
ÄD -Gutachten kann durchaus von dir mitbestimmt werden.
Das dient aber
NUR der Arbeitsvermittlung (bei der
AfA ) und bringt dir sonst keine wirklichen "Vorteile" für deine anderen Probleme.
Ich war am Telefon wie vor den Kopf gestoßen.
Zum Schluss sagte er noch, dass meine beantragte Reha und Rente sowieso hinfällig wären, wenn der ärztliche Dienst mich für arbeitsfähig halten würde.
Du hättest dich gar nichtauf dieses Gespräch einlassen müssen, aber wenn man es nicht weiß, ist das nun natürlich leocht "gesagt", einen wirklichen Sinn ergibt dieser Anruf überhaupt nicht.
Zu Reha und EM-Rente entscheidet
NUR die
DRV und
NICHT die
AfA ... ob du
Arbeits-Fähig bist entscheidet
NUR dein behandelnder Arzt ... ganz gleich was
DRV oder
AfA dazu für Ansichten vertreten möchten.
Ach ja, und bevor ich es vergesse, drohte er mir noch damit, dass ich meinen Hausarzt ab 01.02.2018 ja dann auch nicht mehr kontaktieren könnte, da ich ja dann ausgesteuert wäre und von der Agentur für Arbeit noch keine Leistungen bekäme, da das ärztliche Gutachten bis dahin nicht fertig wäre.
Da war ich erst mal fertig!!!!
Das glaube ich dir alles sofort, nur wirst du den Inhalt dieses Gespräches niemals beweisen können und wenn du dich darüber beschwerst, dann hast du sicher alles nur "falsch verstanden oder aufgefasst" ... ein "bedauerliches Missverständnis", geht ja schnell am Telefon ... "Bla -Bla- Bla" ...
Genau darum machen die das, dich verunsichern, damit du brav alles machst was verlangt wird, ohne mal nachzufragen, ob das auch so zulässig ist.
Warum sollst du deinen Arzt nicht mehr aufsuchen können, es gibt eine gesetzliche Nachversicherung von 1 Monat, damit solche Übergänge) nicht zum Problem werden, in der Regel halten die
KK sogar noch länger still wenn die Verzögerungen klar bei der
AfA zu finden sind.
Die kennen das nämlich auch ... und wie du schon bemerkt hast, haben die auch mal ihre eigenen unfeinen "Spielregeln" dazu, jedenfalls bei denen die Krankengeld beziehen.
So einen SB hatte ich bei meiner Krankenkasse schon einmal und musste volle Register ziehen, um mein Recht zu bekommen. Aber jetzt ist voll die Luft weg bei mir.
Nach der Aussteuerung werden die
SB bei der
KK aber wieder "ganz lieb", denn du bekommst ja kein Krankengeld mehr, da will dich auch keiner mehr anrufen, um dir (angeblich) besser helfen zu können ...
Habe ich auch erlebt (wegen langer
AU bis zur Aussteuerung) schon vor fast 10 Jahren, nach der Aussteuerung wurden die wieder "ganz normal" bei der
KK .
Da interessiert es auch nicht mehr wie lange du noch weiter
AU geschrieben wirst von deinen Ärzten ... es kostet ja
NIX mehr "extra" ...
Ich habe noch keine Angaben an den ärztlichen Dienst gesendet. Es fehlen auch noch Unterlagen.
Hast du denn die konkrete Anschrift vom
ÄD der
AfA , welche Unterlagen meinst du denn dafür konkret noch zu benötigen ???
Die brauchen nicht deine ganze Krankenakte, die sollen dich ja nicht behandeln, es genügen einige (wenige) aktuelle Berichte und die "vermittlungsrelevanten" Diagnosen und das war es auch schon.
Alles Andere muss (und wird) den
ÄD und die
AfA nicht interessieren, dieses
AfA -"Gutachten" ist gesetzlich vorgeschrieben nach einer Aussteuerung, um dein (sogenanntes) "Restleistungsvermögen" für eine eventuelle Vermittlung festzustellen.
Damit
MUSST du (fiktiv / theoretisch) bereit sein, dich in Arbeit vermitteln zu lassen, sonst bekommst du von der
AfA überhaupt
KEIN Geld ... das ist kein "Ersatzkrankengeld".
Die "Verfügbarkeit" für den Arbeitsmarkt muss man immer betonen, ganz
KRANK darfst du dich nicht geben bei der
AfA ... das lässt schon das
SGB III gar nicht zu.
Es wird aber auch keine echte Vermittlung geben, versuche mal dazu noch einige Beiträge hier zu lesen, es ist auch für mich nicht so leicht, das immer wieder (halbwegs) verständlich zu erklären.
Bisher beziehe ich noch keine Leistungen, mit welchem Recht kommt mir der SB auf diese Art und Weise?
Das hättest du besser den Anrufer fragen sollen aber das hätte dich auch nicht weiter gebracht, man will möglichst
KEIN Geld zahlen müssen, auch die
AfA kennt inzwischen die (häufigen) Ergebnisse von Reha oder EM-Renten-Anträgen.
Du hast aber trotzdem einen gesetzlichen Rechtsanspruch aus § 145
SGB III, weil das eine Lohnersatzleistung aus deinen gezahlten Beiträgen ist ... vielleicht hofft man mit diesem "Terror" dich vom Antrag schon abzuhalten ... dann braucht natürlich nicht gezahlt werden ...
Gehe ich recht in der Annahme, dass meine KK sowieso weiter 4 Wochen noch zahlen muss, bis die Agentur für Arbeit alles geklärt hat?
Nicht ganz, die
KK zahlt nach der Aussteuerung
NICHT mehr weiter, bis bei der
AfA alles geklärt wäre, dein Anspruch (auf Krankengeld) ist dann beendet aber du bist noch ein Monat weiter für
ALLE medizinischen Leistungen versichert.
Zunächst mal bekommst du ja bis Ende Januar noch weiter Krankengeld, du musst natürlich noch weiter zum Arzt (schon wegen der Anträge an die
DRV brauchst du auch weiter die
AU -Bescheinigung).
Frühestens am 31.01. kann dein Arzt dafür die letzte
AU ausstellen (nur verlängern,
NICHT beenden), dass der Rest (für Januar) dann von der
KK ausgezahlt wird.
Das erste
ALGI bekommst du erst Ende Febuar, denn die
AfA zahlt auch rückwirkend und bis dahin sollte alles bereits erledigt sein und dein
ALGI -Bescheid auch vorliegen, es ist völlig überflüssige "Panikmache" aktuell, was die
AfA da mit dir veranstaltet.
Richtig ist nur, dass dann erst der
ALGI -Bescheid den (offiziellen) nahtlosen Übergang (der KV-Versicherung) ab dem 01.02. herstellen wird aber das kann dir im Moment noch völlig
EGAL sein.
Wenn deine
AfA nicht zu weit entfernt ist solltest du vielleicht die notwendigen Unterlagen für den
ÄD zusammenstellen und dort persönlich (gegen Eingangsbestätigung) abgeben, der
ÄD sitzt meist im gleichen Gebäude, die
SB haben keinen Anspruch auf solche Unterlagen.
Das "Gutachten" wird meist nach "Aktenlage" gemacht, dort sind sowieso keine Fachärzte also brauchst du auch keine besonderen Hoffnungen in eine persönliche Einladung stecken.
Die machen das für die
AfA und nicht in deinem Interesse, du stellst dich mit deinem "Restleistungsvermögen" (lt.
ÄD -Gutachten) der Vermittlung zur Verfügung =
FERTIG, mehr geht die
SB NICHTS an.
Der Teil B des Gutachtens geht dann an den "Arbeitsvermittler" und dann wird man weiter sehen was der
ÄD so festgestellt haben will ...
Das komplette "Gutachten" (es gibt noch einen Teil A) kannst du dir später auch dort abholen, zusätzliche Schweigepflicht-Entbindungen sind dann nicht erforderlich.
Das wird der
AfA zwar auch nicht gefallen, aber wozu wenn du die erforderlichen medizinischen Informationen geliefert hast, damit kann der
ÄD bereits seine Arbeit machen oder muss dich eben doch ergänzend zur Untersuchung einladen.
Je eher du das beim
ÄD (nachweislich) ablieferst, umso weniger kann man dir dann Verzögerungen dabei "in die Schuhe schieben".
Den regulären
ALGI -Antrag schickst du (zusammen mit den erforderlichen Bescheinigungen von
AG und
KK ) per
Übergabe-Einschreiben an die
AfA (sofern du per Post keine "amtliche Einladung" bekommst für diese Abgabe) und dann hast
DU alles erledigt, was wirklich erforderlich ist.
Halte dich möglichst dabei an diesen Muster- Antrag ...
MUSTER-Antrag auf ALGI nach Aussteuerung !!! - Auch die Sache mit der
VDK liegt mir im Magen.....im wahrsten Sinne des Wortes. Am liebsten würde ich die
DRV anschreiben, um zu erfahren, ob der
VDK schon reagiert hat.
Das lass mal schön bleiben, hast du denn auf deinen fristwahrenden
Widerspruch eine Eingangsbestätigung (von der
DRV ) bekommen ???
Hast du den per Einschreiben geschickt oder mit "normaler" Post, das wäre dann schon eher ein Grund mal nachzufragen, ob dein
Widerspruch vom XX eingegangen ist.
Ohne Zugangs-Nachweis (bei der
DRV ) hast du sonst "schlechte Karten", besonders wenn die Widerspruchsfrist inzwischen schon abgelaufen ist.
Auch möchte ich eigentlich die Sache mit dem SB nicht so ohne weiteres stehen lassen.
Vergiss es einfach, du kannst doch
NICHTS davon beweisen, fordere schriftlich (und nachweislich) die Löschung deiner unnötig angegebenen Kontaktdaten, du musst gesetzlich
NUR auf dem Postwege an deiner Meldeanschrift erreichbar sein.
Soweit mal ein Überblick, ich hoffe, dass ich ein wenig zu deiner Beruhigung beitragen konnte ... weitere Fragen bitte auch hier in deinem Thema stellen ...
MfG Doppeloma