(Sorry vorab falls ich im falschen Forenbereich fragen sollte, dann bitte ich darum den Beitrag in den entsrechenden Bereich zu verschieben, Danke)
Folgendes Szenario:
Ich 29, ALG-2 Bezieherin alleinlebend und nun schwanger von meinem Freund.
Bisher erhielt ich 824 Euro
(+424 Euro ALG-2, +400 Euro Wohnkosten)
In Zukunft sollte ich laut Rechner 896 Euro erhalten.
(+424 Euro ALG-2, +400 Euro Wohnkosten, +72 Euro Mehrbedarf)
Und sofern das Kind geboren wurde sollte ich laut Rechner 1018 Euro erhalten.
(+669 Euro ALG-2, +400 Euro Wohnkosten, +152,64 Euro Mehrbedarf, +/-204 Euro Kindergeld)
Soweit so gut, wenn das in etwa zutrifft.
Mit dem Vater des Kindes, welcher Vollzeit berufstätig ist und weit entfernt lebt sowie auch einen eigenen Haushalt führt, verstehe ich mich zwar sehr gut, und er wird das Kind auch so oft wie es ihm möglich ist besuchen, aber ich frage mich nun jedoch ob - und falls ja auch ab wann - ihm wieviel Geld von seinem eigenen aktuellen Einkommen (etwa 1600 Euro netto) möglicherweise für Unterhaltsansprüche an unser Kind und ggf. auch an mich "abgezogen" werden.
Nach meinen ersten Recherchen (anhand "Düsseldorfer" Tabelle und div. Rechnern im Internet) scheint es so das er dazu verpflichtet wäre einen Kindesunterhalt in Höhe von 270 Euro an mich zu zahlen (welche höchstwahrscheinlich als anrechnenbares Einkommen bei mir zählen und mir wiederum abgezogen werden)
Soweit so gut, falls dies unumgänglich wäre, könnte er damit leben, dann blieben ihm noch ca. 1330 Euro netto wovon er seine Kosten wie Miete und Auto für die Arbeit etc. noch bezahlen kann.
Jetzt habe ich jedoch noch gelesen, dass mir in meiner Situation (nicht erwerbstätig) womöglich auch noch ein sog. "Mindestunterhaltsbedarf" von 770 Euro pro Monat (innerhalb der ersten 3 Jahre) zu zahlen wäre, ist dies unumgänglich oder wird dies - auch wenn ich es selbst nicht tue oder will - das Jobcenter trotzdem noch diesen Betrag von meinem Freund fordern?
Und falls dies so ist, wie hoch ist der Selbstbehalt meines Freundes? 1080 Euro oder 1200 Euro?
dh. er müsste von seinem "Rest-Netto" noch bis zu diesem Selbstbehalt die genannten 770 Euro "Mindestunterhaltsbedarf" zahlen? dh. im vorliegenden Fall 250 Euro (im Falle von 1080 Euro Selbstbehalt) oder 130 Euro (im Falle von 1200 Euro Selbstbehalt), so dass ihm am Ende entweder 1080 Euro oder 1200 Euro blieben. Und diese 250 Euro oder 130 Euro würden mir wiederum ebenfalls als Einkommen angerechnet werden und wieder abgezogen werden, ist das soweit alles korrekt? oder liege ich falsch?
Und falls eines davon zutreffend sein sollte, bauen sich die Differenzen von den 250 Euro oder 130 Euro zu den 770 Euro "Mindestunterhaltsbedarf" als abzutragende Schulden bei meinem Freund für die Zukunft auf und werden von irgend einer Kasse etc. zukünftig eingefordert?
Alles ganz schön verwirrend.
Danke im Voraus für jegliche Erklärungshilfen.
Folgendes Szenario:
Ich 29, ALG-2 Bezieherin alleinlebend und nun schwanger von meinem Freund.
Bisher erhielt ich 824 Euro
(+424 Euro ALG-2, +400 Euro Wohnkosten)
In Zukunft sollte ich laut Rechner 896 Euro erhalten.
(+424 Euro ALG-2, +400 Euro Wohnkosten, +72 Euro Mehrbedarf)
Und sofern das Kind geboren wurde sollte ich laut Rechner 1018 Euro erhalten.
(+669 Euro ALG-2, +400 Euro Wohnkosten, +152,64 Euro Mehrbedarf, +/-204 Euro Kindergeld)
Soweit so gut, wenn das in etwa zutrifft.
Mit dem Vater des Kindes, welcher Vollzeit berufstätig ist und weit entfernt lebt sowie auch einen eigenen Haushalt führt, verstehe ich mich zwar sehr gut, und er wird das Kind auch so oft wie es ihm möglich ist besuchen, aber ich frage mich nun jedoch ob - und falls ja auch ab wann - ihm wieviel Geld von seinem eigenen aktuellen Einkommen (etwa 1600 Euro netto) möglicherweise für Unterhaltsansprüche an unser Kind und ggf. auch an mich "abgezogen" werden.
Nach meinen ersten Recherchen (anhand "Düsseldorfer" Tabelle und div. Rechnern im Internet) scheint es so das er dazu verpflichtet wäre einen Kindesunterhalt in Höhe von 270 Euro an mich zu zahlen (welche höchstwahrscheinlich als anrechnenbares Einkommen bei mir zählen und mir wiederum abgezogen werden)
Soweit so gut, falls dies unumgänglich wäre, könnte er damit leben, dann blieben ihm noch ca. 1330 Euro netto wovon er seine Kosten wie Miete und Auto für die Arbeit etc. noch bezahlen kann.
Jetzt habe ich jedoch noch gelesen, dass mir in meiner Situation (nicht erwerbstätig) womöglich auch noch ein sog. "Mindestunterhaltsbedarf" von 770 Euro pro Monat (innerhalb der ersten 3 Jahre) zu zahlen wäre, ist dies unumgänglich oder wird dies - auch wenn ich es selbst nicht tue oder will - das Jobcenter trotzdem noch diesen Betrag von meinem Freund fordern?
Und falls dies so ist, wie hoch ist der Selbstbehalt meines Freundes? 1080 Euro oder 1200 Euro?
dh. er müsste von seinem "Rest-Netto" noch bis zu diesem Selbstbehalt die genannten 770 Euro "Mindestunterhaltsbedarf" zahlen? dh. im vorliegenden Fall 250 Euro (im Falle von 1080 Euro Selbstbehalt) oder 130 Euro (im Falle von 1200 Euro Selbstbehalt), so dass ihm am Ende entweder 1080 Euro oder 1200 Euro blieben. Und diese 250 Euro oder 130 Euro würden mir wiederum ebenfalls als Einkommen angerechnet werden und wieder abgezogen werden, ist das soweit alles korrekt? oder liege ich falsch?
Und falls eines davon zutreffend sein sollte, bauen sich die Differenzen von den 250 Euro oder 130 Euro zu den 770 Euro "Mindestunterhaltsbedarf" als abzutragende Schulden bei meinem Freund für die Zukunft auf und werden von irgend einer Kasse etc. zukünftig eingefordert?
Alles ganz schön verwirrend.
Danke im Voraus für jegliche Erklärungshilfen.