Hallo,
ich habe eine Frage, wenn man erwerbsfähig ist und ALG 2 bezieht, hat man dann als Schwerbehinderter mit einem GdB von 100% (Merkzeichen H, Bl, G, aG, RF) Anspruch auf einen Mehrbedarf, wenn man allein in einer Wohnung lebt?
Wie wäre das in einer Bedarfsgemeinschaft mit der eigenen Freundin, die auch ALG 2 bezieht, aber ansonsten "kerngesund *g*" ist?
Ich habe da etwas von 17% gelesen, aber ich glaube die Voraussetzungen werden bei mir nicht erfüllt?
Was müsste ich eigentlich tun, um als erwerbsunfähig zu gelten? Ich glaube nämlich noch mal an Arbeit zu kommen dürfte nicht leicht werden, da sich gewisse Dinge negativ verändert haben.
Das heißt, ich könnte aktuell echt nicht sagen, ob ich täglich in der Lage wäre, mindestens drei Stunden zu arbeiten. Vor 5 Jahren sah das noch anders aus. Das käme ganz konkret auf die Arbeit an.
Über hilfreiche Infos und Tipps würde ich mich freuen.
ich habe eine Frage, wenn man erwerbsfähig ist und ALG 2 bezieht, hat man dann als Schwerbehinderter mit einem GdB von 100% (Merkzeichen H, Bl, G, aG, RF) Anspruch auf einen Mehrbedarf, wenn man allein in einer Wohnung lebt?
Wie wäre das in einer Bedarfsgemeinschaft mit der eigenen Freundin, die auch ALG 2 bezieht, aber ansonsten "kerngesund *g*" ist?
Ich habe da etwas von 17% gelesen, aber ich glaube die Voraussetzungen werden bei mir nicht erfüllt?
Was müsste ich eigentlich tun, um als erwerbsunfähig zu gelten? Ich glaube nämlich noch mal an Arbeit zu kommen dürfte nicht leicht werden, da sich gewisse Dinge negativ verändert haben.
Das heißt, ich könnte aktuell echt nicht sagen, ob ich täglich in der Lage wäre, mindestens drei Stunden zu arbeiten. Vor 5 Jahren sah das noch anders aus. Das käme ganz konkret auf die Arbeit an.
Über hilfreiche Infos und Tipps würde ich mich freuen.