Bin in der GKV und habe mein Einkommen zusätzlich mit einer privaten Krankentagegeldversicherung abgesichert.
Die PKV zahlt KTG nur bis zum Bezug einer Erwerbsminderungsrente.
Bin ungekündigt in Arbeit.
Meine PKV hat mich zum 29.9.17 BU erklärt und zahlt mein KTG noch 3 Mon (bis 29.12.17).
Werde von meiner GKV zum 20.10.17 ausgesteuert.
Habe mich beim AfA am 13.10.17 bzgl. ALG I nach der Nahtlosigkeitsregelung gemeldet.
Mein KTG ist höher als ALG I .
Habe den Ablauf so verstanden, dass die AfA mich zum Stellen eines EMR-Antrangs auffordern wird.
§ 145 SGB III entnehme ich:
Stellt sie [die leistungsgeminderte Person] diesen Antrag fristgemäß, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt.
Damit kann wohl EMR rückwirkende gewährt werden, oder?
Wie kann ich verhindern, bei Gewährung meiner EMR (die für die Zeit meines ALG-Bezugs ja an die AfA geht), meinen Anspruch auf KTG zu verlieren?
Am besten wäre wenn die EMR erst nach Ablauf des KTG geleistet würde. Wenigstens aber erst ab EMR-Antragsdatum.
Nochmal anders zur Klarheit:
Vor der Aussteuerung bezog ich KG plus KTG.
Nach Aussteuerung würde ich gerne ALG I plus KTG beziehen - bis zum Ende KTG.
Danach wenns geht mit 50% Teilzeit wieder arbeiten oder EMR.
Die PKV zahlt KTG nur bis zum Bezug einer Erwerbsminderungsrente.
Bin ungekündigt in Arbeit.
Meine PKV hat mich zum 29.9.17 BU erklärt und zahlt mein KTG noch 3 Mon (bis 29.12.17).
Werde von meiner GKV zum 20.10.17 ausgesteuert.
Habe mich beim AfA am 13.10.17 bzgl. ALG I nach der Nahtlosigkeitsregelung gemeldet.
Mein KTG ist höher als ALG I .
Habe den Ablauf so verstanden, dass die AfA mich zum Stellen eines EMR-Antrangs auffordern wird.
§ 145 SGB III entnehme ich:
Stellt sie [die leistungsgeminderte Person] diesen Antrag fristgemäß, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt.
Damit kann wohl EMR rückwirkende gewährt werden, oder?
Wie kann ich verhindern, bei Gewährung meiner EMR (die für die Zeit meines ALG-Bezugs ja an die AfA geht), meinen Anspruch auf KTG zu verlieren?
Am besten wäre wenn die EMR erst nach Ablauf des KTG geleistet würde. Wenigstens aber erst ab EMR-Antragsdatum.
Nochmal anders zur Klarheit:
Vor der Aussteuerung bezog ich KG plus KTG.
Nach Aussteuerung würde ich gerne ALG I plus KTG beziehen - bis zum Ende KTG.
Danach wenns geht mit 50% Teilzeit wieder arbeiten oder EMR.
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