Hallo LindaLi,
Habe dein Thema komplett in den Bereich "Aussteuerung" verlegt, denn mit "normalem" ALGI hat das nur wenig zu tun, was zu vielen falschen Informationen führen könnte ...
Zudem ist es vielleicht ganz nützlich dein anderes Thema hier mit zu verlinken, weil du da bereits von der Aussteuerung geschrieben hast ...
https://www.elo-forum.org/aussteuer...97493-gdb-50-tun-bekomme-alg.html#post2325397
vielleicht hatte jemand so etwas schon mal, oder weiß wie es geregelt ist. Ich habe nach dem Krankengeld, welches ich die komplett möglichen Wochen bezogen habe, ALG 1 beantragt und bin weiterhin krank geschrieben.
Das haben also schon sehr Viele erlebt und es ist besser wenn du dir die Rubriken mal genauer ansiehst, ehe du ein neues Thema aufmachen wirst ...
Manchmal sollte man auch einfach im passenden "eigenen" Thema weiterschreiben, damit nicht alles im ganzen Forum "verstreut" wird was, eigentlich zusammengehört.
Dann ist es auch einfacher deine Fragen im Zusammenhang beurteilen und beantworten zu können.
Soweit ich mich erinnere hast du auch schon einen Antrag auf EM-Rente gestellt (weil man dir das geraten hatte mit GdB 50), das sind ne Menge "Baustellen" auf einmal.
Es ist zwar eine komische Frage, weil krank und Urlaub passt irgendwie nicht zusammen, das ist mir schon klar, aber im Falle meiner Krankheit ist es gar nicht abwegig.
Die Frage ist nicht so "abwegig", die Sehnsucht mal
URLAUB zu machen, von allen anliegenden Problemen kennt wohl jeder, der auch in deiner Lage ist oder war.
Der Zeitpunkt den du dir dafür ausgewählt hast, ist allerdings gerade mehr als ungünstig auch wenn es die AfA direkt gar nicht interessiert ob du noch AU geschrieben bist oder nicht ...
Das hatten wir ja schon an anderer Stelle geklärt, dass man die AU
NICHT bei der AfA abgibt und mit seinem "Restleistungsvermögen" (lt. ÄD-Gutachten) der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen muss.
Ich frage, weil ich eine Reha beantragen musste und diese umgehend genehmigt wurde. Help!!!
Bitte etwas genauer, wer hat dich zur Reha aufgefordert ?
Wenn du die Bewilligung schon vorliegen hast kannst du aktuell gar nicht in Urlaub, dann wird ja bald der Anreiseterminn für die Reha (per Post) kommen.
Zu diesem Termin (Beginn der Reha) wird ALGI wieder aufgehoben, dann zahlt ja die DRV "Übergangsgeld" und sofort
NACH der Reha musst du dich bei der AfA zurückmelden, damit du wieder ALGI bekommen wirst.
Dann wirst du erst mal abwarten müssen, was man bei der AfA weiter mit dir vor haben könnte, das wird man auch vom Reha-Ergebnis abhängig machen wollen.
Denn die soll ja (eigentlich) dazu dienen, dass du wieder arbeiten gehen kannst ...
Aber: Habe ich unter den genannten Umständen überhaupt ein Anrecht darauf in den Urlaub zu fahren, bzw. auf eine Reise zu gehen?
Bis das alles gelaufen ist wirst du bestimmt von der AfA
KEINE Genehmigung bekommen in Urlaub zu fahren, wie soll das gehen wenn du täglich mit der Reha-Aufnahme rechnen musst ???
Also ungefähr so ein Urlaubsantrag wie beim Arbeitgeber und das muss dann auch genehmigt werden.
Nicht ganz, denn es handelt sich
NICHT um einen regulären Urlaubsanspruch (wie in einem Arbeitsverhältnis), es geht nur, um die Erlaubnis für bis zu 21 Tage im Jahr der Vermittlung nicht zur Verfügung zu stehen und trotzdem ALGI gezahlt zu bekommen.
Die Arbeitsvermittlung bei der AfA ist dabei vorrangig und die AfA hat zu entscheiden, ob du zum gewünschen Termin
OAW sein darfst oder nicht.
Die Frage ist aber wie man das bei der AfA sieht, Ortsabwesenheit und Krankheit gleichzeitig.
Das interessiert die AfA weniger, denn für die AfA bist du ja offiziell gar nicht AU, das gilt nur noch für die ausgesteuerte Krankheit, mit deiner "Restgesundheit" (lt. ÄD) darfst du nicht AU sein sonst bekommst du gar kein ALGI ...
Wenn dich die AfA zum Reha-Antrag aufgefordert hatte, dann hast du dich allerdings zuerst mal darum zu kümmern und nicht in Urlaub zu fahren ...
Zuvor hieß es bei meinem Arzt immer ich darf gern verreisen.
Was dein Arzt dazu meint ist (der AfA) egal, der hält das medizinisch gesehen nicht für "schädlich" deine weitere Genesung betreffend, aber der hat nicht zu entscheiden wie die Ämter das beurteilen werden, die dein Geld zahlen für deinen Lebensunterhalt.
Im Krankengeld-Bezug braucht man die Erlaubnis der KK wenn man verreisen will und im ALGI-Bezug die Erlaubnis der AfA-SB ... geht man arbeiten braucht man den Urlaubsschein vom AG ...
Was die eigenen Ärzte dazu meinen ist denen dabei völlig
EGAL ...
Im Moment solltest du erst mal den Reha-Termin abwarten, da kannst du sowieso nicht in Urlaub ...
MfG Doppeloma