ALG I nach Nahtlosikeit unschädlich für Krankentagegeld nutzen

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DerNomade

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Bin in der GKV und habe mein Einkommen zusätzlich mit einer privaten Krankentagegeldversicherung abgesichert.
Die PKV zahlt KTG nur bis zum Bezug einer Erwerbsminderungsrente.

Bin ungekündigt in Arbeit.
Meine PKV hat mich zum 29.9.17 BU erklärt und zahlt mein KTG noch 3 Mon (bis 29.12.17).
Werde von meiner GKV zum 20.10.17 ausgesteuert.
Habe mich beim AfA am 13.10.17 bzgl. ALG I nach der Nahtlosigkeitsregelung gemeldet.
Mein KTG ist höher als ALG I .

Habe den Ablauf so verstanden, dass die AfA mich zum Stellen eines EMR-Antrangs auffordern wird.

§ 145 SGB III entnehme ich:
Stellt sie [die leistungsgeminderte Person] diesen Antrag fristgemäß, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt.
Damit kann wohl EMR rückwirkende gewährt werden, oder?

Wie kann ich verhindern, bei Gewährung meiner EMR (die für die Zeit meines ALG-Bezugs ja an die AfA geht), meinen Anspruch auf KTG zu verlieren?
Am besten wäre wenn die EMR erst nach Ablauf des KTG geleistet würde. Wenigstens aber erst ab EMR-Antragsdatum.

Nochmal anders zur Klarheit:
Vor der Aussteuerung bezog ich KG plus KTG.
Nach Aussteuerung würde ich gerne ALG I plus KTG beziehen - bis zum Ende KTG.
Danach wenns geht mit 50% Teilzeit wieder arbeiten oder EMR.
 
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Doppeloma

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Hallo DerNomade, :welcome:

Meine PKV hat mich zum 29.9.17 BU erklärt und zahlt mein KTG noch 3 Mon (bis 29.12.17).

Wahrscheinlich wollen (müssen) die auch nicht unendlich lange zahlen, aber das steht ja in deinem Vertrag dazu und den kennt ja hier keiner.

Werde von meiner GKV zum 20.10.17 ausgesteuert.
Habe mich beim AfA am 13.10.17 bzgl. ALG I nach der Nahtlosigkeitsregelung gemeldet.
Mein KTG ist höher als ALG I .

Und welche Bedeutung hat das nun für deinen Anspruch auf ALGI , soweit mir bekannt ist kann man (rein) private Versicherungsleistungen daneben unbegrenzt beziehen, so lange der Versicherer eben zahlt.

Ob es dazu anderslautende Vereinbarungen mit der KTG-Versicherung gibt ist auch nur dir alleine bekannt.
Vielleicht ist das der Grund, dass dir noch Keiner geantwortet hat bisher, es ist nicht ganz klar, was du nun wirklich wissen willst von uns ???

Habe den Ablauf so verstanden, dass die AfA mich zum Stellen eines EMR-Antrangs auffordern wird.

Das hängt von einigen zusätzlichen Bedingungen ab, nicht jeder Ausgesteuerte wird direkt zur EM-Rente aufgefordert, es gibt ja auch noch medizinische und/ oder berufliche Reha-Maßnahmen, die normalerweise Vorrangig sind.

Damit kann wohl EMR rückwirkende gewährt werden, oder?

Du scheinst schon davon auszugehen, dass eine EM-Rente dann auch tatsächlich von der DRV bewilligt werden muss ... das ist NICHT der Fall. :icon_evil:

In der Regel wird der Antrag abgelehnt, wenn es nicht genug gesundheitliche Gründe dafür gibt aus Sicht der Rentenkasse (und ihrer Gutachter), das kann also nicht sicher so "eingeplant" werden, dass man auch EM-Rente bekommt, nur weil man die beantragen sollte ...

Wie kann ich verhindern, bei Gewährung meiner EMR (die für die Zeit meines ALG-Bezugs ja an die AfA geht), meinen Anspruch auf KTG zu verlieren?

Was du so für Vorstellungen hast, das kann noch ein sehr langer Weg werden ehe du vielleicht mal eine EM-Rente bekommen wirst und ob die dann rückwirkend bewilligt wird entscheidet wieder die DRV ... du solltest dich mal etwas im entsprechenden Bereich des Forums einlesen.

Im Fall des Falles hätte die AfA allerdings einen Erstattungs-Anspruch an die DRV aber was hat das bitte mit deiner privaten KTG zu tun.

Am besten wäre wenn die EMR erst nach Ablauf des KTG geleistet würde. Wenigstens aber erst ab EMR-Antragsdatum.

Du kannst dich "glücklich" schätzen, wenn die DRV überhaupt eine EM-Rente leisten will, in meinem Falle brauchte das fast 3 Jahre und ein Gerichtsverfahren und damit bin ich nicht alleine.

Bei dir klingt diese Anfrage als würdest du annehmen die DRV wartet nur darauf, dir eine EM-Rente bewilligen zu dürfen, du brauchst nur noch (möglichst passend zu deinen Wünschen) den Antrag stellen und der Rest ist dann ein Selbstläufer ... :bigsmile:

Vor der Aussteuerung bezog ich KG plus KTG.
Nach Aussteuerung würde ich gerne ALG I plus KTG beziehen - bis zum Ende KTG.

Dann tu das doch einfach und warte ab, wozu dich die AfA überhaupt auffordern wird, das ist auch etwas vom Lebensalter abhängig und ob dich eine PKV für "BU" erklärt haben will interessiert die AfA auch nicht wirklich und die DRV noch weniger.

Danach wenns geht mit 50% Teilzeit wieder arbeiten oder EMR.

Wonach, wenn der Geldsegen (aus der KTG) im Dezember endet willst du wieder arbeiten gehen, Teilzeit in dem Beruf für den du doch BU sein sollst ... oder "wahlweise" nimmst du auch die EMR ... ?

Vergiss die EMR, wer noch arbeiten KANN bekommt KEINE EMR ... diese "Wahl" wirst du also nicht haben ... da wird schon die DRV für sorgen. :idea:

MfG Doppeloma
 

Hansgeorg Januar1963

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In der Gedankenwelt leben die meisten Leute die nach langer AU von der Krankenkasse ausgesteuert werden. Reha/Rentenantrag stellen und der Rest läuft irgendwie von alleine.

Klappt aber meist nicht so wie es sich manche vorstellen. Da denken dann manche Leute die medizinische Reha sei so etwas wie der Einstieg in die EM-Rente.

Dabei soll sie das gerade verhindern. Eine der Voraussetzungen zur Gewährung einer medizinischen Reha durch die DRV ist eine positive gesundheitliche Diagnose des Rehabilitanten.

Leute bei denen dies nicht zutrifft,weil voraussehbar ist daß sich ihr Leiden durch eine medizinische Reha nicht mindern oder abstellen läßt werden gleich in die berufliche Reha durchgereicht.

Wer zur medizinischen Reha "darf" und aus dieser AU entlassen wird braucht sich auch nicht einbilden, daß damit die Rente durch ist.

Das letzte Wort haben die Gutachter der Rentenversicherung. Die bzw.ihre Brötchengeber haben da in den meisten Fällen andere Vorstellungen.

Oftmals sind 2-3 Anläufe nötig um wirklich in die Rente zu kommen.

Im übrigen resultiert die Aufforderung der AfA einen Renten-oder Reha-Antrag bei der DRV zu stellen nicht aus Menschenfreundlichkeit. Die sind einem dann im Bewilligungsfall aus dem Leistungsbezug los.

Das Übergangsgeld für den Fall von Reha-Maßnahmen wird,soweit die rentenrechtlichen Voraussetzungen stimmen,von der Rentenversicherung getragen.

Wieder jemand aus der Statistik und noch besser aus dem Leistungsbezug bei der AfA raus.:peace:
 
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