Hallo Community,
ich möchte mein Anliegen schildern und bitte euch um Eure Mithilfe im Hinblick auf die Beantragung von ALG II. Mir geht es insbesondere um die Themen „Haushalts-/ Wohngemeinschaft“ und die „Unterhaltspflicht meiner Eltern“ bzw. die „Unterhaltsvermutung“.
Ich bin Ü30 und habe im Dezember 2017 mein Studium abgeschlossen. Das Studium stellt bei mir eine Zweitausbildung dar. Vor dem Studium habe ich eine Lehre abgeschlossen (Erstausbildung). Dazu später mehr.
Ich habe zwischen 2007 und Oktober 2017, d.h. 10 Jahre lang in einer eigenen Mietwohnung gelebt, meine Eltern haben in ihrem eigenen Haus gelebt. Im Oktober 2017 bin ich nun wieder vorübergehend bei meinen Eltern eingezogen.
In den vergangenen 10 Jahren habe ich stets selber meine Miete, meine Krankenkassenbeiträge und meine Lebensmittel bezahlt. Ich führe ein eigenes Konto. Mit anderen Worten: Ich bilde mit meinen Eltern keine Wirtschaftsgemeinschaft. Außerdem bin ich ledig.
Jetzt kommt der Knackpunkt:
Meine Eltern haben mich bis zum Studienabschluss monatlich in Höhe von ca. 300 € unterstützt. Das geht aus den Kontoauszügen hervor, die ich beim Jobcenter vorlegen muss. Jetzt ist das Studium beendet. Ich erhalte damit keine weitere finanzielle Unterstützung von den Eltern. Diesbezüglich haben meine Eltern eine schriftliche Erklärung angefertigt, die ich beim Jobcenter zusammen mit meinem Antrag einreichen werde.
Außerdem haben mir meine Eltern das Recht eingeräumt, bei ihnen bis zur Beendigung des Studiums kostenfrei zu wohnen (kostenfrei heißt hier: vom Einzug an im Oktober 2017 bis zum Studienabschluss im Dezember 2017).
Die weitere Nutzung eines eigenen Zimmers als Schlaf- und Wohnraum in dem Haus der Eltern ist ab Studienabschluss an die folgende Bedingung geknüpft: Ab Januar 2018 muss ich mich anteilig an den Heiz- und Nebenkosten beteiligen. Meine Eltern verpflichten mich im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung, monatlich einen Betrag XX zu entrichten, um das Zimmer nutzen zu dürfen. Demnach habe ich bereits im Januar 2018 den Betrag XX auf das Konto meiner Eltern überwiesen. Eine Miete muss ich ausdrücklich nicht zahlen! Ich muss lediglich einen Anteil an den Heiz- und Nebenkosten tragen. Aus diesem Grunde ist kein Mietvertrag zustande gekommen, sondern eine Vereinbarung über die Beteiligung an den Kosten für die Unterkunft.
Die Anlage KDU lege ich dem Hauptantrag nicht bei, da in der schriftlichen Vereinbarung bereits die Zusammensetzung der Heiz- und Nebenkosten aufgeschlüsselt und auf mich anteilig umgerechnet ist. Ich bin mir lediglich unsicher, ob ich als Nachweise noch die Abschlagspläne für Gas, Wasser etc. beilegen soll. Zu den Abschlagsplänen habe ich allerdings keinen Zugang, weil es sich um die Dokumente meiner Eltern handelt.
Meine Fragen / Bedenken (bitte um Beantwortung):
•Das Jobcenter erkennt anhand der Kontoauszüge, dass ich bis einschließlich Dezember 2017 monatlich eine Unterhaltsleistung von den Eltern erhalten habe und jetzt quasi von heute auf morgen keine mehr. Ich befürchte, mich erwartet beim Jobcenter der Einwand, wieso die Eltern mich auf einmal nicht mehr unterstützen, da ich bisher sonst immer Geld bekommen habe.
•Meine Eltern sind der Meinung, dass sie nur 1 Ausbildung des Kindes finanzieren müssen. Auf meinen Fall bezogen heißt dies, dass die Unterhaltspflicht bereits mit Vollendung meiner Lehre (Erstausbildung) erloschen ist und somit während der Zweitausbildung (Studium) keine Unterhaltspflicht bestand.
•Angenommen die Eltern wären dennoch unterhaltspflichtig während des Studiums. Dann stellt sich die Frage: wann endet die Unterhaltspflicht? Bereits mit dem Tag der Exmatrikulation oder frühestens einige Wochen nach der Exmatrikulation?
Es geht hier also um die Unterhaltsvermutung und um die Frage, ob ich mit meinen Eltern eine Haushaltsgemeinschaft oder lediglich eine Wohngemeinschaft bilde. Im Hauptantrag habe ich unter 2.2) angegeben, dass neben mir 0 weitere Personen in der Haushaltsgemeinschaft leben. Ich gebe die Anlage HG daher nicht ab. In der Erklärung der Eltern steht bereits, dass wir keine Wirtschaftsgemeinschaft bilden.
Reichen
•die schriftliche Erklärung der Eltern, dass sie mich ab dem Tag des Studienanschluss nicht mehr finanziell unterstützen und dass wir keine Wirtschaftsgemeinschaft bilden
sowie
•die schriftliche Vereinbarung über die Kostenbeteiligung für die Unterkunft
aus, um die Unterhaltsvermutung zu widerlegen?
Danke für die Beantwortung der Fragen!
ich möchte mein Anliegen schildern und bitte euch um Eure Mithilfe im Hinblick auf die Beantragung von ALG II. Mir geht es insbesondere um die Themen „Haushalts-/ Wohngemeinschaft“ und die „Unterhaltspflicht meiner Eltern“ bzw. die „Unterhaltsvermutung“.
Ich bin Ü30 und habe im Dezember 2017 mein Studium abgeschlossen. Das Studium stellt bei mir eine Zweitausbildung dar. Vor dem Studium habe ich eine Lehre abgeschlossen (Erstausbildung). Dazu später mehr.
Ich habe zwischen 2007 und Oktober 2017, d.h. 10 Jahre lang in einer eigenen Mietwohnung gelebt, meine Eltern haben in ihrem eigenen Haus gelebt. Im Oktober 2017 bin ich nun wieder vorübergehend bei meinen Eltern eingezogen.
In den vergangenen 10 Jahren habe ich stets selber meine Miete, meine Krankenkassenbeiträge und meine Lebensmittel bezahlt. Ich führe ein eigenes Konto. Mit anderen Worten: Ich bilde mit meinen Eltern keine Wirtschaftsgemeinschaft. Außerdem bin ich ledig.
Jetzt kommt der Knackpunkt:
Meine Eltern haben mich bis zum Studienabschluss monatlich in Höhe von ca. 300 € unterstützt. Das geht aus den Kontoauszügen hervor, die ich beim Jobcenter vorlegen muss. Jetzt ist das Studium beendet. Ich erhalte damit keine weitere finanzielle Unterstützung von den Eltern. Diesbezüglich haben meine Eltern eine schriftliche Erklärung angefertigt, die ich beim Jobcenter zusammen mit meinem Antrag einreichen werde.
Außerdem haben mir meine Eltern das Recht eingeräumt, bei ihnen bis zur Beendigung des Studiums kostenfrei zu wohnen (kostenfrei heißt hier: vom Einzug an im Oktober 2017 bis zum Studienabschluss im Dezember 2017).
Die weitere Nutzung eines eigenen Zimmers als Schlaf- und Wohnraum in dem Haus der Eltern ist ab Studienabschluss an die folgende Bedingung geknüpft: Ab Januar 2018 muss ich mich anteilig an den Heiz- und Nebenkosten beteiligen. Meine Eltern verpflichten mich im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung, monatlich einen Betrag XX zu entrichten, um das Zimmer nutzen zu dürfen. Demnach habe ich bereits im Januar 2018 den Betrag XX auf das Konto meiner Eltern überwiesen. Eine Miete muss ich ausdrücklich nicht zahlen! Ich muss lediglich einen Anteil an den Heiz- und Nebenkosten tragen. Aus diesem Grunde ist kein Mietvertrag zustande gekommen, sondern eine Vereinbarung über die Beteiligung an den Kosten für die Unterkunft.
Die Anlage KDU lege ich dem Hauptantrag nicht bei, da in der schriftlichen Vereinbarung bereits die Zusammensetzung der Heiz- und Nebenkosten aufgeschlüsselt und auf mich anteilig umgerechnet ist. Ich bin mir lediglich unsicher, ob ich als Nachweise noch die Abschlagspläne für Gas, Wasser etc. beilegen soll. Zu den Abschlagsplänen habe ich allerdings keinen Zugang, weil es sich um die Dokumente meiner Eltern handelt.
Meine Fragen / Bedenken (bitte um Beantwortung):
•Das Jobcenter erkennt anhand der Kontoauszüge, dass ich bis einschließlich Dezember 2017 monatlich eine Unterhaltsleistung von den Eltern erhalten habe und jetzt quasi von heute auf morgen keine mehr. Ich befürchte, mich erwartet beim Jobcenter der Einwand, wieso die Eltern mich auf einmal nicht mehr unterstützen, da ich bisher sonst immer Geld bekommen habe.
•Meine Eltern sind der Meinung, dass sie nur 1 Ausbildung des Kindes finanzieren müssen. Auf meinen Fall bezogen heißt dies, dass die Unterhaltspflicht bereits mit Vollendung meiner Lehre (Erstausbildung) erloschen ist und somit während der Zweitausbildung (Studium) keine Unterhaltspflicht bestand.
•Angenommen die Eltern wären dennoch unterhaltspflichtig während des Studiums. Dann stellt sich die Frage: wann endet die Unterhaltspflicht? Bereits mit dem Tag der Exmatrikulation oder frühestens einige Wochen nach der Exmatrikulation?
Es geht hier also um die Unterhaltsvermutung und um die Frage, ob ich mit meinen Eltern eine Haushaltsgemeinschaft oder lediglich eine Wohngemeinschaft bilde. Im Hauptantrag habe ich unter 2.2) angegeben, dass neben mir 0 weitere Personen in der Haushaltsgemeinschaft leben. Ich gebe die Anlage HG daher nicht ab. In der Erklärung der Eltern steht bereits, dass wir keine Wirtschaftsgemeinschaft bilden.
Reichen
•die schriftliche Erklärung der Eltern, dass sie mich ab dem Tag des Studienanschluss nicht mehr finanziell unterstützen und dass wir keine Wirtschaftsgemeinschaft bilden
sowie
•die schriftliche Vereinbarung über die Kostenbeteiligung für die Unterkunft
aus, um die Unterhaltsvermutung zu widerlegen?
Danke für die Beantwortung der Fragen!