Hallo liebes Elo-Forum,
Ich brauche eure Experten- Hilfe zu folgendem Problem:
Aufhebungsbescheid
Sehr geehrte/r ...
die Bewilligung von ALG hebe ich ab dem 30. Oktober auf.
Ab diesem Zeitpunkt darf Arbeitslosengeld nicht mehr gezahlt werden (§ 48 - SGB X in Verbindung mit § 330 Absatz 3 - SGB III).
In dem genannten Zeitraum sind Sie nicht verfügbar. Daher haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen (§§ 137, 138 SGB III).
Sie können auch keine Leistungsfortzahlung nach § 146 SGB III erhalten, weil ihre Arbeitsunfähigkeit vor dem Bezug von ALG begonnen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx
Epilog:
Im April diesen Jahres lief nach knapp 12 Monaten mein befristeter Arbeitsvertrag beim Arbeitgeber aus.
Aufgrund der schlechten Bezahlung vom AG, wurde ich in dieser Zeit mit ALG II vom Jobcenter aufgestockt und unterstützt.
Als ich beim Jobcenter ankündigte, dass mein Arbeitsvertrag nicht verlängert wird, teilte man mir dort mit, dass ich Aufgrund 5 fehlender Arbeitstage keinen Anspruch auf ALG 1 hätte und erhielt nach meinem Vertragsende und der letzten Zahlung wieder ganz normal das ALG 2 vom Jobcenter.
Kurz nach meinem Vertragsende brach ich mir den Arm und war für sechs Wochen Arbeitsunfähig krank geschrieben.
Als ich dann Juli zum JC eingeladen worden bin, um meine berufliche Situation zu Besprechen, stellte der Arbeitsvermittler fest, dass ich unbedingt ALG 1 beantragen müsste, da wohl doch noch ein Restanspruch auf ALG 1 besteht und die Zuständigkeit für die Arbeitsvermittlung, Förderung und Leistung dann an die Agentur für Arbeit gehen wird.
Daraufhin bin ich zur Agentur für Arbeit gegangen um meinen Antrag auf ALG I zu stellen.
Dort sagte man mir, dass ich tatsächlich noch einen geringen Anspruch auf ALG I habe und diesen nutzen soll, dann bekomme ich weiterhin aufstockend ALG II dazu.
Das mir in "fälschlicher Weise" ausbezahlte ALG II, forderte das Jobcenter dann von der Agentur für Arbeit umgehend zurück und die Zahlung für mich für und August blieb aus, da diese an das JC gezahlt wurden.
Ich konnte gerade eben so meine Rechnungen bezahlen.
Im September bekam ich dann auch die 1. Einladung zum Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit.
Leider war der Termin um 08:30 Uhr und ich habe ihn komplett verschlafen
Sofort bekam ich, von meiner Arbeitsvermittlerin, nach dem versäumten Termin, eine Aufforderung zur persönlichen Meldung in der Agentur für Arbeit, um vor Ort schriftlich mitzuteilen, warum ich zu dem letzten Termin nicht erschienen bin.
Auf meine schriftliche Entschuldigung ging die Arbeitsvermittlerin nicht ein und mir wurden sieben Tage gesperrt.
Im Oktober bekam ich eine neue Einladung zum Beratungsgespräch, wieder um 08:30 Uhr.
Diesen Termin bat ich telefonisch um eins, zwei Stunden verschieben, da ich zu diesem Zeitpunkt über kaum Geld verfügte und ich mit meinem Sozial-Ticket öffentliche Verkehrsmittel erst ab 09:00 Uhr nutzen darf.
Die Dame von der Hotline sagte, dass sie meine Arbeitsvermittlerin informiert um mir einen anderen Termin zu geben, "aber immer Rücksicht darauf nehmen können die auch nicht" - und ich wartete natürlich ganz naiv auf einen neuen Termin.
In der Zeit bekam ich dann die Grippe und wurde von meinem Arzt über zwei Wochen AU geschrieben. Dies teilte ich der Agentur für Arbeit auch umgehend mit, damit mir keine Nachteile entstehen sollten.
Diesen Monat hat man dann einfach meine ALG I Leistung einbehalten und ich bekam erneut einen Termin zur Aufforderung der Meldung bei der Agentur für Arbeit, wieder um 08:30 Uhr, um vor Ort, schriftlich mitzuteilen, warum ich zu dem letzen Termin nicht erschienen bin.
Die erneute schriftliche Erklärung fand wieder keine Beachtung und ich erhielt letzte Woche den Brief mit dem oben dargestellten Aufhebungsbescheid.
Außerdem kürzte man mir rückwirkend die Leistung im Oktober - wieder für sieben Tage - und ich bekam das Geld erst am 15,. anstatt zum 01. diesen Monats.
Auch meine Arbeitsvermittlerin habe ich bis heute nicht persönlich kennengelernt.
Ein Widerspruch dazu formuliere ich auch gerade, bin bloß echt überfordert mit, da mir die ganzen §§ in diesen interpretierenden Amtsdeutsch um die Ohren fliegen und ich die Formulierungen nicht verstehe.
Auch die aufgeführten §§ im Aufhebungsbescheid passen meines Erachtens nicht zum Vorwurf.
Bitte helft mir sagt ob dieses Verhalten seitens der Agentur für Arbeit überhaupt Rechtens ist, weiß da echt nicht mehr weiter!
Danke fürs durchlesen
Eure Cummi
Ich brauche eure Experten- Hilfe zu folgendem Problem:
Aufhebungsbescheid
Sehr geehrte/r ...
die Bewilligung von ALG hebe ich ab dem 30. Oktober auf.
Ab diesem Zeitpunkt darf Arbeitslosengeld nicht mehr gezahlt werden (§ 48 - SGB X in Verbindung mit § 330 Absatz 3 - SGB III).
In dem genannten Zeitraum sind Sie nicht verfügbar. Daher haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen (§§ 137, 138 SGB III).
Sie können auch keine Leistungsfortzahlung nach § 146 SGB III erhalten, weil ihre Arbeitsunfähigkeit vor dem Bezug von ALG begonnen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx
Epilog:
Im April diesen Jahres lief nach knapp 12 Monaten mein befristeter Arbeitsvertrag beim Arbeitgeber aus.
Aufgrund der schlechten Bezahlung vom AG, wurde ich in dieser Zeit mit ALG II vom Jobcenter aufgestockt und unterstützt.
Als ich beim Jobcenter ankündigte, dass mein Arbeitsvertrag nicht verlängert wird, teilte man mir dort mit, dass ich Aufgrund 5 fehlender Arbeitstage keinen Anspruch auf ALG 1 hätte und erhielt nach meinem Vertragsende und der letzten Zahlung wieder ganz normal das ALG 2 vom Jobcenter.
Kurz nach meinem Vertragsende brach ich mir den Arm und war für sechs Wochen Arbeitsunfähig krank geschrieben.
Als ich dann Juli zum JC eingeladen worden bin, um meine berufliche Situation zu Besprechen, stellte der Arbeitsvermittler fest, dass ich unbedingt ALG 1 beantragen müsste, da wohl doch noch ein Restanspruch auf ALG 1 besteht und die Zuständigkeit für die Arbeitsvermittlung, Förderung und Leistung dann an die Agentur für Arbeit gehen wird.
Daraufhin bin ich zur Agentur für Arbeit gegangen um meinen Antrag auf ALG I zu stellen.
Dort sagte man mir, dass ich tatsächlich noch einen geringen Anspruch auf ALG I habe und diesen nutzen soll, dann bekomme ich weiterhin aufstockend ALG II dazu.
Das mir in "fälschlicher Weise" ausbezahlte ALG II, forderte das Jobcenter dann von der Agentur für Arbeit umgehend zurück und die Zahlung für mich für und August blieb aus, da diese an das JC gezahlt wurden.
Ich konnte gerade eben so meine Rechnungen bezahlen.
Im September bekam ich dann auch die 1. Einladung zum Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit.
Leider war der Termin um 08:30 Uhr und ich habe ihn komplett verschlafen

Sofort bekam ich, von meiner Arbeitsvermittlerin, nach dem versäumten Termin, eine Aufforderung zur persönlichen Meldung in der Agentur für Arbeit, um vor Ort schriftlich mitzuteilen, warum ich zu dem letzten Termin nicht erschienen bin.
Auf meine schriftliche Entschuldigung ging die Arbeitsvermittlerin nicht ein und mir wurden sieben Tage gesperrt.
Im Oktober bekam ich eine neue Einladung zum Beratungsgespräch, wieder um 08:30 Uhr.
Diesen Termin bat ich telefonisch um eins, zwei Stunden verschieben, da ich zu diesem Zeitpunkt über kaum Geld verfügte und ich mit meinem Sozial-Ticket öffentliche Verkehrsmittel erst ab 09:00 Uhr nutzen darf.
Die Dame von der Hotline sagte, dass sie meine Arbeitsvermittlerin informiert um mir einen anderen Termin zu geben, "aber immer Rücksicht darauf nehmen können die auch nicht" - und ich wartete natürlich ganz naiv auf einen neuen Termin.
In der Zeit bekam ich dann die Grippe und wurde von meinem Arzt über zwei Wochen AU geschrieben. Dies teilte ich der Agentur für Arbeit auch umgehend mit, damit mir keine Nachteile entstehen sollten.
Diesen Monat hat man dann einfach meine ALG I Leistung einbehalten und ich bekam erneut einen Termin zur Aufforderung der Meldung bei der Agentur für Arbeit, wieder um 08:30 Uhr, um vor Ort, schriftlich mitzuteilen, warum ich zu dem letzen Termin nicht erschienen bin.
Die erneute schriftliche Erklärung fand wieder keine Beachtung und ich erhielt letzte Woche den Brief mit dem oben dargestellten Aufhebungsbescheid.
Außerdem kürzte man mir rückwirkend die Leistung im Oktober - wieder für sieben Tage - und ich bekam das Geld erst am 15,. anstatt zum 01. diesen Monats.
Auch meine Arbeitsvermittlerin habe ich bis heute nicht persönlich kennengelernt.
Ein Widerspruch dazu formuliere ich auch gerade, bin bloß echt überfordert mit, da mir die ganzen §§ in diesen interpretierenden Amtsdeutsch um die Ohren fliegen und ich die Formulierungen nicht verstehe.
Auch die aufgeführten §§ im Aufhebungsbescheid passen meines Erachtens nicht zum Vorwurf.
Bitte helft mir sagt ob dieses Verhalten seitens der Agentur für Arbeit überhaupt Rechtens ist, weiß da echt nicht mehr weiter!
Danke fürs durchlesen
Eure Cummi