Hallo zusammen,
ich hatte hier in diesem Thema schonmal um Hilfe gebeten und wurde (wie immer) gut informiert:
www.elo-forum.org
Kurz und knapp: Meinem Neffen wurde jetzt (ca 1 Woche vor seiner mündlichen Prüfung bzw. Ausbildungsende) mitgeteilt, dass er entgegen aller früheren Aussagen nicht übernommen wird. Ihm wurde bis dahin auch immer mitgeteilt, dass er laut Betriebsvereinbarung nach Ausbildungsende auf jeden Fall für ein Jahr übernommen werden würde, aber dies stellte sich nun auf Nachfrage beim Betriebsrat als (vermutlich/eventuell vorsätzliche) Fehlkommunikation heraus.
Mein Neffe ist 26 und hat in der kommenden Woche seine Abschlussprüfung. Meine fragen dazu wären:
1. Kann es bei der Antragstellung für ALG I zu Problemen kommen, weil er sich erst so kurz vor Ende der Ausbildung meldet?
2. Mein Neffe macht seine Ausbildung in Hamburg. Nachdem er erfahren hat, dass er nicht übernommen wird hat er mit seinem Vermieter unkompliziert klären können, dass er seine Wohnung aufgibt und einen Nachmieter sucht. Er plant nun in 3 Wochen wieder in seine Heimat auf dem Land in Sachsen zu ziehen, um nicht mit ALGI die deutlich höheren Lebenshaltungskosten in Hamburg bestreiten zu müssen (und anscheinend hat er sich in der Stadt auch nie so richtig wohl gefühlt). Weiß jemand, was hier das schlaueste Vorgehen ist? Muss er sich in Hamburg arbeitslos melden und danach den Umzug bekannt geben zw. darf er einfach so umziehen im ALG I Bezug?
VG
Shahid al Thani
ich hatte hier in diesem Thema schonmal um Hilfe gebeten und wurde (wie immer) gut informiert:
ALG I nach der Ausbildung, kann mein Neffe als Azubi auch ALG I beantragen,dazu noch eine Frage, wer kann hier einen Hinweis geben?
Hallo zusammen, ich war vor etwa zwei Jahren hier recht aktiv und mir wurde immer kompetent geholfen. Ich habe eine Frage für meinen Neffen. Er ist 26, hat nach dem Studium eine Ausbildung gemacht und ist jetzt (leider) in der Situation zunächst ALGI bzw. auch ALGII beantragen zu müssen. Ihm...
Kurz und knapp: Meinem Neffen wurde jetzt (ca 1 Woche vor seiner mündlichen Prüfung bzw. Ausbildungsende) mitgeteilt, dass er entgegen aller früheren Aussagen nicht übernommen wird. Ihm wurde bis dahin auch immer mitgeteilt, dass er laut Betriebsvereinbarung nach Ausbildungsende auf jeden Fall für ein Jahr übernommen werden würde, aber dies stellte sich nun auf Nachfrage beim Betriebsrat als (vermutlich/eventuell vorsätzliche) Fehlkommunikation heraus.
Mein Neffe ist 26 und hat in der kommenden Woche seine Abschlussprüfung. Meine fragen dazu wären:
1. Kann es bei der Antragstellung für ALG I zu Problemen kommen, weil er sich erst so kurz vor Ende der Ausbildung meldet?
2. Mein Neffe macht seine Ausbildung in Hamburg. Nachdem er erfahren hat, dass er nicht übernommen wird hat er mit seinem Vermieter unkompliziert klären können, dass er seine Wohnung aufgibt und einen Nachmieter sucht. Er plant nun in 3 Wochen wieder in seine Heimat auf dem Land in Sachsen zu ziehen, um nicht mit ALGI die deutlich höheren Lebenshaltungskosten in Hamburg bestreiten zu müssen (und anscheinend hat er sich in der Stadt auch nie so richtig wohl gefühlt). Weiß jemand, was hier das schlaueste Vorgehen ist? Muss er sich in Hamburg arbeitslos melden und danach den Umzug bekannt geben zw. darf er einfach so umziehen im ALG I Bezug?
VG
Shahid al Thani