Hallo zusammen,
Ende März 2017 endet mein Vollzeit-Arbeitsverhältnis. Danach bin ich arbeitslos. Ich möchte künftig freiberuflich arbeiten. Allerdings wird es wohl ein Jahr oder zwei Jahre dauern, bis ich genügend Kunden/Aufträge habe, um davon leben zu können.
Kann ich in dieser Startphase ALG I beziehen? Kann mich die Arbeitsagentur zwingen, den Gründungszuschuss zu beantragen, weil ich selbstständig arbeiten möchte und für eine Vollzeitstelle nicht zur Verfügung stehe?
In Kürze habe ich das erste Gespräch mit meinem Arbeitsvermittler. Deshalb wäre ich für Infos dankbar!
Ende März 2017 endet mein Vollzeit-Arbeitsverhältnis. Danach bin ich arbeitslos. Ich möchte künftig freiberuflich arbeiten. Allerdings wird es wohl ein Jahr oder zwei Jahre dauern, bis ich genügend Kunden/Aufträge habe, um davon leben zu können.
Kann ich in dieser Startphase ALG I beziehen? Kann mich die Arbeitsagentur zwingen, den Gründungszuschuss zu beantragen, weil ich selbstständig arbeiten möchte und für eine Vollzeitstelle nicht zur Verfügung stehe?
In Kürze habe ich das erste Gespräch mit meinem Arbeitsvermittler. Deshalb wäre ich für Infos dankbar!