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Hallo,
habe pünklich den ALG I Antrag bei der Arbeitsagentur mit dem Hinweis abgegeben , dass die Arbeitgeberbescheinigung noch nicht erstellt sei, da erst Mitte Folgemonat, also in 15 Tagen rückwirkend das letzte Gehalt gezahlt wurde. Erst dann kann die Bescheinigung nachgereicht werden. Und auch arbeitslos gemeldet.
Die Mitarbeiterin wollte den Antrag deshalb nicht annehmen und tat es dann mit Widerwillen doch. Auf der Kopie des Antrages wollte sie auch keine Empfangsbestätigung geben. Erst mit erneutem Bitten, dass ich eine Abgabebestätigung möchte, machte sie den Ausdruck des Vermerkes, dass der Antrag (unvollständig) abgegeben wurde.
Das war 17 Tage (Schreiben 7 Tage vordatiert) später wurde der Antrag zurück geschickt, da unvollständig!
Jetzt droht man, es gehöre zu meinen Mitwirkungspflichten, die Arbeitsbescheinung beizubringen.
Dazu kommt noch, dass auf dem zurück geschickten Antrag gar kein Eingang vermerkt wurde.
Gleichzeitig weißt man auf den Verlust der Krankenversicherung hin, da ja kein ALG I gezahlt wird.
So, wie weiter vorgehen? Denn mittlerweile sind die Krankenkassen ziemlich schnell dabei, den Versichrungsschutz aufzuheben.
Der Arbeitgeber wurde schon zwei mal gebeten, die Bescheinigung auszustellen.
Eigenartiger Weise, wurde die maschinelle Unterschrift des Mitarbeiters auf dem Schreiben durchgestrichen und nur ein Kringel hingesetzt. Weder als "in Vertretung gezeichnet" noch sonst wie zu erkennen, wer dieses Schreiben wirklich erstellt hat
Fest steht, dass der Arbeitsagentur es wahrscheinlich egal ist, dass das jetzt im Verschulden des Arbeitgebers liegt, wozu der verpflichtet ist, diese Bescheinigung auszustellen.
habe pünklich den ALG I Antrag bei der Arbeitsagentur mit dem Hinweis abgegeben , dass die Arbeitgeberbescheinigung noch nicht erstellt sei, da erst Mitte Folgemonat, also in 15 Tagen rückwirkend das letzte Gehalt gezahlt wurde. Erst dann kann die Bescheinigung nachgereicht werden. Und auch arbeitslos gemeldet.
Die Mitarbeiterin wollte den Antrag deshalb nicht annehmen und tat es dann mit Widerwillen doch. Auf der Kopie des Antrages wollte sie auch keine Empfangsbestätigung geben. Erst mit erneutem Bitten, dass ich eine Abgabebestätigung möchte, machte sie den Ausdruck des Vermerkes, dass der Antrag (unvollständig) abgegeben wurde.
Das war 17 Tage (Schreiben 7 Tage vordatiert) später wurde der Antrag zurück geschickt, da unvollständig!
Jetzt droht man, es gehöre zu meinen Mitwirkungspflichten, die Arbeitsbescheinung beizubringen.
Dazu kommt noch, dass auf dem zurück geschickten Antrag gar kein Eingang vermerkt wurde.
Gleichzeitig weißt man auf den Verlust der Krankenversicherung hin, da ja kein ALG I gezahlt wird.
So, wie weiter vorgehen? Denn mittlerweile sind die Krankenkassen ziemlich schnell dabei, den Versichrungsschutz aufzuheben.
Der Arbeitgeber wurde schon zwei mal gebeten, die Bescheinigung auszustellen.
Eigenartiger Weise, wurde die maschinelle Unterschrift des Mitarbeiters auf dem Schreiben durchgestrichen und nur ein Kringel hingesetzt. Weder als "in Vertretung gezeichnet" noch sonst wie zu erkennen, wer dieses Schreiben wirklich erstellt hat
Fest steht, dass der Arbeitsagentur es wahrscheinlich egal ist, dass das jetzt im Verschulden des Arbeitgebers liegt, wozu der verpflichtet ist, diese Bescheinigung auszustellen.