Hallo Leidensgenossen, 
ich bin seit 01.03.2019 arbeitslos gemeldet (nach auslaufenden Vertrag), habe den Antrag auf ALG I gestellt und auch schon den Bewilligungsbescheid erhalten.
Nun habe ich Post (Lohnabrechnung) von meinem eh. Arbeitgeber erhalten, dass ich noch Urlaubsgeld jetzt im März ausbezahlt bekomme. Dieses Urlaubsgeld stammt von 5 Tagen Urlaub 2019, welchen ich vor Ausscheiden abgebaut habe. Laut Abrechnung wurde dieses Geld einmal rückwirkend im Februar abgerechnet (Steuerklasse 1; Rente + Arbeitslosenversicherung) und im März (Steuerklasse 6; Lohnsteuer + Soli). Ich habe die Abrechnung der Arbeitsagentur zugesandt wegen evtl. Neuberechnung des ALG I Geldes.?
Zum Zweiten kommt im April noch eine Erfolgsbeteiligung zu Auszahlung. Hier soll ich schriftlich bestätigen das mein eh. Arbeitgeber im Auszahlungsmonat mein Hauptarbeitgeber ist, da ansonsten diese Prämie mit Steuerklasse 6 ausbezahlt wird (statt mit Steuerklasse 1). Laut Finanzamt kann ich dies bestätigen, auch wenn arbeitslos, weil ich ja sonst keinen anderen Arbeitgeber habe.? Bin mir da aber unsicher!
Das ALG I ist doch eine Versicherungsleistung. Würden Steuern im Bemessungszeitraum abgeführt, dann würde sich ja sogar das ALG I Geld erhöhen (darauf kommt es mir aber nicht so an). Beide Nachzahlungen stammen doch aus der Beschäftigungszeit bzw. wurden in dieser Zeit eigentlich erzielt.
Wird mir jetzt das Urlaubsgeld und die Erfolgsbeteiligung vom Arbeitsamt weggenommen?
ich bin seit 01.03.2019 arbeitslos gemeldet (nach auslaufenden Vertrag), habe den Antrag auf ALG I gestellt und auch schon den Bewilligungsbescheid erhalten.
Nun habe ich Post (Lohnabrechnung) von meinem eh. Arbeitgeber erhalten, dass ich noch Urlaubsgeld jetzt im März ausbezahlt bekomme. Dieses Urlaubsgeld stammt von 5 Tagen Urlaub 2019, welchen ich vor Ausscheiden abgebaut habe. Laut Abrechnung wurde dieses Geld einmal rückwirkend im Februar abgerechnet (Steuerklasse 1; Rente + Arbeitslosenversicherung) und im März (Steuerklasse 6; Lohnsteuer + Soli). Ich habe die Abrechnung der Arbeitsagentur zugesandt wegen evtl. Neuberechnung des ALG I Geldes.?
Zum Zweiten kommt im April noch eine Erfolgsbeteiligung zu Auszahlung. Hier soll ich schriftlich bestätigen das mein eh. Arbeitgeber im Auszahlungsmonat mein Hauptarbeitgeber ist, da ansonsten diese Prämie mit Steuerklasse 6 ausbezahlt wird (statt mit Steuerklasse 1). Laut Finanzamt kann ich dies bestätigen, auch wenn arbeitslos, weil ich ja sonst keinen anderen Arbeitgeber habe.? Bin mir da aber unsicher!
Das ALG I ist doch eine Versicherungsleistung. Würden Steuern im Bemessungszeitraum abgeführt, dann würde sich ja sogar das ALG I Geld erhöhen (darauf kommt es mir aber nicht so an). Beide Nachzahlungen stammen doch aus der Beschäftigungszeit bzw. wurden in dieser Zeit eigentlich erzielt.
Wird mir jetzt das Urlaubsgeld und die Erfolgsbeteiligung vom Arbeitsamt weggenommen?