sandrapinkert
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Hallo und guten Tag an alle Betroffenen des Willkührstaates.
Habe ich Anspruch auf ALG/ ALG2 oder Verharzung, wenn ich seit 5 Jahren mehr schlecht als Recht selbstständig war. Ich hatte einen Kunden und ca bis 700 Euro Verdienst im Monat oft aber eher weniger. Funktioniert hat das Ganze nur, weil ich bei meiner Freundin keine Miete habe zahlen brauchen. Dafür konnte ich redakionelle Arbeiten als Ausgleich erledigen oder Kochen etc...was halt im und an so einer Hausgemeinschaft noch so anfällt.
Damals wurde der Begriff so glaube ich "Scheinselbstständigkeit" genannt, wenn man nur von einem Kunden gelebt hat. Steuer-Einnamen wurden von mir trotzdem abgeführt, weil der Kunde der jetzt weggebrochen ist natürlich Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. haben wollte.
Kann mir da jemand weiterhelfen, was muss ich beachten, damit ich mein evtl. Recht durchsetzen kann falls vorhanden...
Viele Grüße an alle und vielen Dank!
Sandrapinkert
Habe ich Anspruch auf ALG/ ALG2 oder Verharzung, wenn ich seit 5 Jahren mehr schlecht als Recht selbstständig war. Ich hatte einen Kunden und ca bis 700 Euro Verdienst im Monat oft aber eher weniger. Funktioniert hat das Ganze nur, weil ich bei meiner Freundin keine Miete habe zahlen brauchen. Dafür konnte ich redakionelle Arbeiten als Ausgleich erledigen oder Kochen etc...was halt im und an so einer Hausgemeinschaft noch so anfällt.
Damals wurde der Begriff so glaube ich "Scheinselbstständigkeit" genannt, wenn man nur von einem Kunden gelebt hat. Steuer-Einnamen wurden von mir trotzdem abgeführt, weil der Kunde der jetzt weggebrochen ist natürlich Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. haben wollte.
Kann mir da jemand weiterhelfen, was muss ich beachten, damit ich mein evtl. Recht durchsetzen kann falls vorhanden...
Viele Grüße an alle und vielen Dank!
Sandrapinkert