Startbeitrag
- Mitglied seit
- 19 Apr 2018
- Beiträge
- 12
- Bewertungen
- 1
Hallo, mein befristeter Arbeitsvertrag endete zum 1.7. 2017.
Zu diesem Zeitpunkt war ich seit 9 Monaten arbeitsunfähig. Trotzdem habe ich alle Meldepflichten bei der AfA eingehalten. Die AU dauerte noch bis zum 5.9., dann habe ich mich arbeitsfähig gemeldet (auch ein wenig auf Druck der KK ).
Seit dem bekomme ich AlG I , es wurde aber ein "Gutachten" per Akteneinsicht in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis mir zwar eine Arbeitsfähigkeit von täglich 6 Stunden bescheinigte, aber mit erheblichen körperlichen Einschränkungen.
Es wurde ausdrücklich auf Bewerbungsbemühungen meinerseits verzichtet!
Anfang diesen Jahres wurde mir dann mitgeteilt, es bestünde die Notwendigkeit einer beruflichen Reha und ich wurde aufgefordert, einen entsprechenden Antrag an die deutsche Rentenversicherung zu stellen.
Diesem wurde "dem Grunde nach" stattgegeben.
Nach einem "Beratungsgespräch" beim RV bin ich jetzt verwirrt:
Eine Umschulung wird als nicht sinnvoll erachtet, höchstens eine Teilweiterbildung/ Fortbildung. Leider bin ich, außer einem Studium, schon ziemlich am Ende der Nahrungskette in meiner Branche...
Ein Studium wird natürlich nicht finanziert.
Dafür soll ich jetzt bei einem Bildungsträger eine Arbeits- und Belastungserprobung von einem Monat Dauer machen, einschließlich eines Bewerbungstrainings. Währenddessen wird AlG weitergezahlt, sprich, mir geht ein weiterer Monat Anspruch verloren.
Alle Ideen, die ich hatte, und bei denen ich meine Vorbildung nutzen könnte,wurden vom RV abgelehnt. Dafür hatte ich einen Schrieb in der Post, worin nur dem zukünftigen AG Förderung angeboten wird, und ich soll alle 3 Monate meine Bewerbungsbemühungen nachweisen. Ach ja, plötzlich meldet sich auch meine neue AV und möchte über meine Stellensuche sprechen.
Problem: Es gibt im weiten Umkreis keine geeignete Stelle, ich suche seit Monaten!
Die Maßnahme und auch alle sonstigen Angebote wären aber freiwillig....wie geht's jetzt weiter?
Zu diesem Zeitpunkt war ich seit 9 Monaten arbeitsunfähig. Trotzdem habe ich alle Meldepflichten bei der AfA eingehalten. Die AU dauerte noch bis zum 5.9., dann habe ich mich arbeitsfähig gemeldet (auch ein wenig auf Druck der KK ).
Seit dem bekomme ich AlG I , es wurde aber ein "Gutachten" per Akteneinsicht in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis mir zwar eine Arbeitsfähigkeit von täglich 6 Stunden bescheinigte, aber mit erheblichen körperlichen Einschränkungen.
Es wurde ausdrücklich auf Bewerbungsbemühungen meinerseits verzichtet!
Anfang diesen Jahres wurde mir dann mitgeteilt, es bestünde die Notwendigkeit einer beruflichen Reha und ich wurde aufgefordert, einen entsprechenden Antrag an die deutsche Rentenversicherung zu stellen.
Diesem wurde "dem Grunde nach" stattgegeben.
Nach einem "Beratungsgespräch" beim RV bin ich jetzt verwirrt:
Eine Umschulung wird als nicht sinnvoll erachtet, höchstens eine Teilweiterbildung/ Fortbildung. Leider bin ich, außer einem Studium, schon ziemlich am Ende der Nahrungskette in meiner Branche...
Ein Studium wird natürlich nicht finanziert.
Dafür soll ich jetzt bei einem Bildungsträger eine Arbeits- und Belastungserprobung von einem Monat Dauer machen, einschließlich eines Bewerbungstrainings. Währenddessen wird AlG weitergezahlt, sprich, mir geht ein weiterer Monat Anspruch verloren.
Alle Ideen, die ich hatte, und bei denen ich meine Vorbildung nutzen könnte,wurden vom RV abgelehnt. Dafür hatte ich einen Schrieb in der Post, worin nur dem zukünftigen AG Förderung angeboten wird, und ich soll alle 3 Monate meine Bewerbungsbemühungen nachweisen. Ach ja, plötzlich meldet sich auch meine neue AV und möchte über meine Stellensuche sprechen.
Problem: Es gibt im weiten Umkreis keine geeignete Stelle, ich suche seit Monaten!
Die Maßnahme und auch alle sonstigen Angebote wären aber freiwillig....wie geht's jetzt weiter?