ALG I Antrag ohne Arbeitgeberbeschein. angenommen, jetzt zurück geschickt

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Fotoz

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Hallo,

habe pünklich den ALG I Antrag bei der Arbeitsagentur mit dem Hinweis abgegeben , dass die Arbeitgeberbescheinigung noch nicht erstellt sei, da erst Mitte Folgemonat, also in 15 Tagen rückwirkend das letzte Gehalt gezahlt wurde. Erst dann kann die Bescheinigung nachgereicht werden. Und auch arbeitslos gemeldet.
Die Mitarbeiterin wollte den Antrag deshalb nicht annehmen und tat es dann mit Widerwillen doch. Auf der Kopie des Antrages wollte sie auch keine Empfangsbestätigung geben. Erst mit erneutem Bitten, dass ich eine Abgabebestätigung möchte, machte sie den Ausdruck des Vermerkes, dass der Antrag (unvollständig) abgegeben wurde.

Das war 17 Tage (Schreiben 7 Tage vordatiert) später wurde der Antrag zurück geschickt, da unvollständig!
Jetzt droht man, es gehöre zu meinen Mitwirkungspflichten, die Arbeitsbescheinung beizubringen.
Dazu kommt noch, dass auf dem zurück geschickten Antrag gar kein Eingang vermerkt wurde.
Gleichzeitig weißt man auf den Verlust der Krankenversicherung hin, da ja kein ALG I gezahlt wird.

So, wie weiter vorgehen? Denn mittlerweile sind die Krankenkassen ziemlich schnell dabei, den Versichrungsschutz aufzuheben.

Der Arbeitgeber wurde schon zwei mal gebeten, die Bescheinigung auszustellen.

Eigenartiger Weise, wurde die maschinelle Unterschrift des Mitarbeiters auf dem Schreiben durchgestrichen und nur ein Kringel hingesetzt. Weder als "in Vertretung gezeichnet" noch sonst wie zu erkennen, wer dieses Schreiben wirklich erstellt hat
Fest steht, dass der Arbeitsagentur es wahrscheinlich egal ist, dass das jetzt im Verschulden des Arbeitgebers liegt, wozu der verpflichtet ist, diese Bescheinigung auszustellen.
 
Sofern dir Arbeitslosengeld 1 zusteht, hast du doch nach Beendigung des Arbeitsverhältnis Anspruch auf 4 Wochen Nachversicherung bei dieser Krankenkasse wo du momentan aktuell versichert bist.
 
Mir sagte man damals, dass ich mir alternativ zur Arbeitsbescheinigung von der Krankenkasse die Sozialabgaben (richtiges Wort?) ausdrucken lassen soll, die der Arbeitgeber abgeführt hat. Wohl, damit sie die Anspruchshöhe berechnen können. Gehaltszettel reichen da nicht. Ob sie das akzeptieren ist ne andere Frage. Habe damals bei der Krankenkasse per Mail angefragt und sie wussten davon nichts und ich sollte die Hotline anrufen. Zum Glück habe ich die Arbeitsbescheinigung dann doch noch erhalten und das Thema hatte sich für mich erledigt.
 
ganz einfach:

Schreibe den AG einen Einschreiben in dem du Ihn aufforerst die die Fehlenden Unterlagen sofort und ohne weitere verzögerungen aushandigt da er dazu verpflichtet ist, ein bekannter hat so einem Schreiben gleich zugeschrieben wenn der AG ihm die unterlagen nicht bis zu einem bestimmeten Termin ausgehandigt hat ihn auf schadensersatz verklagt da er seine vertraglichen verpflichtungen nicht nach gekommen ist. - alternativ kannst du auch der AA sagen das sich der AG weigert dir die unterlagen auszuhändigen und die AA soll direcht die Bescheinigung beim AG einfordern.

Die Kosten für das Schreiben stellst du einfach dem AG mit pauschal 50€ (du mustet das Schreiben verfassen, zur Post bringen usw. - da kommen schnell 2-3h zusammen) in rechnung - das muss auch noch in das schreiben reinschreiben.
 
Also mein alter AG hat auch ewig gebraucht wegen der Bescheinigung, ich habe dann mit der Leistungs-SB geredet und sie hat ohne weiteres dem AG Druck gemacht in dem sie sie ihm Zwangsgeldbusse androhte weil der AG verpflichtet ist das auszufüllen und nur das Amt das nötige Druckmittel dazu hat.Und ratzfatz war dann die Bescheinigung da.
 
Hallo Fotoz,

ziemlich unverschämt von der AfA dir direkt den kompletten Antrag zurückzuschicken, die haben das doch trotzdem zu behalten und bei Notwendigkeit müssen die selber den AG anmahnen, die notwendige Bescheinigung endlich zu auszustellen.

Die machen sich das alle einfach inzwischen ...

Du hast doch bestimmt Lohnabrechnungen von deiner Firma, auch die können zur Berechnung deines Anspruches auf ALGI verwendet werden, es ist nicht richtig "dass die dafür nicht verwendbar seien"...

Die Lohnbescheinigung ist auch nur eine Zusammenfassung dieser Daten, die sind nur zu faul das selber zusammenzurechnen und behaupten gerne, das wäre nicht ausreichend ... wenn dein Leistungsanspruch /Krankenversicherung davon abhängig ist, dann hat das aber erstmal auszureichen.

Schicke denen (nachweislich !!!) den Antrag zurück, füge eine Kopie deiner Abgabebestätigung bei und lege die letzten 6 Lohnabrechnungen (in Kopie) dazu.

Fordere in einem Anschreiben klar die umgehende Bearbeitung deines Antrages und die Erstellung des Bescheides, betreffs der fehlenden Lohnbescheinigung möge sich die AfA bitte direkt an den säumigen AG wenden, wie es auch in solchen Fällen ihre Aufgabe ist.

Für andere Rechts-Ansichten und Verfahrensweisen bittest du umgehend um die dafür zutreffenden Rechtsgrundlagen, damit du rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen kannst.

Parallel solltest du eine kurze Beschwerde dazu, an das Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg senden, das beschleunigt die Bearbeitung oft ungemein ... :biggrin:

E-Mail: Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Viel Erfolg :icon_daumen:

MfG Doppeloma
 
Danke für die Antworten,

bloß steht ja immer noch im Raum, dass die Nachversicherung der Krankenkasse und Pflege einen Monat beträgt und somit diese Woche ausläuft.
Und es ist schon mehr als eine Frechheit, mir die Ausstellung und Abgabe der Arbeitsbescheiniung als meine Mitwirkungspflicht anzusehen.

Wenn Dritte, wie in diesem Fall, schon vom Gesetzt her verpflichtet sind, dies zu tun, dann habe ich mit der Antragsabgabe die Mitwirkungspflicht erfüllt.

Ich sehe da eher die Mitwirkungspflicht des Arbeitsagentur, die Bescheiniung nötigendenfalls selbst zu fordern und bis dahin die Krankenversicherung aufrecht zu erhalten.

Aber wieder die alte bekannte Tour, erst den Antrag nicht annehmen wollen, dann fehlen Angaben oder Nachweise und letztendlich dann noch eine lange Bearbeitung.

Mal sehen, ob ich die Krankenversicherung im einstweiligen Rechtsschutz fordere, oder dies kurzfristig "vor Ort" geklärt werden kann. Ich glaub aber daran weniger.

Und Beschwerden an das Beschwerdemanagement?
Wenn überhaupt, dann dürfte die "Auswirkungen" wohl eher in ferner Zukunft liegen.
 
Hallo Fotoz,

Und Beschwerden an das Beschwerdemanagement?
Wenn überhaupt, dann dürfte die "Auswirkungen" wohl eher in ferner Zukunft liegen.

Kann ich so nicht bestätigen, bisher waren meine Beschwerden dort immer sehr wirksam, es kommt natürlich darauf an wie fundiert (und trotzdem sachlich) man denen die Leviten liest ...

Kommt eine "blöde" Antwort, gibt es direkt Nachschlag an den Absender, ja etwas schwerfälliger sind die inzwischen auch geworden, aber "steter Tropfen" höhlt auch dort den Stein ... letztlich kann ich nur Tipps geben, entscheiden muss jeder für sich was er davon nutzen will.

Ohne diesen Beschwerdeweg hätten wir Dezember 2010 ohne Geld dagestanden, erst schickte das JC uns weg (weil der Antrag angeblich noch viel zu früh wäre) und dann bekamen wir weder Bescheid noch Geld zum 01.12., da habe ich über Nürnberg (mit mehreren Mails !!!) ziemlich viel WIND gemacht und am 03.12. hatten wir den Bescheid im Briefkasten UND das Geld auf dem Konto ... :icon_klatsch:

Zur AG -Bescheinigung ist ja bereits alles gesagt und die KK kennen dieses "Arbeitstempo" der AfA langsam auch, wenn du nicht gerade täglich zum Arzt willst /musst, solltest du dir darum nicht so viele Gedanken machen.

Wenn die was wollen, dann melden die sich schon bei dir und ab Bescheiderstellung von der AfA ist die KV ja rückwirkend komplett gedeckt ...

MfG Doppeloma
 
Zur AG -Bescheinigung ist ja bereits alles gesagt und die KK kennen dieses "Arbeitstempo" der AfA langsam auch, wenn du nicht gerade täglich zum Arzt willst /musst, solltest du dir darum nicht so viele Gedanken machen.

Wenn die was wollen, dann melden die sich schon bei dir und ab Bescheiderstellung von der AfA ist die KV ja rückwirkend komplett gedeckt ...

MfG Doppeloma


Tja, mit dem Arzt gehen wollen ist das so eine Sache, wer will das schon.
Ich glaube aber nicht, dass sich ein plötzlich ereigneter Unfall mit mehreren 10000 Euro Krankenkosten dann die Krankenkasse diese Kosten übernehmen möchte, wenn sie sich schnell auf die Nichtversicherung berufen kann. Und das ist nun Fakt. Wird der "Versicherter" dann zeitlebens nicht mehr arbeiten können, dann gibt es klare gesetzliche Regeln.

So weit brauch das gar nicht kommen, eine "einfache" Blinddarmentzündung kommt von heute zu heute.

Alles nur Möglichkeiten? Ne, leider dies Jahr schon die Erfahrung gemacht.

Nun soll dies aber das SG über den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordung entscheiden und spätestens morgen hat das Arbeitsamt den Antrag vom SG auf dem Tisch, bzw. im Fax.
 
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