Hallo,
ich (Diplom Ing. 28) habe den Antrag auf ALG 2 beim Sozialamt abgegeben. Da wir eine Optionskommune sind haben die ihre eigenen Formulare. Ein Zusatzformular was mir mitgegeben wurde sollen meine Eltern ausfüllen bezügl. ihrem Einkommen usw. Ich habe denen gesagt, dass ich ja in meinem Antrag eine HG verneine und daher der Paragraph der Unterhaltsvermutung nicht greifen könne, da dies eine Vorraussetzung wäre. Dann wurde etwas erzählt von wegem generellen Unterhaltsanspruch und dass sie dies Zusatzblatt brauchen würden. Bin ich beziehungsweise meine Eltern auskunftspflichtig und kann ich ggf. sagen sie sollen den ANtrag so bearbeiten und ggf. direkt mit den entsprechenden Paragraphen an meine Eltern schreiben? Das Gehalt meiner Eltern würden jedenfalls jeden ALG 2 Anspruch auf null bringen. Aber mein Vater hat schon mein ganzes Stuium bezahlt und ichw ar auch ein Jahr auf Weltreise und bin für mich selbst aufgekommen. Wie sieht die Rechtslage aus, welche Paragraphen greifen hier. Danke für die Hilfe.
ich (Diplom Ing. 28) habe den Antrag auf ALG 2 beim Sozialamt abgegeben. Da wir eine Optionskommune sind haben die ihre eigenen Formulare. Ein Zusatzformular was mir mitgegeben wurde sollen meine Eltern ausfüllen bezügl. ihrem Einkommen usw. Ich habe denen gesagt, dass ich ja in meinem Antrag eine HG verneine und daher der Paragraph der Unterhaltsvermutung nicht greifen könne, da dies eine Vorraussetzung wäre. Dann wurde etwas erzählt von wegem generellen Unterhaltsanspruch und dass sie dies Zusatzblatt brauchen würden. Bin ich beziehungsweise meine Eltern auskunftspflichtig und kann ich ggf. sagen sie sollen den ANtrag so bearbeiten und ggf. direkt mit den entsprechenden Paragraphen an meine Eltern schreiben? Das Gehalt meiner Eltern würden jedenfalls jeden ALG 2 Anspruch auf null bringen. Aber mein Vater hat schon mein ganzes Stuium bezahlt und ichw ar auch ein Jahr auf Weltreise und bin für mich selbst aufgekommen. Wie sieht die Rechtslage aus, welche Paragraphen greifen hier. Danke für die Hilfe.