Hallo zusammen,
ich war vor etwa zwei Jahren hier recht aktiv und mir wurde immer kompetent geholfen.
Ich habe eine Frage für meinen Neffen. Er ist 26, hat nach dem Studium eine Ausbildung gemacht und ist jetzt (leider) in der Situation zunächst ALGI bzw. auch ALGII beantragen zu müssen.
Ihm wurde von seiner Firma im Prinzip seit Ausbildungsbeginn kommuniziert, dass Azubis danach gebraucht werden und laut Betriebsvereinbarung auch ein Jahr übernommen werden müssen.
Nun stellt sich heraus - es gibt wohl keine Position im Unternehmen, die auf seinen Ausbildungsberuf passt und anscheinend gilt die Betriebsvereinbarung nur für den Betrieb, in den der Azubi nach Ausbildung kommen würde - sprich die Betriebsvereinbarung und Übernahmegarantie gibt es praktisch garnicht.
Nun muss er sich kurzfristig natürlich arbeitslos melden und ALG beantragen,
Ich habe mich soweit informiert und anscheinend kann man als Azubi auch ALGI beantragen. Wir haben nun mal zusammen ausgerechnet, was er erhalten würde und es wären ca 370 EUR im Monat. Das liegt aber nun 50 Euro unterhalb dem ALG II Satz, der, wenn ich es recht in Erinnerung habe, ja eigentlich das Existenzminimum darstellt.
Nun ist meine Frage, was hat mein Neffe genau zu tun? Und ist es "rechtens", dass jemand ALGI unterhalb des Existenzminimums bezieht?
ich war vor etwa zwei Jahren hier recht aktiv und mir wurde immer kompetent geholfen.
Ich habe eine Frage für meinen Neffen. Er ist 26, hat nach dem Studium eine Ausbildung gemacht und ist jetzt (leider) in der Situation zunächst ALGI bzw. auch ALGII beantragen zu müssen.
Ihm wurde von seiner Firma im Prinzip seit Ausbildungsbeginn kommuniziert, dass Azubis danach gebraucht werden und laut Betriebsvereinbarung auch ein Jahr übernommen werden müssen.
Nun stellt sich heraus - es gibt wohl keine Position im Unternehmen, die auf seinen Ausbildungsberuf passt und anscheinend gilt die Betriebsvereinbarung nur für den Betrieb, in den der Azubi nach Ausbildung kommen würde - sprich die Betriebsvereinbarung und Übernahmegarantie gibt es praktisch garnicht.
Nun muss er sich kurzfristig natürlich arbeitslos melden und ALG beantragen,
Ich habe mich soweit informiert und anscheinend kann man als Azubi auch ALGI beantragen. Wir haben nun mal zusammen ausgerechnet, was er erhalten würde und es wären ca 370 EUR im Monat. Das liegt aber nun 50 Euro unterhalb dem ALG II Satz, der, wenn ich es recht in Erinnerung habe, ja eigentlich das Existenzminimum darstellt.
Nun ist meine Frage, was hat mein Neffe genau zu tun? Und ist es "rechtens", dass jemand ALGI unterhalb des Existenzminimums bezieht?