AlG I-Bezug, gesundheitlich eingeschränkt, abgeschoben an Rentenversicherer und nu?

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Bluemchen

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Hallo, mein befristeter Arbeitsvertrag endete zum 1.7. 2017.
Zu diesem Zeitpunkt war ich seit 9 Monaten arbeitsunfähig. Trotzdem habe ich alle Meldepflichten bei der AfA eingehalten. Die AU dauerte noch bis zum 5.9., dann habe ich mich arbeitsfähig gemeldet (auch ein wenig auf Druck der KK ).
Seit dem bekomme ich AlG I , es wurde aber ein "Gutachten" per Akteneinsicht in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis mir zwar eine Arbeitsfähigkeit von täglich 6 Stunden bescheinigte, aber mit erheblichen körperlichen Einschränkungen.
Es wurde ausdrücklich auf Bewerbungsbemühungen meinerseits verzichtet!
Anfang diesen Jahres wurde mir dann mitgeteilt, es bestünde die Notwendigkeit einer beruflichen Reha und ich wurde aufgefordert, einen entsprechenden Antrag an die deutsche Rentenversicherung zu stellen.
Diesem wurde "dem Grunde nach" stattgegeben.
Nach einem "Beratungsgespräch" beim RV bin ich jetzt verwirrt:
Eine Umschulung wird als nicht sinnvoll erachtet, höchstens eine Teilweiterbildung/ Fortbildung. Leider bin ich, außer einem Studium, schon ziemlich am Ende der Nahrungskette in meiner Branche...
Ein Studium wird natürlich nicht finanziert.
Dafür soll ich jetzt bei einem Bildungsträger eine Arbeits- und Belastungserprobung von einem Monat Dauer machen, einschließlich eines Bewerbungstrainings. Währenddessen wird AlG weitergezahlt, sprich, mir geht ein weiterer Monat Anspruch verloren.
Alle Ideen, die ich hatte, und bei denen ich meine Vorbildung nutzen könnte,wurden vom RV abgelehnt. Dafür hatte ich einen Schrieb in der Post, worin nur dem zukünftigen AG Förderung angeboten wird, und ich soll alle 3 Monate meine Bewerbungsbemühungen nachweisen. Ach ja, plötzlich meldet sich auch meine neue AV und möchte über meine Stellensuche sprechen.
Problem: Es gibt im weiten Umkreis keine geeignete Stelle, ich suche seit Monaten!
Die Maßnahme und auch alle sonstigen Angebote wären aber freiwillig....wie geht's jetzt weiter?

 

BerndB

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Hallo, mein befristeter Arbeitsvertrag endete zum 1.7. 2017.
Zu diesem Zeitpunkt war ich seit 9 Monaten arbeitsunfähig.
Dein Alter?


... beruflichen Reha ... Diesem wurde "dem Grunde nach" stattgegeben ... Eine Umschulung wird als nicht sinnvoll erachtet
Ist halt teuer. Immer auf schriftlicher Ablehnung bestehen.


Alle Ideen, die ich hatte, und bei denen ich meine Vorbildung nutzen könnte,wurden vom RV abgelehnt.
Widerspruch eingelegt?


Dafür hatte ich einen Schrieb in der Post, worin nur dem zukünftigen AG Förderung angeboten wird, und ich soll alle 3 Monate meine Bewerbungsbemühungen nachweisen.
Der AfA Sachbearbeiter muss, solange Alg bezogen wird, tätig werden. Und wenn es auch nur ein Gespräch ist.

Im Forum der Rentenversicherung (RV-Experten schreiben dort) findest du vielleicht Personen, die die gleiche Erfahrung gemacht haben.

Hier ganz unten gibt es noch Links zu REHA.
 
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, ich suche seit Monaten!
Die Maßnahme und auch alle sonstigen Angebote wären aber freiwillig....wie geht's jetzt weiter?

Hallo!
Warte halt erst mal ab, was die Arbeitserprobung bringt. Machst du das bei einem Bfw?

Stelle dich darauf ein, dass es mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen auch Jahre dauern kann, eine geeignete Arbeit zu finden. Wie beurteilst du denn selbst deine Erwerbsfähigkeit? Welche Ideen hast du der RV vorgeschlagen?

Ein Studium wird dir die RV auch nicht zahlen. Die Ausbildungen, die sie dir anbieten könnten wären für dich vermutlich ein ziemlicher "Abstieg".

Gruß
 

Bluemchen

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Danke für die Antworten!

Bernd, ich bin 48. Wie Du ganz richtig sagst, wo nix schriftliches ist kann man keinen Widerspruch einlegen. Ich bin nicht sooo unerfahren im Umgang mit Behörden, aber dieses wischi-waschige, alles nur mündlich und vielleicht, damit kann ich nicht umgehen.
Das Schreiben bzgl. der Bewerbungen kam von der RV! Dass die AfA mal mit mir reden will ist klar, aber was gehen den RV meine Bewerbungen an? Ich schau mal in das Rentenforum....

Ulenspegel, ja, die Arbeitserprobung wäre bei einem BfW, aber ich weiß nicht ob ich die machen kann, da ich ein Kind mit Behinderung habe, nachmittags zu Haus sein sollte und die Maßnahme von 0900 - 1530 geht.
Ich hab leider keine Jahre mehr, ab September droht AlGII, da werd ich dann wohl iwo Brötchen verkaufen müssen und alle Nase lang krank sein....
Ich hatte vorgeschlagen: Lebensmittelkontrolleurin, Personalwirtin, eine PC-Fortbildung um Lagerwesen von zu Hause aus zu machen, verkürzte Ausbildung zur Diätassistentin, Fachpraxislehrerin (ich bin Betriebswirt f. Versorgungs- und Ernährungsmanagement, vulgo Hauswirtschaftsleitung)
Meine Erwerbsfähigkeit ist zumindest halbtags ganz gut, was ich bräuchte wäre mal eine kontinuierliche Reha- Muskelaufbau, nicht immer dieses Gnadenrezept vom Doc, 6x hin und das wars dann für das Quartal.
 

BerndB

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Auch bei der AfA , die für deine Förderung nicht zuständig ist, erhältst du keine schriftliche Mitteilung. Da wird mündlich abgelehnt oder ein als Zusage ein Bildungsgutschein ausgestellt. Wenn du dort aber schriftlich (formlos - es gibt kein Antragsformular) die Förderung einer Maßnahme oder Maßnahmeart beantragst und auf schriftlicher Mitteilung bestehst, MUSS und WIRD dir ein Bescheid erteilt. Vermutlich verfährt die DRV gleich.

Ausbildungen in TZ sind möglich, werden aber von Bildungsträgern selten angeboten. Ich würde deine AfA -SB fragen, ob in Ihrer Umgebung eine Maßnahme geplant ist, denn nur sie kennt das örtliche Angebot. Falls ja, diese Maßnahme schriftlich bei der DRV beantragen. Denn, mündlich kann man schnell absagen, schriftlich muss eine Ablehnung aber fundiert begründet werden. Vermutlich werden in Ausnahmefällen auch Fernkurse bewilligt.
 
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