ALG I nach "Nahtlosigkeit"- nun Kündigung im "ruhenden" Arbeitsverhältnis, wie geht es weiter ?

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Leia

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Hallo liebe Leut.

Nun ist es soweit. Ich wurde im Mai nach 1,5 Jahren ausgesteuert und habe mich trotz noch bestehendem Arbeitsvertrag arbeitslos gemeldet und erhalte nun ALG I . (Ich denke im Rahmen der Nahtlosigkeit - ist noch nicht alles abgeschlossen, Geld fließt aber schon). Rentenantrag wurde bereits vor vielen Monaten gestellt - noch im Widerspruchsverfahren.
Nun hat mir HEUTE mein alter Arbeitgeber die Kündigung geschickt wegen langer Krankheit. Welche Konsequenzen hat dies gegenüber der AfA und DRV ? Muss ich das der AfA melden? Sollte ich das der DRV melden?
Was muss/soll/darf ich nun tun, um nichts "falsch" zu machen?:sorry:

DANKE Euch!!


BTW: Der AG hat keine Auflistung gemacht, was ich noch zu bekommen habe (Urlaub, Überstunden, Abfindung- nix - nur fristgerechte Kündigung, jedoch ohne Integrationsamt zu informieren (Schwerbehinderung - habe ich ihm dann gleich noch mitgeteilt, dass die Kündigung ja unwirksam wäre - mal schauen was jetzt kommt)) Soll ich dagegen vorgehen? Klagen?
 

Doppeloma

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Hallo Leia,

Nun ist es soweit. Ich wurde im Mai nach 1,5 Jahren ausgesteuert und habe mich trotz noch bestehendem Arbeitsvertrag arbeitslos gemeldet und erhalte nun ALG I . (Ich denke im Rahmen der Nahtlosigkeit - ist noch nicht alles abgeschlossen, Geld fließt aber schon).

Ist garantiert im Rahmen der Nahtlosigkeit, sonst bekommt man mit Arbeitsplatz kein ALGI , du hast dich auch nicht "arbeitslos" gemeldet sondern wegen der Aussteuerung aus dem Krankengeld, aktuell bist du ja noch gar nicht arbeitslos. :icon_evil:
Was ist denn da noch nicht "abgeschlossen", gibt es noch keine "Begutachtung" durch den ÄD ???

Rentenantrag wurde bereits vor vielen Monaten gestellt - noch im Widerspruchsverfahren.

Das könnte wohl eher der Grund sein, denn die AfA möchte das an dieser Stelle meist gerne schon als "abgeschlossen und erledigt" betrachten, aber es handelt sich rechtlich gesehen, um ein "schwebendes Verfahren", genau wie nach der Antragstellung auf EM-Rente ...

Nun hat mir HEUTE mein alter Arbeitgeber die Kündigung geschickt wegen langer Krankheit.

Wenn ich deinen Nachsatz lese ist diese Kündigung aktuell unwirksam, weil der AG offenbar das Integrations-Amt nicht eingeschaltet hat.
Ist das so zu verstehen, dass dein AG über deinen Schwerbehinderten-Status noch gar nicht informiert war ?

Es ist nur eine Frage zum besseren Verständnis für uns hier, der AG hätte einfach Pech gehabt, wenn es so wäre, man ist dazu nicht verpflichtet ... :bigsmile:

Der AG hat keine Auflistung gemacht, was ich noch zu bekommen habe (Urlaub, Überstunden, Abfindung- nix - nur fristgerechte Kündigung,

Das muss er ja auch nicht machen, wäre natürlich sehr anständig und sinnvoll gewesen, aber deine Überstunden hättest du längst mal einfordern sollen und auf eine Abfindung gibt es KEINEN Rechtsanspruch. :icon_evil:

jedoch ohne Integrationsamt zu informieren (Schwerbehinderung - habe ich ihm dann gleich noch mitgeteilt, dass die Kündigung ja unwirksam wäre - mal schauen was jetzt kommt))

Wenn ihm deine Schwerbehinderung schon bekannt war wäre es eine Frechheit, es trotzdem ohne Einschaltung des I-Amtes so plump zu versuchen, aber auch sonst bleibt diese Kündigung zunächst mal unzulässig und ist damit unwirksam.

Soll ich dagegen vorgehen? Klagen?

Zumindest solltest du nicht auf eine Antwort warten bis die Klagefrist vorüber ist, das sind nur 3 Wochen ab Kenntnisnahme der Kündigung.
Dort solltest du in der Klagebegründung auch gleich deine Forderungen stellen auf die offenen Überstunden und für den Fall einer regulären, rechtskonformen Kündigung auch gleich die Urlaubs-Abgeltung einfordern (mindestens) entsprechend der gesetzlichen Regelungen.

Dazu gehört auch der Zusatz-Urlaub für Schwerbehinderte (5 Tage im Jahr), wenn du kannst such dir einen Anwalt für Arbeitsrecht, der dich dabei unterstützt, die Kosten (für dich) dürften sich in Grenzen halten, bei der glasklaren Sachlage.

Die wird dann dein AG wohl auch noch zahlen müssen, wenn das beendet ist, eventuell lässt sich bei Gericht noch eine Abfindung herausschlagen, die dann bei der AfA (soweit mir bekannt ist) auch nicht "angerechnet" werden darf.

Dazu sollte dich ein guter Anwalt dann auch richtig beraten können ... du darfst dich allerdings nicht auf Eigenkündigung oder "Aufhebungs-Vertrag" (als Vergleich z.B.) dabei einlassen, das könnte dir die AfA sehr übel nehmen.

Welche Konsequenzen hat dies gegenüber der AfA und DRV ? Muss ich das der AfA melden?

Der AfA musst du das wohl mitteilen, dass du die Kündigung erhalten hast aber du solltest auch gleich darauf hinweisen, dass die bisher nicht rechtskonform ist und du dich dagegen wehren wirst.

Der AfA dürfte ja bekannt sein, dass du Schwerbehindert bist, das muss man ja im Antrag angeben, ODER ?

Sollte ich das der DRV melden?

Der DRV brauchst du das NICHT zu melden, die bekommt deine "Abmeldung" irgendwann sowieso vom AG , das ist der DRV auch für die Entscheidung zur EM-Rente ziemlich egal, ob du noch Arbeit hast oder nicht.
Sollten mal direkte Nachfragen dazu kommen hast du aber keinen Grund das zu verschweigen.

MfG Doppeloma
 

Leia

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Danke Dir!!

Ich war gerade bei der AfA und habe die Kündigung, welche ja unwirksam ist, gemeldet. Die haben auch nur den Kopf geschüttelt und mir gesagt, dass ich dagegen ja vorgehen kann (und werde!)
Der AG wusste zumindest von der vor Jahren schon gestellten Gleichstellung, die jetzt aber in eine Schwerbehinderung überging.
Trotzdem hat er nicht das Integrationsamt informiert. Soviel dazu :censored:

Mal sehen, was nun passiert - habe dem AG eine Woche Frist gesetzt und die Schwerbehinderung mitgeteilt. Wenn nichts kommt, gehe ich umgehend zum Arbeitsgericht!
Danke für die Hilfe hier!!!
 

Sellermann

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Prozesskostenhilfe

Wer nicht in der Lage ist, die Kosten des Anwalts und die Gerichtskosten aus seinem Einkommen oder seinem Vermögen zu zahlen, der kann Prozesskostenhilfe beantragen.

Wird Prozesskostenhilfe bewilligt, übernimmt die Justizkasse zunächst die Anwaltskosten und die Gerichtskosten; die Kosten des gegnerischen Anwalts werden hiervon aber nicht abgedeckt. Im Arbeitsrecht müssen die Anwaltskosten des Gegners in der ersten Instanz zwar ohnehin nicht erstattet werden, in der zweiten und dritten Instanz aber schon, wenn der Prozess verloren geht.

Die Prozesskostenhilfe garantiert aber nicht, dass die Justizkasse die Kosten nicht später erstattet verlangt. Vier Jahre lang muss das Gericht vom Empfänger der Prozesskostenhilfe über Einkommensänderungen informiert werden. Hat sich das Einkommen verbessert, kann das Gericht die Erstattung der übernommenen Anwalts- und Gerichtskosten verlangen.

Machmal macht auch ein Beitritt einer Gewerkschaft Sinn. Beitragssätze sind in vielen Gewewrkschaften ca.1% vom Bruttolohn im Monat. Im Krankheitsfall oder Arbeitslosigkeit sind die Beiträge noch viel geringer.
 

Leia

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Danke!

Es hat sich nun was getan - zum Einen: der Arbeitgeber zahlt eine Abfindung und ausstehende Urlaubs- und Überstunden und damit kann ich "leben" auch wenn das Arbeitsverhältnis demnächst dann auch endet.
Zum Anderen habe ich seit heute den Bescheid für eine volle Erwerbsminderungsrente bis 10/2019. Rückwirkend von 10/17 an.
Fragen dazu: habe ich danach nochmalig Anspruch auf ALG1 (Weiterzahlung der nun demnächst "pausierenden" Zahlung? Muss ich dann wieder neue Formulare bei meinem alten Arbeitgeber besorgen etc.??)
Wann sollte ich einen Antrag auf Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente stellen? Mai 2019?

DANKE EUCH :cheer2::peace:
 

Doppeloma

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Hallo Leia,

Es hat sich nun was getan - zum Einen: der Arbeitgeber zahlt eine Abfindung und ausstehende Urlaubs- und Überstunden und damit kann ich "leben" auch wenn das Arbeitsverhältnis demnächst dann auch endet.

Schön, dass das nun geklärt ist und wieder mal einem AG zumindest deutliche Grenzen aufgezeigt wurden ...

Zum Anderen habe ich seit heute den Bescheid für eine volle Erwerbsminderungsrente bis 10/2019. Rückwirkend von 10/17 an.

Das liest sich ja noch besser, auch wenn es bedeutet / bestätigt, dass du wohl nicht besonders gesund bist aber wenigstens kannst du nun etwas mehr und in Ruhe für deine Genesung tun. :icon_daumen:

Fragen dazu: habe ich danach nochmalig Anspruch auf ALG1 (Weiterzahlung der nun demnächst "pausierenden" Zahlung? Muss ich dann wieder neue Formulare bei meinem alten Arbeitgeber besorgen etc.??)

Einfach "weiter gezahlt" wird da erst mal gar nichts, zunächst wird sich die AfA etwas Geld (aus deiner Renten-Nachzhlung) von der DRV erstatten lassen und deine Leistung aktuell wohl ziemlich schnell einstellen.

Dürfte ja im Moment kein großes Problem werden, wenn du die gute Nachricht erst Dienstag der AfA mitteilen wirst, dann ist der Juli bereits auf deinem Konto.

Über eine EM-Rente mit Befristung bleibt dein Anspruch auf ALGI (nach § 145 SGB III) weiter bestehen für den Fall, dass man die EM-Rente nicht (rechtzeitig oder gar nicht) verlängern sollte kannst du also erneut ALGI nach diesen Bedingungen beantragen.

Deine aktuellen AG -Unterlagen solltest du für diesen Zweck gut aufbewahren, dann musst du da auch sicher nichts neu besorgen.
Vermutlich wird dann sowieso ein "fiktives ALGI " berechnet, weil die letzten Einkommen schon zu lange her sind, aber das weiß ich nicht genau.

Wann sollte ich einen Antrag auf Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente stellen? Mai 2019?

Du wirst rechtzeitig das Verlängerungs-Formular von der DRV zugeschickt bekommen, mit April / Mai könntest du da schon richtig liegen, warte das ab, manchmal fordern die gleichzeitig noch Befundberichte mit an und schicken die Formulare gleich mit.
Vorbereitend kannst / solltest du dir ab Januar 2019 mal laufende Arztberichte ausdrucken lassen, die du dann (in Kopie) mitschicken kannst (auch wenn es nicht extra verlangt wird).

Alles Gute für dich und nutze die Zeit gut für deine Genesung und um etwas "Luft zu holen" ...

MfG Doppeloma
 

Leia

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Ich Danke Dir für die immer wieder kompetenten, verständlichen und sachlichen Informationen. Damit kann ich (und die meisten anderen hier) sehr gut "arbeiten"!
Ich versuch ein paar Monate weiter zu "genesen und Luft zu holen" (auch wenn das nicht wirklich einfach ist)...werde dann wohl (wenn alles bis dahin klappt) spätestens im nächsten Jahr wieder Fachberatung benötigen...

Danke Euch allen!
To be continued...


:cheer2::peace::icon_stern:
 

Leia

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...nun sind ein paar Monat ins Land gezogen. Ich fühle mich gesundheitlich nicht besser, leider, manches hat sich verschlechtert... 😥
Nun geht es schon ans "Verlängern". Was muss ich tun? In 5 Monaten ist die Befristung schon zu Ende. Ich dachte, man wird angeschrieben 6 Monate vorher? Soll ich da anrufen? Abwarten? Selbst aktiv werden - wenn ja - was benötige ich alles an Formularen? Wird das wieder soviel wie beim Erstantrag? Muss ich mich im Falle einer "Nichtentscheidung" bis drei Monate vor Ende bei der ARGE melden um Nahtlosigkeit wieder zu beantragen, oder geht das erst nach der Zeitrente (falls nicht entschieden, oder abelehnt, oder Widerspruch etc.?)
DANKE EUCH!!!
:cheer2:
 

saurbier

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Hallo Leia,

nun ich kenne das bisher so, daß die DRV einen (mich) 5-6 Monate vorher anschreibt und nomals darauf aufmerksam macht das die EMR in kürze ausläuft. Dem Schreiben ist dann gleich ein Weiterbewilligungsantrag (R0120) beigefügt.

Im Grunde ist dies ein vereinfachter Rentenantrag, sind ca. 11 Seiten incl. Info-Material.

Den kannst du auch notfalls bei der DRV selbst Online herunter laden

Weiterbewilligungsantrag DRV

Ich hab meinen im Februar bereits erhalten und in dann umgehend ausgefüllt zurück geschickt. Nun bei mir ist es jetzt inzwischen auch das dritte mal, da hab ich dann einfach das meiste von den bisherigen Kopie abgeschrieben.

Die DRV hat dann wie ich inzwischen erfahren hab, erst jetzt meine Hausärztin (Neu nach Praxisübernahme) angeschrieben und damit fängt für mich nun offensichtlich ein Problem/Ärger an. Meine neue Hausärztin will den Ärztfragebogen nicht ausfüllen, weil sie mich und meine Krankengeschichte ja (noch) nicht kennt. Lt. Auskunft der Praxishilfe will sie zuvor erst neue Befunde von den damals behandelnden Ärzten (sind auch inzwischen in Rente), nur die haben jetzt natürlich keine Zeit (Termine sind erst im Oktober/November frei). Witzig ist dabei, was die Ärztin offenbar nicht versteht (sagte mir sie kennt sich mit der Materie ja gar nicht aus), daß die DRV von ihr gar zwingend neuen Befunden verlangt - sofern sich nichts neues seit dem letzten Antrag ergeben hat. Auf dem Formular braucht sie nur ein paar grundsätzliche Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand beantworten wie (Größe, Gewicht, Blutdruck, ob sich was verändert hat, ob eine Reha empfohlen wird) und dafür bekommt sie dann 28,-€. In meinem speziellen Fall als Arbeitsmarktrentner ist viel wichtiger ob die AfA mich aktuell in eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit vermitteln kann, denn an meiner Teil-EMR gibt es lt. Gerichtsgutachten nichts mehr zu rütteln. Also sitze ich jetzt sozusagen mal auf heißen Kohlen und werde mich wohl vorsorglich 2 Wochen vor Ablauf der Rente bei der AfA neu Arbeitslos/Arbeitssuchend melden. Wie ich feststellen kann, scheint hier wieder einmal die Praxishilfe das sagen zu haben!

Da bei dir ja alles noch relativ frisch ist (1,5 Jahre), sollte es einfacher ablaufen - so wie bei mir z.B. bei den ersten beiden Verlängerungen auch, immer vorausgesetzt da hat sich inzwischen nichts an deinem Gesundheitszustand merklich verbessert. Meinen ersten Weiterbewilligungsantrag z.B. hat die DRV binnen 1 Woche um 3 Jahre verlängert, bei zweiten dauerte es dann schon 4 Wochen bis ich eine neue 2 jährige Verlängerung bekam.


Grüße saurbier
 

Doppeloma

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Hallo Leia,

...nun sind ein paar Monat ins Land gezogen. Ich fühle mich gesundheitlich nicht besser, leider, manches hat sich verschlechtert... 😥

Hast du denn schon ein paar aktuelle Arztberichte / Befunde zu deinem Befinden ausdrucken lassen, wie ich es dir oben empfohlen hatte, damit du diese (leider negative) Entwicklung auch belegen kannst im Verlängerungsantrag ???

Nun geht es schon ans "Verlängern". Was muss ich tun? In 5 Monaten ist die Befristung schon zu Ende. Ich dachte, man wird angeschrieben 6 Monate vorher?

Die Zeit vergeht leider sehr schnell aber es sind trotzdem noch mehr als 6 Monate bis deine letzte EM-Rente Ende Oktober gezahlt wird, ein "echter" Grund zur Panik ist das also noch nicht.
Ich denke mal dein Schreiben dazu wird im Laufe des Mai eintreffen und das ist wirklich noch lange genug vorher, die DRV will ja wissen wie es dir gegen Ende der laufenden Befristung geht, um zur Verlängerung dann zu entscheiden.

Soll ich da anrufen? Abwarten?

Im Moment solltest du also noch abwarten und bitte KEINE Anrufe, das bringt dich nicht weiter ... :icon_evil:
Ich bekam damals so Mitte Februar das Schreiben zur Verlängerung und meine EM-Rente war bis Ende August des Jahres befristet gewesen.
Wie dir schon beschrieben wurde wird es ein "Kurz-Antrag" sein und viele Fragen kannst du wahrscheinlich mit "NEIN" ankreuzen, weil nach beruflichen Tätigkeiten (Minijob z.B.) oder anderen Geld-Leistungen (neben der Rente) gefragt wird.

Manchmal liegen auch gleich Bericht-Formulare dabei, die von deinen behandelnden Ärzten ausgefüllt werden sollen, darum ist es besser das Anschreiben der DRV möglichst abzuwarten.
Das ausgefüllte Formular solltest du dir dann kopieren und für den nächsten Antrag aufbewahren, da kann ich meinem Vorschreiber nur zustimmen.
Dann braucht man beim nächsten Mal (fast) nur noch daraus abschreiben und die aktuellen Daten ergänzen.

Selbst aktiv werden - wenn ja - was benötige ich alles an Formularen? Wird das wieder soviel wie beim Erstantrag?

Den Link zum Formular hat dir ja @saurbier schon gesetzt, das solltest du aber erst nutzen wenn du bis Ende Mai noch immer keine Post von der DRV dazu bekommen hast, weitere medizinische Unterlagen kannst du immer dazu legen auch wenn keine Formulare für deine Ärzte mitgeschickt werden.

Muss ich mich im Falle einer "Nichtentscheidung" bis drei Monate vor Ende bei der ARGE melden um Nahtlosigkeit wieder zu beantragen, oder geht das erst nach der Zeitrente (falls nicht entschieden, oder abelehnt, oder Widerspruch etc.?)

Diese Frist (für die Meldung als "Arbeit-Suchend") von 3 Monaten gilt NUR bei Eintritt von richtiger Arbeitslosigkeit, die AfA (NICHT die "ARGE ", die gibt es gar nicht mehr :icon_evil:) würde dir auch nur anraten noch abzuwarten, ob der Verlängerungs-Bescheid rechtzeitig kommen wird.

Das kann (im Extrem) noch bis Ende November passieren, denn für den Oktober bekommst du ja noch EM-Rente überwiesen ...
Wenn man schon vorher per schriftlichem Bescheid die Verlängerung ablehnen würde, ist es natürlich angebracht den Antrag (auf Anwendung der Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III) spätestens Mitte Oktober zu stellen.

Bis dahin bekommst du von der AfA ja noch kein Geld, dein Anspruch beginnt ja erst ab dem 01. November und die AfA zahlt auch erst rückwirkend ( = Ende November), das Gleiche gilt natürlich auch wenn du schon den Widerspruch eingereicht hast ...
Bis zur Oktober-Rente (10 / 2019) gilt ja dein aktueller EM-Rentenbescheid und bis dahin muss die DRV natürlich auch zahlen wenn die Verlängerung sich verzögert oder gar abgelehnt wird.

Bei Verzögerungen der Bearbeitung die nicht in deiner Macht liegen, wird auch manchmal noch Monatsweise weitergezahlt aber darüber solltest du jetzt noch gar nicht nachdenken, das muss man sehen (und klären) wenn es dazu kommen sollte.
Dann aber auch NUR (nachweislich) schriftlich und niemals telefonisch ... :icon_evil:

In der Regel läuft die 1. Verlängerung problemlos durch, vielleicht sollst du erst zum Gutachter, auch eine Reha könnte für die Entscheidung verlangt werden aber meist passiert NICHTS dergleichen und du bekommst den Bescheid zur Verlängerung auch früh genug zugeschickt und musst gar nicht zur AfA wegen ALGI ...

Ich weiß, dass es sehr nervig ist, einfach noch "abzuwarten" aber es wird dir nicht viel Anderes übrig bleiben ... mein Verlängerungs-Bescheid kam damals schon nach knapp 2 Wochen, ich hatte gar keine Zeit erst richtig "unruhig" zu werden ...

Drücke dir jedenfalls die Daumen, dass es keine Probleme geben wird (y)

MfG Doppeloma
 

Leia

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Vielen lieben Dank Euch für Eure Antworten - wie immer sehr informativ und hilfreich.
Vielleicht ist meinerseits ein Fehler unterlaufen: die Rente endet am 30.09. - also im Oktober wäre ich schon "raus". Daher auch meine "Panik" vor der Weiterbeantragung - ob und wie das abläuft, da ich noch nichts erhalten habe von der DRV , bzw. Knappschaft (bei mir).
Also nicht anrufen, auch wenn der Termin schon näher als gedacht ist? Selbst tätig werden auch noch nicht? Kommt da in jedem Fall was?
DANKE EUCH sehr!!!

Nachtrag: habe den Antrag mal überflogen - wie ist es mit dieser Selbstauskunft: ausfüllen, oder lieber nicht? (R0215)
Beim erstem Mal habe ich diesen nicht ausgefüllt, beim Widerspruch aber ziemlich sauer alles hingeschrieben, was mir gerade durch den Kopf ging - danach wurde ja bewilligt, da nicht alles berücksichtigt wurde...oder den gleichen wieder mitschicken, mit den neuen Detais dazu? Oder abwarten und im Falle eines Widerspruches noch "was im Ärmel" zu haben?

DANKE EUCH - ich weiss nicht, was man ohne dieses Forum machen soll, das ist echt schwierig zu schaffen, dieser Bürokratiekram, wie schaffen das die Leute ohne Eure Hilfe ?.... Echt. DANKE Euch!
 

saurbier

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Hallo Leia,

also ich hab jetzt nochmal geschaut, meine Arbeitsmarktrente läuft am 30.06.2019 aus und der neue Weiterbewilligungsantrag wurde mir am 24.01.2019 zugeschickt, also 5 Monate vorher.

Dein soll nun zum 30.09.2019 auslaufen, dann sollte dir die DRV den Weiterbewilligungsantrag also bis zum Monatsende eigentlich zuschicken. Also kannst du noch einige Tage warten, solltest du den Antrag allerdings nicht bis Mitte bis Ende Mai erhalten haben, nun dann würde ich sagen, zieh den Online bei der DRV - fülle ihn aus und schicke ihn per Einschreiben mit Rückschein zu. Dann bleibt der DRV Zeit genug für eine Bearbeitung, wobei natürlich niemand weis wie die Herrschaften nun entscheiden werden.

Was damals so alles war, muß heute keineswegs zutreffen, daß wäre allenfalls ein Blick in die Glaskugel.


Grüße saurbier
 

Leia

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Hallo und schönen 01.Mai Allen!!
Leider habe ich noch nichts erhalten von der Knappschaft/DRV .
Zu dem Antrag habe ich noch die Frage: soll man dazu ein persönliches Anschreiben mitdschicken? Was soll da drin stehen? Oder nur den Bogen R0120 und Arztberichte ohne weiteren Kommentar/Ordner/Anschreiben etc.??
...ich versuche das Zeug gerade auszufüllen...bei den Diagnosen, für welche ich den Hausarzt/Facharzt benötige ist ja nur eine Zeile vorgesehen. Da passt doch nicht alles rein? Soll man da nur das Wichtigste reinschreiben? Was soll da sonst hin? Oder nur diese Codes ICD etc....? Ich verzweifle gerade...o_O
Soll das meine Frau ausfüllen? Sollte diese dann schreiben, dass sie mitgewirkt hat, weil ich nicht kann, in einem etwaigen Anschreiben??
DANKE EUCH!!!!
 

HermineL

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...ich versuche das Zeug gerade auszufüllen...bei den Diagnosen, für welche ich den Hausarzt/Facharzt benötige ist ja nur eine Zeile vorgesehen. Da passt doch nicht alles rein? Soll man da nur das Wichtigste reinschreiben? Was soll da sonst hin? Oder nur diese Codes ICD etc....? Ich verzweifle gerade..
Da gibt es doch mehr als ein Feld. Eines für den Hausarzt und ein ganze Blatt 3 für die Fachärzte (Siehe Anhang im Beitrag). Wenn das nicht reicht kannst du ein Beiblatt zulegen. Einfach nur im Antrag vermerken "siehe Anhang" .
 

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Doppeloma

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Hallo Leia,

Leider habe ich noch nichts erhalten von der Knappschaft/DRV .

Es sind ja auch gerade mal wenige Tage vergangen seit deiner Anfrage hier dazu, bis Mitte Mai kannst du wirklich noch abwarten, die werden sich auch nicht extra beeilen, nur weil es dich so beunruhigt ...

Zu dem Antrag habe ich noch die Frage: soll man dazu ein persönliches Anschreiben mitdschicken? Was soll da drin stehen? Oder nur den Bogen R0120 und Arztberichte ohne weiteren Kommentar/Ordner/Anschreiben etc.??

Wozu denn das bitte, dann kannst du ja auch den Selbsteinschätzungs-Bogen ausfüllen, es geht doch NUR um den Zeitraum der bisherigen EM-Rentenzeit, was davor war interessiert die doch gar nicht noch einmal, weil das bereits alles vorliegt bei der Rentenkasse.
Welche "Ordner" willst du da bitte mitschicken ???

Es genügt tatsächlich den Bogen R0120 auszufüllen (vergiss deine Unterschrift nicht) und wenn möglich ein paar aktuelle Arztberichte oder eventuell NEUE Befunde (in Kopie) mitzuschicken.
Also NUR Sachen die bei der DRV noch NICHT vorliegen können, weil es eben was Neues ist ... aus der bisherigen EM-Rentenzeit, persönliche Äußerungen kannst du dir schenken, das interessiert dort sowieso Niemanden. :icon_evil:

...ich versuche das Zeug gerade auszufüllen...bei den Diagnosen, für welche ich den Hausarzt/Facharzt benötige ist ja nur eine Zeile vorgesehen. Da passt doch nicht alles rein? Soll man da nur das Wichtigste reinschreiben? Was soll da sonst hin? Oder nur diese Codes ICD etc....? Ich verzweifle gerade...o_O

Mach es dir doch nicht komplizierter als es wirklich ist, hast du dir die Fragen dazu überhaupt mal richtig durchgelesen ???

Du sollst NUR angeben wo du in letzter Zeit (und weswegen) in Behandlung gewesen bist.
Die wollen wissen ob du überhaupt noch (einigermaßen regelmäßig) zum Arzt gehst und nicht deine ganze Krankengeschichte erneut aufgelistet haben ...

Beim Hausarzt ist man in der Regel öfter mal wegen aller möglichen Gesundheits-Störungen, da brauchst du keine ICD-Codes aufzulisten ... da genügt schon "bei Bedarf" oder "bei Notwendigkeit" ...
Beim Facharzt ist man wegen der fachlich relevanten Beschwerden und das schreibst du da hin, je nachdem was bei dir der Fall ist und wann du zuletzt dort gewesen bist (innerhalb der EM-Rentenzeit) ...

Ich muss z.B. wegen meiner Herzklappe mindestens 1 Mal im Jahr zur Kontrolle beim Internisten / Kardiologen, das schreibe ich dann genau so hin (Kontrolle / Datum) und fertig ... ansonsten auch nur "bei akutem Bedarf" ...
Wenn die mehr wissen wollen fragen die sowieso selber dort an oder schicken dir gleich solche Befund-Formulare mit für Arzt X oder Arzt Y ...

Es hat doch seinen Grund, dass dir geraten wird das Schreiben der DRV abzuwarten und nicht voreilig handeln zu wollen.

Soll das meine Frau ausfüllen? Sollte diese dann schreiben, dass sie mitgewirkt hat, weil ich nicht kann, in einem etwaigen Anschreiben??

Wenn deine Frau dir dabei geholfen hat sollte das zumindest auch vermerkt werden, notfalls auch in einem kurzen Anschreiben, ich habe auch viele Formulare für meinen Männe ausgefüllt und das immer vermerkt, dass er das mit meiner Unterstützung gemacht hatte ...

Wenn du diese ganzen Fragen mal in RUHE nachliest, dann wird dir auffallen, dass du meist sowieso nur "NEIN" ankreuzen brauchst ... weil viele Dinge (Erwerbseinkommen / Lohnersatzleistungen zusätzlich zur Rente usw.) gar nicht auf dich zutreffen werden ... diese Formulare sollen immer alle möglichen Fall-Konstellationen abdecken ...

Das verwirrt im ersten Moment meist sehr, bis man verstanden hat, dass man immer NUR die Angaben machen braucht die auch persönlich zutreffend sind, für die bisherige Zeit der befristeten EM-Rente ...

Kopiere dir später das Formular noch ausgefüllt ehe du es abschicken wirst, dann ist es bei der nächsten Verlängerung schon einfacher, weil du fast Alles einfach (auf den aktuellen Zeitpunkt angepasst) übernehmen kannst.

Es gibt keinen Grund zur Panik und wenn der Platz irgendwo wirklich nicht reichen sollte, fügst du eben ein Zusatzblatt (als Ergänzung zu Frage XX) bei, wie es dir schon angeraten wurde.

MfG Doppeloma
 

Leia

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Danke Euch sehr für die wertvollen Hilfen!
Ich versuche nicht weiter zu verzweifeln :oops: und versuche zu warten :censored:, bis Mai die Mitte erreicht...:poop:o_O

...to be continued...
 

Leia

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Ich melde mich mal wieder zwischen...
Habe wie Ihr mir geraten gewartet. Und tatsächlich - 14 Tage vor Ende Mai kam das Schreiben...gleich ausgefüllt und mit aktuellen Befunden bestückt weggeschickt.
War am 23.05.19 dort laut Sendungsverfolgung angekommen.
Nun warte ich schon wieder... ich hasse - wie alle - warten. Das macht mich Wahnsinnig. Anrufen sollte man ja nicht...
Wie lange dauert sowas denn?? Ich hatte mit zwei, drei Wochen gerechnet bis da mal was kommt (liest man ja manchesmal hier) - aber nun sind es ja schon bald 7 Wochen... es hies im Schreiben, dass die Bearbeitung schnell ginge, wenn es um die Weiterbewilligung geht...
Was können die wollen? Warum dauert das? Ich verzweifle noch ganz... Was sind Eure Erfahrunswerte und Vorgehensweisen diesbezüglich?

Danke Euch!!
 

Leia

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Ruhig bleiben ist nicht einfach...
Gilt das auch für die "Knappschaft" - die ist für mich zuständig...?
Anrufen lieber nicht?
Wenigstens Bestätigungsschreiben kommt keins?
Ist echt beschissen, wie sich das anfühlt...
Danke Euch!!
 

Leia

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...heute bekam ich Schnappatmung als die Post kam...
Aber leider nur die 3,18% Rentenanpassung...
Nundenn...wie lange benötigen die denn für so eine Weiterbewilligung?? Sind nun schon 2 Monate. Und ein Eingangsbestätigungsschreiben habe ich nicht erhalten... Kommt sowas denn normalerweise bei der Weiterbewilligung?

Danke @all
 
G

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Wenns nur darum geht, dir den Eingang bestätigen zu lassen, dann ruf halt an... Von anderen Gesprächsthemen wäre dabei aber abzusehen.
Außerdem ist das relativ unnötig, du hast ja den Beleg vom Einschreiben.

Meiner Erfahrung nach versendet die Knappschaft keine Eingangsbestätigungen. Und selbst für die DRV sind die besonders lahm.

Bis Oktober ists noch hin. Auch wenns für die Gesundheit besser wäre, die DRVen sind nicht gut darin, Verlängerungen frühzeitig zu bewilligen. Könnte sich ja kurzfristig noch was ändern.
 

saurbier

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Hallo Leia,

Nundenn...wie lange benötigen die denn für so eine Weiterbewilligung?? Sind nun schon 2 Monate. Und ein Eingangsbestätigungsschreiben habe ich nicht erhalten... Kommt sowas denn normalerweise bei der Weiterbewilligung?

Ich hab meinen Weiterbewilligungsantrag bereits im Februar 2019 weg geschickt. Danach haben die eine schriftliche Befundanfrage na meinem Hausarzt geschickt. Da der nicht darauf reagiert hat, kam gleich nochmals eine schriftliche Anfrage und plötzlich war man der Meinung man müsse mich jetzt persönlich zu einer ärztlichen Untersuchung einladen. Nun am 17.06.2019 war der Termin und der Gutachter meinte das Gutachten wäre so in ca. 4 - 6 Wochen fertig, das ganze also keineswegs rechtzeitig bevor meine volle EM-Arbeitsmarktrente ausläuft (30.06.2019). Ich hab mich deshalb vorsorglich gleich mal bei der AfA Arbeitslos gemeldet. In der zwischenzeit hat mich dann jetzt mitte des Monats auch noch ein Anruf seitens der Praxis meines Schmerztherapeuten erreicht, von dem der ärztliche Dienst der DRV offenbar jetzt sogar noch aktuelle Befundbericht haben möchte - die es gar nicht gibt. Also noch mehr Verzögerungen.

Was glaubst denn du auf welchen heißen Kohlen ich jetzt sitze, die glühen inzwischen!

Die AfA hat bis heute (gut 6 Wochen nach Antragstellung) noch keine Entscheidung getroffen ob man mir ab dem 01.07.2019 ALG-I zahlt und die DRV hat bis heute ebenfalls noch keine Entscheidung getroffen ob man mir nun nochmals meine volle EM-Arbeitsmarktrente weiter bewilligt oder eben nicht.

Laut einer Auskunft der Rechtsabt. der DRV im Rahmen eines Verfahrens hinsichtlich einer einstweiligen Anordung (ich hab immerhin ein Gerichtsurteil bezgl. meiner Teil-EMR) hab ich letzte Woche lediglich die schriftliche Auskunft über das Gericht erhalten, daß man in meiner Sache mit einer kurzfristigen Entscheidung rechnen könne. Nun was immer bei der DRV auch kurzfristig bedeuten mag, in wenigen Tagen ist schon Monatsende und auch meine Miete wird fällig.

Du siehst - unsere Probleme interessieren die Bürokraten mit nichten, die arbeiten einfach ihr Ding ab.

Selbst ein jetziger Telefonanruf wird dir da auch nicht viel bringen, denn telefonische Aussagen sind schall und rauch - eben weil sie keine Beweiskraft haben und Druck kannst du damit auch nicht aufbauen.

Uns bleibt da leider nichts anderes übrig als abzuwarten bis der Bescheid auf dem Tisch liegt.


Grüße saurbier
 
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