Hallo zusammen!
Ich habe schon nach diesem Thema gesucht, konnte meine Frage aber so nicht beantworten und erlaube mir daher diesen Thread zu starten.
Angenommen: zwei Wochen Maßnahme. Nach der ersten Woche meldet sich der ALG-Empfänger aus dem Bezug ab und meldet sich etwa zwei Wochen später wieder an.
Was wird passieren? Nichts? Sperrfrist wegen abgebrochener Maßnahme? Wiederholung der Maßnahme?
Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Antworten!
Ich habe schon nach diesem Thema gesucht, konnte meine Frage aber so nicht beantworten und erlaube mir daher diesen Thread zu starten.
Angenommen: zwei Wochen Maßnahme. Nach der ersten Woche meldet sich der ALG-Empfänger aus dem Bezug ab und meldet sich etwa zwei Wochen später wieder an.
Was wird passieren? Nichts? Sperrfrist wegen abgebrochener Maßnahme? Wiederholung der Maßnahme?
Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Antworten!