ALG 2 Leistung eingestellt wegen Arbeitsaufnahme Teilzeit, Widerspruch möglich?

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EvaSch

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Hallo

Ich habe seit 30.08.2017 eine Arbeit aufgenommen.
Verdienst rund 720€ Brutto, wir sind 5 Personen, darunter 3 Kinder.
Das Jobcenter hat nun zum Oktober die Leistung eingestellt, wir bekommen für Oktober keine Leistung, bis ich den Gehaltsnachweis vorgelegt habe.
Ich habe angegeben, wie hoch mein Stundenlohn ist, wieviel Stunden pro Woche und Monat ich arbeite und dass das Gehalt erst am 15. Oktober kommt.
Es steht zwar drin, dass ich etwaige Nachzahlungen dann bekomme, aber ich muss ja Miete zahlen und Lebensmittel und von Gehalt, Kindergeld und noch ALG1 (vom Partner) kann ich das kaum stemmen.
Kann ich dagegen Widerspruch einlegen?

Eva
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @EvaSch

Gehalt erst am 15. Oktober kommt.

Bitte stelle einen Antrag nach § 42a SGB II i.V.m. § 24 Abs.: 4 SGB II
da dein Gehalt erst am 15.10. ausgezahlt wird, damit du Miete usw.
bezahlen kannst.

Das reichst du bitte belegbar beim JC ein, damit du einen Beleg in den
Händen hast.
 
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