Meine Frage:
Mangels Auftraegen moechte ich als Selbststaendiege ALG I beantragen.
Ich habe 4 Jahre monatlich in die freiwillige staatliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt und war immer freiwillig in der GKV ( gesetzliche Krankenversicherung) versichert.
Wenn ich nun ALG I beantrage....erhalte ich dann einen erneuten Pflichtversicherungsstatus ?
Ich habe gehoert, dass ich diesen erst ab dem 2. Monat gemeldeter Arbeitsloseigkeit ( > 30 Tage arbeitslos gemeldet ) erhalten kann ?
Im ersten Monat bliebe ich noch freiwillig versichert, dh. ich muesste die GKV im ersten Monat der Arbeitslosigkeit selbst zahlen ?
Danke fuer Antworten !
Mangels Auftraegen moechte ich als Selbststaendiege ALG I beantragen.
Ich habe 4 Jahre monatlich in die freiwillige staatliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt und war immer freiwillig in der GKV ( gesetzliche Krankenversicherung) versichert.
Wenn ich nun ALG I beantrage....erhalte ich dann einen erneuten Pflichtversicherungsstatus ?
Ich habe gehoert, dass ich diesen erst ab dem 2. Monat gemeldeter Arbeitsloseigkeit ( > 30 Tage arbeitslos gemeldet ) erhalten kann ?
Im ersten Monat bliebe ich noch freiwillig versichert, dh. ich muesste die GKV im ersten Monat der Arbeitslosigkeit selbst zahlen ?
Danke fuer Antworten !