Hallo, ich frage hier für einen Freund.
Er war bis Ende letzten Jahres Alg2 Empfänger, meldete sich dann formlos ab und eröffnete mit einem Familienmitglied ein Einzelhandelsgeschäft. Das Geld dafür wurde von der Familie geliehen.
Leider klappte es nicht und zum 31.05 also letzten Freitag musste er es wieder schließen.
Jetzt muss er im Juni irgendwann wieder Alg2 beantragen.
Und jetzt meine Frage.
Welche Nachweise müssen ehemals Selbstständige da vorlegen? Oder geht es einfach nahtlos mit dem Alg2 Bezug weiter, eigentlich braucht er doch nicht noch einen Antrag stellen sondern muss sich dort nur melden und seine letzten Einkünfte nachweisen, da seit der letzten Alg2 Bezugszeit noch keine 6 Monate vergangen sind?
Wie läuft das ab?
Er war bis Ende letzten Jahres Alg2 Empfänger, meldete sich dann formlos ab und eröffnete mit einem Familienmitglied ein Einzelhandelsgeschäft. Das Geld dafür wurde von der Familie geliehen.
Leider klappte es nicht und zum 31.05 also letzten Freitag musste er es wieder schließen.
Jetzt muss er im Juni irgendwann wieder Alg2 beantragen.
Und jetzt meine Frage.
Welche Nachweise müssen ehemals Selbstständige da vorlegen? Oder geht es einfach nahtlos mit dem Alg2 Bezug weiter, eigentlich braucht er doch nicht noch einen Antrag stellen sondern muss sich dort nur melden und seine letzten Einkünfte nachweisen, da seit der letzten Alg2 Bezugszeit noch keine 6 Monate vergangen sind?
Wie läuft das ab?