ALG I - fiktive Berechnung vs einkommensabhängige Berechnung bei fehlenden Lohndokumenten

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gloegg

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Liebe Forumsmitglieder,

demnächst steht eine rückwirkende Bewilligung von ALG I an.

Der Arbeitnehmer hat etwa 120 Tage im alten Job gearbeitet. Hierüber liegen Lohnabrechnungen vor.

Der Arbeitnehmer hat noch eine Auszahlung von Urlaub und Überstunden zu erwarten und würde somit auf über 150 bezahlte Tage kommen.

Das Arbeitslosengeld würde dann vermutlich nicht mehr fiktiv berechnet, sondern nach dem tatsächlichen Einkommen, was einen Unterschied von rund 500€/Monat rückwirkend für ein Jahr ausmachen würde.

Der Arbeitgeber ist jedoch unseriös und stellt die Lohnabrechnungen über Urlaub und Überstunden nicht aus. Auch die Jahresabrechnung wird verweigert.

Wie ist hier vorzugehen? Klage gegen den Arbeitgeber? Oder kann ich der Agentur für Arbeit diesen Stress überlassen?
 

Helga40

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Alg1 ist nicht mein Metier, aber gem. § 150 SGB III sind für den Bemessungszeitraum nur die beim Ausscheiden aus dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis bereits abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume zugrunde zu legen.

Wenn das nur 120 Tage sind, wird wohl fiktiv bemessen. Urlaubsabgeltung etc. hat nur für ein Ruhen des Anspruchs Relevanz (§ 157 SGB III).
 

gloegg

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Danke Helga40,

die Regelung nach § 150 SGB III liest sich recht eindeutig, was die abgerechneten Zeiträume betrifft.

Da der Arbeitgeber beim Ausscheiden aus dem Unternehmen die Übersundungen und den Urlaub mutwillig nicht abgerechnet hat, werde ich dann wohl eine Schadenersatzforderung an den Arbeitgeber richten. Herzlichen Dank für Deine Bemühungen!
 
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