alexander29
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Hi, folgender Fall.
Im Oktober ist ein ALG 2-Empfänger (unter 25) in eine Wohnung eingezogen.
Hat einen Arbeitsvertrag vorgelegt, keine Lohnabrechnungen.
Ob die Beschäftigung zu Ende war, ist nicht bekannt.
Kaution wurde bar gezahlt.
Eine Bürgschaftserklärung der Mutter war gefälscht.
Er durfte Möbel vom Vormieter behalten, 2 Wochen eher in die Wohnung (hatte keien mehr) und deshalb die Wohnung streichen.
Davon auszugehen ist, dass er die nicht mehr streicht; wie ist da vorzugehen ?
Noch ein Grund für eine Anzeige.
JC überwies im Dezember 2 Mieten (weniger als Gesamtmiete, da Wohnung unangemessen).
Fehlt also 1 Miete, zuzüglich die Summe der "Unangemessenheit",
Nach Auskunft des JC wurde ein Teil der Miete direkt an den Mieter überwiesen, dieser hat die Miete nicht weitergeleitet (welchen Zweck die Summe hatt, ist nicht bekannt).
Mieter hat die Mietzahlung schriftlich an Vermieter abgetreten.
Nach Auskunft des JC hat Mieter angegeben, ab 01.02 eine neue Wohnung zu bewohnen, daher erfolgt Ende Januar keine Mietzahlung vom JC.
Frage:
Was hat der Vermieter für Möglichkeiten, a) die Restsumme zu erlangen, b) die Zahlung für Januar zu erlangen, da davon ausgegangen wird, dass Mieter nicht auszieht.
Evtl käme in Betracht, einen falschen Mietvertrag dem JC einzureichen.
Vermieter hat fristlose Kündigung ausgesprochen.
Mieter hat ein Schreiben unterzeichent, dass er am 15. Februar aus der Wohnung auszieht.
Kann ich mir nicht vorstellen, da unter 25, schlechte Schufa, Kaution..., keine Mietfreiheitsbescheinigung, usw; dürfte also keine neue Wohnung finden.
Vermieter will Schreiben fertigstellen, indem er Hinweise gibt auf Sozialbetrug.
- Weil JC Geld für Miete überwiesen hat, Mieter dies behalten hat.
- Weil JC keine Miete zahlt für Januar (Voraussetzung ist, dass Mieter dann noch dort wohnt.
Vermieter will Mahnbescheid erstellen, zuzüglich Klage.
Vermieter will Staatsanwaltschaft Hinweise geben auf Sozialbetrug sowie auf die gefälschte Bürgschftserklärung.
Auf meine mehrmaligen Unterstützungsabgebote geht Mieter nicht ein.
Meine Fragen beziehen sich darauf, wie dem Vermieter geholfen werden kann.
Er wäre wohl bereit, das Mietverhältnis fortzusetzen, wenn Summen nachgezahlt werden und die Mieten in voller Höhe kommen.
Und wie dem Mieter geholfen werden kann.
Im Oktober ist ein ALG 2-Empfänger (unter 25) in eine Wohnung eingezogen.
Hat einen Arbeitsvertrag vorgelegt, keine Lohnabrechnungen.
Ob die Beschäftigung zu Ende war, ist nicht bekannt.
Kaution wurde bar gezahlt.
Eine Bürgschaftserklärung der Mutter war gefälscht.
Er durfte Möbel vom Vormieter behalten, 2 Wochen eher in die Wohnung (hatte keien mehr) und deshalb die Wohnung streichen.
Davon auszugehen ist, dass er die nicht mehr streicht; wie ist da vorzugehen ?
Noch ein Grund für eine Anzeige.
JC überwies im Dezember 2 Mieten (weniger als Gesamtmiete, da Wohnung unangemessen).
Fehlt also 1 Miete, zuzüglich die Summe der "Unangemessenheit",
Nach Auskunft des JC wurde ein Teil der Miete direkt an den Mieter überwiesen, dieser hat die Miete nicht weitergeleitet (welchen Zweck die Summe hatt, ist nicht bekannt).
Mieter hat die Mietzahlung schriftlich an Vermieter abgetreten.
Nach Auskunft des JC hat Mieter angegeben, ab 01.02 eine neue Wohnung zu bewohnen, daher erfolgt Ende Januar keine Mietzahlung vom JC.
Frage:
Was hat der Vermieter für Möglichkeiten, a) die Restsumme zu erlangen, b) die Zahlung für Januar zu erlangen, da davon ausgegangen wird, dass Mieter nicht auszieht.
Evtl käme in Betracht, einen falschen Mietvertrag dem JC einzureichen.
Vermieter hat fristlose Kündigung ausgesprochen.
Mieter hat ein Schreiben unterzeichent, dass er am 15. Februar aus der Wohnung auszieht.
Kann ich mir nicht vorstellen, da unter 25, schlechte Schufa, Kaution..., keine Mietfreiheitsbescheinigung, usw; dürfte also keine neue Wohnung finden.
Vermieter will Schreiben fertigstellen, indem er Hinweise gibt auf Sozialbetrug.
- Weil JC Geld für Miete überwiesen hat, Mieter dies behalten hat.
- Weil JC keine Miete zahlt für Januar (Voraussetzung ist, dass Mieter dann noch dort wohnt.
Vermieter will Mahnbescheid erstellen, zuzüglich Klage.
Vermieter will Staatsanwaltschaft Hinweise geben auf Sozialbetrug sowie auf die gefälschte Bürgschftserklärung.
Auf meine mehrmaligen Unterstützungsabgebote geht Mieter nicht ein.
Meine Fragen beziehen sich darauf, wie dem Vermieter geholfen werden kann.
Er wäre wohl bereit, das Mietverhältnis fortzusetzen, wenn Summen nachgezahlt werden und die Mieten in voller Höhe kommen.
Und wie dem Mieter geholfen werden kann.