Hallo Ines2003,
Mein Vater ist Jahrgang 1965 und meine Mutter 1968.
Da sind ja deine Eltern noch recht jung, um schon an die Altersrente zu denken auch wenn deine Mutter nun leider nicht mehr arbeiten kann aus gesundheitlichen Gründen.
Trotzdem ist es schon viel wert, dass sie nicht mit den ständigen "Verlängerungen" mehr leben muss und sich ganz auf ihre Gesundheit konzentrieren darf, soweit es was gibt, was ihr das tägliche Leben noch erleichtern kann.
Wie sieht es denn bei deinem Vater aus, gibt es für ihn gar keine Chancen / Möglichkeiten wenigstens eine Teilzeitstelle zu finden und dann auf das Geld vom JC verzichten zu können ???
Sobald man den Bezug dort beenden kann ist ein Antrag auf Wohngeld ja (wieder) möglich, wenn es für die Miete dann doch etwas zu knapp wäre ... in einem gewissen finanziellen "Grenzbereich" kann man dann auf ALG II auch verzichten und lieber Wohngeld nehmen ...
Und sei es nur um von diesem Amt wieder unabhängig zu sein und mit dem vorhandenen Geld (unkontrolliert) so wirtschaften zu können, wie man es selbst für richtig halten möchte.
Man wird ihm ja beim JC auch keine Ruhe lassen sich um eine Beschäftigung zu kümmern, damit er
NICHT bis zur Altersrente bleiben muss ...

Rein theoretisch mal gerechnet "darf" dein Vater 8850 € (54 x 150 + 750) besitzen und deine Mutter mindestens 5000 € (nach SGB XII berechnet), im SGB II wären es sogar 8250 € (50 x 150 + 750).
Das wären 17 100 € wenn für beide die Schonvermögens-Grenze des SGB II gilt aber auch minimum 13 850 € wenn man das bei ihr nur gemäß SGB XII anerkennen möchte.
Meiner Kenntnis nach gilt das dann auch gemeinsam in einer "Paar-BG" des SGB II, es wäre also unwichtig bei wem genau das auf dem Konto liegt oder wem das "Vermögen" theoretisch persönlich gehört, zumindest sollte das eindeutig von den SB geklärt werden können wenn der Antrag gestellt und besprochen wird.
Das Auto wird dabei separat anerkannt, so ein PKW "verliert ja schnell an Wert", es kommt natürlich auf den ehemaligen Neupreis an (und die bisherige Fahrleistung), ob man das schon bis höchstens 7500 € angeben kann.
Vermögen haben die beiden, knapp 5000 EUR auf den Konten, ein gemeinsames und ein Einzelkonto meiner Mutter, dann ein 5 Jahre altes Auto, ... und das Gartengrundstück 4500 EUR.
Das vorhandene Geldvermögen / Auto und Gartengrundstück dürften also aktuell als "Schonvermögen" bereits unantastbar bleiben und ein Verbrauch / Verkauf vor der Antragstellung ist
NICHT erforderlich ... es muss nur alles auch entsprechend angegeben und belegt werden.
die Versicherung von meinem Vater mit knapp 14000 EUR Auszahlungssumme
Wenn es sich um eine zertifizierte Altersvorsorge handelt, die
VOR dem 65. Lebensjahr nicht zur Auszahlung kommen
KANN, dann sollte dafür die Sonderregelung gelten ( separates Schonvermögen dafür wären 54 x 750 € = bis zu 40 500 € aktuell), die ich oben schon erwähnt habe.
Dafür gibt es aber gesetzliche Regelungen die ich so genau nicht kenne aber beim JC sollte man das ja wissen und entsprechend auch werten müssen.
Nachweise darüber muss dein Vater ja auch vorlegen können, aus denen das klar hervorgeht, dass er das Geld früher
NICHT bekommen wird.
Könnte evtl. ein bisschen zu viel sein, ich habe schon zu meinen Eltern gesagt, dass es Alg 2 evtl. nur als Darlehen geben kann.
Ob da die Leistungen nur schon (oder überhaupt) als Darlehen erlaubt sind, kann ich
NICHT beurteilen, es ist ja noch ziemlich lange hin bis dein Vater das Geld mal bekommen wird und bis dahin sollte ja eher noch gehofft werden, dass er vielleicht wieder was arbeiten könnte und deine Eltern das Geld vom JC dann gar nicht mehr brauchen würden.
Wäre ja heftig wenn er dann trotzdem Jahre später aus dieser Altersvorsorge noch ein Darlehen an das JC erstatten müsste (14 000 wären ja komplett weg, wenn er nur rund 2 Jahre ca. 600 € monatlich vom JC als Darlehen bekommt) ... diese Sozial-Leistung soll ja
JETZT die Notlage lindern wo es tatsächlich erforderlich ist ...
Bei Wohneigentum (eines Leistungsempfängers) ist mir so was schon bekannt geworden, dass dann die Erben später das Haus / die Wohnung verkaufen sollen und die Leistungen erstattet werden müssen (soweit das Geld dann dafür reicht) aber das ist ja mit dem Fall deiner Eltern (aus meiner Sicht) gar nicht vergleichbar ...
Das sind so Dinge die ich nicht genau weiß, weil wir davon in der Weise nicht betroffen waren, unsere "Altersvorsorge-Verträge" waren schon lange aufgebraucht / aufgelöst, als wir dann doch ALGII beantragen mussten, weil zu unseren EM-Renten noch immer nicht entschieden war.
Das JC bekam trotzdem
ALLES zurück, was uns je gezahlt wurde aus den Renten-Nachzahlungen ...
Immerhin könnte meinen Eltern ein Umzug erspart bleiben, da Sie akzuell in einer 3 Raum Wohnung wohnen und diese silerlich für 2 Personen unangemessen wäre, da aber das Jobcenter nur die Hälfte der Mietkosten trägt, dütften diese so hoffe ich zumindest angemessen sein.
Letztlich kann man deine Eltern (schriftlich !!!) auffordern ihre Wohnkosten zu senken wenn die Wohnung örtlich nicht als "angemessen" gilt, dann gibt es aber auch noch Möglichkeiten einen Umzug zu vermeiden, es kommt ja auch auf die Wirtschaftlichkeit eines solchen Umzuges an ... das JC hätte immerhin
ALLE erforderlichen Kosten dafür zu tragen
Hier könnten auch ärztliche Atteste unterstützen, die das (aus gesundheitlichen Gründen) für deine Mutter "unzumutbar" machen, das gewohnte auch soziale Umfeld, die Unterstützung der Nachbarn usw. aufgeben zu müssen.
Eine andere "gesundheitlich passende"
UND "angemessene" Wohnung müsste ja auch erst mal gefunden werden, wenn es die einfach (Nachweis der Bemühungen darum ist erforderlich)
NICHT gibt, dann
MUSS das JC auch höhere Wohnkosten dauerhaft übernehmen, zur Not können deine Eltern auch eine geringe Differenz selbst (aus dem Regelsatz) dazu tun, wenn sie anders nicht in dieser Wohnung bleiben könnten.
Das wäre natürlich finanziell die schlechteste Lösung, darum sollten erst mal alle anderen Möglichkeiten "ausgeschöpft" werden, um das zu vermeiden ...
Diese Sorge sollte aktuell noch nicht unbedingt im Vordergrund stehen und wie du schon richtig festgestellt hast ist ja für 50 % der KdU ohnehin deine Mutter aus ihrer EM-Rente zuständig.
Das hört sich doch gar nicht so "hoch" an für eine 3-Zimmer-Wohnung, die haben wir auch und zahlen rund 470 € warm dafür.
Unsere "Sozial-Wohnung" davor (im Berliner Speckgürtel) war rund 100 € teurer (obwohl sie ca. 10 m² kleiner war / nur 2 Zimmer), da hat man beim Sozial-
AMT schon "gemotzt" das wäre zu teuer, das würde man
NICHT voll übernehmen ...
Wir hatten da mal ein
Beratungsgespräch wegen eventueller Grundsicherung aus dem SGB XII für Männe, haben den Antrag dann aber nie gestellt ... wenn unsere Wohnung dort schon zu teuer war ... beim JC war sie es bis dahin noch nicht gewesen ... ich dachte eigentlich die haben am gleichen Ort auch die gleichen Richtlinien dafür ...
EGAL, aktuell bekommen wir nicht mal Wohngeld und zahlen unsere Wohnkosten komplett selber aus unseren "üppigen" EM-Renten ...
Habt ihr schon mal über den Antrag auf einen Pflegegrad für deine Mutter nachgedacht, ab Grad 2 gibt es immerhin schon 316 € Pflegegeld im Monat (wenn kein Pflegedienst schon regelmäßig kommen muss und die Angehörigen sich alleine kümmern) und das würde sicher auch schon sehr weiter helfen ... das darf beim JC
NICHT "angerechnet" werden ...
MfG Doppeloma