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Hallo,
ich habe hier schon einiges gelesen und sehr nützliche Informationen gefunden.
Jedoch habe ich noch einige Fragen, da ich nicht sicher bin, ob ich das alles so richtig verstanden habe.
Zu allererst:
Alle Gerichtsurteile die ich fand, bezogen sich auf die Maßnahmen und die Datenübermittlung an den MAT durch das JC ,also SGB II.
Ich beziehe aber noch bis Mitte März ALG I nach SGB III.
Da sich die Gerichtsurteile immer auf ALGII Empfänger bezogen, ist die Frage, ob ich diese trotzdem auch bei der AfA anführen kann, da dies ja zwei unterschiedliche Sozialgesetzbücher sind (SGB II & SGB III)
Kurze Zusammenfassung:
Ich bin seit Juli Arbeitslos und mein Anspruch läuft Mitte März ab.
Ich sollte bereits im Oktober diese Maßnahme machen, könnte jedoch mit Argumentieren durchdrücken, das ich in einen Buchhaltungskurs gehen konnte, obwohl ich weder Ahnung noch Interesse an Buchhaltung hatte. Der Kurs war eine Katastrophe (wechselnde Dozenten, fehlendes Lehrmaterial, sich vor den Kunden streitende Angestellte, usw)
Dieser endete am 04.12.
Keine Woche später bekam ich eine Mail von meinem SB , das ich ab 08.01.18 in die Maßnahme sollte, die bereits im Oktober ursprünglich zugewiesen war.
Nun die nächste Frage:
Darf der AB mich von der einen in die nächste unnütze Weiterbildung/Maßnahme stecken?
Ich habe auch überlegt, das ich mich erst mal über das Kundenreaktionsmanagement über ihn beschwere, weil er gar nicht mit mir arbeitet, sondern gegen mich.
Der schickt mich von dem einen Schwachsinn in den nächsten, hört mir aber gar nicht zu, welche Förderung ich bräuchte.
Ich werde auch der AfA die Nutzung meiner Telefonnummer und Email untersagen.
Wenn die mir Steine in den Weg legen, möchte ich es Ihnen auch so schwer wie möglich machen.
Ganz ehrlich, ich habe keine Lust 8 Std dort rumzusitzen in dieser MAT.
Ich habe hier bereits gelesen, das ich der Mat verbieten kann, meine Daten zu nutzen.
Muss ich das der AfA mitteilen oder der Mat?
Eine EGV werde ich auch nicht unterschreiben, sondern mir diese per VA zustellen lassen. Das habe ich durch das Forum hier bereits verstanden!
;-)
Und dann dagegen Widerspruch einlegen.
Frage hierzu:
Was bringt mir genau der Widerspruch ?
Lege ich dann Widerspruch gegen Verwaltungsakt oder die Maßnahme ein, oder beides.
Ich habe auch gelesen, das man trotzdem erst mal an der MAT teilnehmen muss, während der Widerspruch läuft.
Ist das so richtig?
Bekommt man wegen so etwas auch einen Rechtsberatungsgutschein beim Amtsgericht?
Oder kann das Gericht einen das verwehren?
Wenn ich die MAT so offensichtlich sabotiere/boykottiere, kann man mir dann nicht mangelnde Mitwirkungspflicht vorwerfen und mich sanktionieren.
Frage:
Wie viel Wochen werde ich gesperrt, wenn ich da nicht dran teilnehme oder erscheine?
Können die mir alleine eine VZE (vorläufige Zahlungseinstellung reinwürgen, nur weil ich androhe, daran nicht teilzunehmen?)
Ich brauche das ohnehin schon so knappe ALG I dringend, Sanktionen bzw Zahlungseinstellungen kann ich mir nicht leisten.
Frage:
Ist das reine Androhen schon ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht und sanktionierbar.
Kann man mir das Einfordern meiner Rechte, als gezielte Verweigerung der Mitwirkungspflicht als Sanktionierungsgrund anlasten?
Also wie gehe ich am besten vor?
Ich hatte dem SB letzte Woche bereits eine Mail geschrieben, in der ich von ihm wissen wollte, was er mir genau vorwerfe (zu wenig Bewerbungen oder schlechte Bewerbungen, das er mich erneut dort zuweist. Und das wenn er keine konkreten Defizite nennen kann, und wie diese gezielt durch diese Maßnahme behoben werden sollen, ich das als Beschäftigungsmaßmahme ansehe. Er hat gar nicht erst darauf geantwortet.)
Am Montag will ich zum Amtsgericht zwecks Rechtsberatungsschein, eine Beschwerdemail an das Kundenreaktionsmanagement schreiben, über die Hotline meine Kontaktdaten löschen lassen und um einen Rückruf des Teamleiters bitten.
Ich werde denen jetzt Arbeit machen, die Kunst dabei ist aber, sich dabei selbst nicht angreifbar zu machen.
Deswegen:
Wie sieht das genau Procedere aus?
Am liebsten würde ich, das er bis zum 04.01 so genervt ist, das er sich das mit der Maßnahme ab 08.01 nochmal überlegt.
Ich würde auch noch mal eine (vernüftige) Weiterbildung machen, nur möchte ich mich nicht 8 Stunden irgendwo rum sitzen.
Welche Sachen muss ich wo hin schicken (Datenschutzuntersagung, Widersprüche , etc)
Und wie verhalte ich mich jetzt am besten.
Frech finde ich, das für so einen Schwachsinn Geld da ist,aber mir meine Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch abzulehnen, können sie,mit der 30 km Begründung.
Habe schon darauf bestanden, den Antrag trotzdem zu stellen und dann in den Widerspruch zu gehen.
Welche Begründung könnte ich hier anführen, da Fahrtkosten ja eine Kann-leistung sind.
Vielen Dank fürs bis hierher lesen
ich habe hier schon einiges gelesen und sehr nützliche Informationen gefunden.
Jedoch habe ich noch einige Fragen, da ich nicht sicher bin, ob ich das alles so richtig verstanden habe.
Zu allererst:
Alle Gerichtsurteile die ich fand, bezogen sich auf die Maßnahmen und die Datenübermittlung an den MAT durch das JC ,also SGB II.
Ich beziehe aber noch bis Mitte März ALG I nach SGB III.
Da sich die Gerichtsurteile immer auf ALGII Empfänger bezogen, ist die Frage, ob ich diese trotzdem auch bei der AfA anführen kann, da dies ja zwei unterschiedliche Sozialgesetzbücher sind (SGB II & SGB III)
Kurze Zusammenfassung:
Ich bin seit Juli Arbeitslos und mein Anspruch läuft Mitte März ab.
Ich sollte bereits im Oktober diese Maßnahme machen, könnte jedoch mit Argumentieren durchdrücken, das ich in einen Buchhaltungskurs gehen konnte, obwohl ich weder Ahnung noch Interesse an Buchhaltung hatte. Der Kurs war eine Katastrophe (wechselnde Dozenten, fehlendes Lehrmaterial, sich vor den Kunden streitende Angestellte, usw)
Dieser endete am 04.12.
Keine Woche später bekam ich eine Mail von meinem SB , das ich ab 08.01.18 in die Maßnahme sollte, die bereits im Oktober ursprünglich zugewiesen war.
Nun die nächste Frage:
Darf der AB mich von der einen in die nächste unnütze Weiterbildung/Maßnahme stecken?
Ich habe auch überlegt, das ich mich erst mal über das Kundenreaktionsmanagement über ihn beschwere, weil er gar nicht mit mir arbeitet, sondern gegen mich.
Der schickt mich von dem einen Schwachsinn in den nächsten, hört mir aber gar nicht zu, welche Förderung ich bräuchte.
Ich werde auch der AfA die Nutzung meiner Telefonnummer und Email untersagen.
Wenn die mir Steine in den Weg legen, möchte ich es Ihnen auch so schwer wie möglich machen.
Ganz ehrlich, ich habe keine Lust 8 Std dort rumzusitzen in dieser MAT.
Ich habe hier bereits gelesen, das ich der Mat verbieten kann, meine Daten zu nutzen.
Muss ich das der AfA mitteilen oder der Mat?
Eine EGV werde ich auch nicht unterschreiben, sondern mir diese per VA zustellen lassen. Das habe ich durch das Forum hier bereits verstanden!
;-)
Und dann dagegen Widerspruch einlegen.
Frage hierzu:
Was bringt mir genau der Widerspruch ?
Lege ich dann Widerspruch gegen Verwaltungsakt oder die Maßnahme ein, oder beides.
Ich habe auch gelesen, das man trotzdem erst mal an der MAT teilnehmen muss, während der Widerspruch läuft.
Ist das so richtig?
Bekommt man wegen so etwas auch einen Rechtsberatungsgutschein beim Amtsgericht?
Oder kann das Gericht einen das verwehren?
Wenn ich die MAT so offensichtlich sabotiere/boykottiere, kann man mir dann nicht mangelnde Mitwirkungspflicht vorwerfen und mich sanktionieren.
Frage:
Wie viel Wochen werde ich gesperrt, wenn ich da nicht dran teilnehme oder erscheine?
Können die mir alleine eine VZE (vorläufige Zahlungseinstellung reinwürgen, nur weil ich androhe, daran nicht teilzunehmen?)
Ich brauche das ohnehin schon so knappe ALG I dringend, Sanktionen bzw Zahlungseinstellungen kann ich mir nicht leisten.
Frage:
Ist das reine Androhen schon ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht und sanktionierbar.
Kann man mir das Einfordern meiner Rechte, als gezielte Verweigerung der Mitwirkungspflicht als Sanktionierungsgrund anlasten?
Also wie gehe ich am besten vor?
Ich hatte dem SB letzte Woche bereits eine Mail geschrieben, in der ich von ihm wissen wollte, was er mir genau vorwerfe (zu wenig Bewerbungen oder schlechte Bewerbungen, das er mich erneut dort zuweist. Und das wenn er keine konkreten Defizite nennen kann, und wie diese gezielt durch diese Maßnahme behoben werden sollen, ich das als Beschäftigungsmaßmahme ansehe. Er hat gar nicht erst darauf geantwortet.)
Am Montag will ich zum Amtsgericht zwecks Rechtsberatungsschein, eine Beschwerdemail an das Kundenreaktionsmanagement schreiben, über die Hotline meine Kontaktdaten löschen lassen und um einen Rückruf des Teamleiters bitten.
Ich werde denen jetzt Arbeit machen, die Kunst dabei ist aber, sich dabei selbst nicht angreifbar zu machen.
Deswegen:
Wie sieht das genau Procedere aus?
Am liebsten würde ich, das er bis zum 04.01 so genervt ist, das er sich das mit der Maßnahme ab 08.01 nochmal überlegt.
Ich würde auch noch mal eine (vernüftige) Weiterbildung machen, nur möchte ich mich nicht 8 Stunden irgendwo rum sitzen.
Welche Sachen muss ich wo hin schicken (Datenschutzuntersagung, Widersprüche , etc)
Und wie verhalte ich mich jetzt am besten.
Frech finde ich, das für so einen Schwachsinn Geld da ist,aber mir meine Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch abzulehnen, können sie,mit der 30 km Begründung.
Habe schon darauf bestanden, den Antrag trotzdem zu stellen und dann in den Widerspruch zu gehen.
Welche Begründung könnte ich hier anführen, da Fahrtkosten ja eine Kann-leistung sind.
Vielen Dank fürs bis hierher lesen
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