Schaefchen
Neu hier...
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- 1 Dezember 2019
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Hallo,
Ich bin neu hier und schreibe kurz etwas zu mir.
Ich bin Alleinerziehend und mein Kind besucht die Grundschule.
Bei meinem letzten Termin hat mir mein Arbeitsvermittler eine neue neue EGV vorgelegt. Mit dem Ziel
eines 1 € Job. Ich habe sie nicht unterschrieben mit der Begründung weil er mir die genauen Arbeitszeiten nicht sagen kann. Auch das ich in den Schulferien freigestellt werde wegen der Betreuung meines Kindes soll ich mit dem Träger besprechen.
Während der Unterrichtszeit meines Kindes wäre ein EEJ möglich so fern es mit den Arbeitszeiten passt.
Wenn ich mit dem Herrn der Maßnahme gesprochen und es passt die EGV unterschreiben und zuschicken. Was ist wenn ich nicht auf die 15 Std komme und ich die EGV nicht unterschreibe?
Der EEJ soll ein halbes Jahr dauern.
Auf meine Antwort das dieser EEJ ( in einem Sozialkaufhaus) mich nicht weiter bringt. Also keine Beschäftigung auf dem ersten AM. Wurde gefragt was ich statt dessen machen will. Meine Bitte lieber ein Praktikum zu machen wurde abgelehnt. Auf meine Frage wenn ich wenn ich einen 450 € Job finden würde ob ich ihn dann beenden kann? Wurde mir gesagt das ich das nur kann bei einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle. Und dann “drohte“ er mir: Sollte ich es doch machen würde ich zwangsabgemeldet werden?
Ist das tatsächlich so?
Ich dachte auch wenn ich meine Hilfebedürftigkeit verringere wäre das besser wie nichts.
In EGV steht auch noch das Kürzen bei Verstößen bis 60 bzw 100 %.
Liebe Grüße
Schaefchen
Ich bin neu hier und schreibe kurz etwas zu mir.
Ich bin Alleinerziehend und mein Kind besucht die Grundschule.
Bei meinem letzten Termin hat mir mein Arbeitsvermittler eine neue neue EGV vorgelegt. Mit dem Ziel
eines 1 € Job. Ich habe sie nicht unterschrieben mit der Begründung weil er mir die genauen Arbeitszeiten nicht sagen kann. Auch das ich in den Schulferien freigestellt werde wegen der Betreuung meines Kindes soll ich mit dem Träger besprechen.
Während der Unterrichtszeit meines Kindes wäre ein EEJ möglich so fern es mit den Arbeitszeiten passt.
Wenn ich mit dem Herrn der Maßnahme gesprochen und es passt die EGV unterschreiben und zuschicken. Was ist wenn ich nicht auf die 15 Std komme und ich die EGV nicht unterschreibe?
Der EEJ soll ein halbes Jahr dauern.
Auf meine Antwort das dieser EEJ ( in einem Sozialkaufhaus) mich nicht weiter bringt. Also keine Beschäftigung auf dem ersten AM. Wurde gefragt was ich statt dessen machen will. Meine Bitte lieber ein Praktikum zu machen wurde abgelehnt. Auf meine Frage wenn ich wenn ich einen 450 € Job finden würde ob ich ihn dann beenden kann? Wurde mir gesagt das ich das nur kann bei einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle. Und dann “drohte“ er mir: Sollte ich es doch machen würde ich zwangsabgemeldet werden?
Ist das tatsächlich so?
Ich dachte auch wenn ich meine Hilfebedürftigkeit verringere wäre das besser wie nichts.
In EGV steht auch noch das Kürzen bei Verstößen bis 60 bzw 100 %.
Liebe Grüße
Schaefchen