Gibt es einen ALG2-Anspruch für einen EU-Bürger, der jetzt nach nur 8 Wo. Berufstätigkeit (bei einer Zeitarbeitsfirma) durch diese wegen Erkrankung in der Probezeit entlassen wurde?Der junge Mann ist Anfang 20, hat eine eigene 1-Z.-Whg., hat Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Mutter und Großeltern leben bereits viele Jahre bis Jahrzehnte hier (ein Unterhaltsanspruch kann von diesen nicht abgeleitet werden, weil selbst krank und Grundsicherungsbezieher).Der junge Mann ist aktuell wegen akuter Erkrankung in der Probezeit gestern gekündigt worde. Ich gehe davon aus, dass ein Krankengeldanspruch über die deutsche Krankenkasse erstmal besteht, aber was dann?ALG 1-Anspruch sicher nicht, da erst seit Ostern hier lebt und ca. 8 Wo. beschäftigt war (Vollzeit).ALG2 beantragen???Wo finde ich eine passende Rechtsgrundlage?Danke schon mal.J.