Hallo Leute,
ich habe mich gerade durch ähnliche Themen durchgelesen und es sieht wohl so aus, dass die Steuerrückerstattung als ein einmaliges Einkommen auf 12 monate umgerechnet wird und der ALG 2 Leistung gegengerechnet bzw angerechnet wird. Bei einem geringen Betrag auch kein problem. Aber was machen wenn das fast 2000€ sind?
Nun gibt es eine Art Abtretungsanzeige. Ein Formular, das man mit der Lohnsteuererklärung abgibt, in dem man das Finanzamt anweist das Geld an einen dritten zu überweisen. Man tritt die Rückerstattung also ab. Um z.B. Schulden bei dritten zu begleichen.
Jetzt zu meiner Frage: Wird das auch dann als Einkommen gezählt? Oder nicht? Denn das Geld kriegt der Dritte.
Gruß
Fireman
ich habe mich gerade durch ähnliche Themen durchgelesen und es sieht wohl so aus, dass die Steuerrückerstattung als ein einmaliges Einkommen auf 12 monate umgerechnet wird und der ALG 2 Leistung gegengerechnet bzw angerechnet wird. Bei einem geringen Betrag auch kein problem. Aber was machen wenn das fast 2000€ sind?
Nun gibt es eine Art Abtretungsanzeige. Ein Formular, das man mit der Lohnsteuererklärung abgibt, in dem man das Finanzamt anweist das Geld an einen dritten zu überweisen. Man tritt die Rückerstattung also ab. Um z.B. Schulden bei dritten zu begleichen.
Jetzt zu meiner Frage: Wird das auch dann als Einkommen gezählt? Oder nicht? Denn das Geld kriegt der Dritte.
Gruß
Fireman