Liebe Forumsmitglieder,
demnächst steht eine rückwirkende Bewilligung von ALG I an.
Der Arbeitnehmer hat etwa 120 Tage im alten Job gearbeitet. Hierüber liegen Lohnabrechnungen vor.
Der Arbeitnehmer hat noch eine Auszahlung von Urlaub und Überstunden zu erwarten und würde somit auf über 150 bezahlte Tage kommen.
Das Arbeitslosengeld würde dann vermutlich nicht mehr fiktiv berechnet, sondern nach dem tatsächlichen Einkommen, was einen Unterschied von rund 500€/Monat rückwirkend für ein Jahr ausmachen würde.
Der Arbeitgeber ist jedoch unseriös und stellt die Lohnabrechnungen über Urlaub und Überstunden nicht aus. Auch die Jahresabrechnung wird verweigert.
Wie ist hier vorzugehen? Klage gegen den Arbeitgeber? Oder kann ich der Agentur für Arbeit diesen Stress überlassen?
demnächst steht eine rückwirkende Bewilligung von ALG I an.
Der Arbeitnehmer hat etwa 120 Tage im alten Job gearbeitet. Hierüber liegen Lohnabrechnungen vor.
Der Arbeitnehmer hat noch eine Auszahlung von Urlaub und Überstunden zu erwarten und würde somit auf über 150 bezahlte Tage kommen.
Das Arbeitslosengeld würde dann vermutlich nicht mehr fiktiv berechnet, sondern nach dem tatsächlichen Einkommen, was einen Unterschied von rund 500€/Monat rückwirkend für ein Jahr ausmachen würde.
Der Arbeitgeber ist jedoch unseriös und stellt die Lohnabrechnungen über Urlaub und Überstunden nicht aus. Auch die Jahresabrechnung wird verweigert.
Wie ist hier vorzugehen? Klage gegen den Arbeitgeber? Oder kann ich der Agentur für Arbeit diesen Stress überlassen?