graugestreift
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Liebe Community,
ich habe eine vielleicht etwas komplizierte Frage, zumindest für mich.
Vorgeschichte:
Ich hatte viele Jahre eine unbefristete Angestelltenstelle und habe nun ein Kind bekommen. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und habe 1 Jahr Elterngeld bekommen.
Danach hat mein Mann einen Job in einem anderen Bundesland angenommen und ich bin mit meinem Kind mitgezogen. Mit meiner alten Firma habe ich einen Aufhebungsvertrag gemacht.
Ich bekomme seit kurzem ALG 1 bezogen auf mein altes Gehalt (vor dem Kind). Nun suche ich einen neuen Job. Bei einer guten Firma könnte ich vielleicht einen temporären Job bekommen, als Freelancer für 2-3 Monate. Als Einstieg fänd ich das ganz prima.
Nun meine Frage:
Was passiert wenn der Job doch nach 3 Monaten endet. Bekomme ich dann wieder ALG 1? Denn ich habe ja dann nur 3 Monate gearbeitet und zwar als Freelancer. Man muss doch mind. 1 Jahr sozialversicherungspflichtig tätig sein. Oder wird die Leistung einfach wieder fortgesetzt?
Verstehe das alles irgendwie nicht...
Kann mich jemand aufklären?
In einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass jemand sich abgemeldet und wieder angemeldet hat nach der Selbstständigkeit (war nur 1 Tag). Käme das auch für mich in Frage?
Mir ist klar, dass ich mich dann für die Zeit des Freelancens krankenversichern muss...
Lg
ich habe eine vielleicht etwas komplizierte Frage, zumindest für mich.

Vorgeschichte:
Ich hatte viele Jahre eine unbefristete Angestelltenstelle und habe nun ein Kind bekommen. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und habe 1 Jahr Elterngeld bekommen.
Danach hat mein Mann einen Job in einem anderen Bundesland angenommen und ich bin mit meinem Kind mitgezogen. Mit meiner alten Firma habe ich einen Aufhebungsvertrag gemacht.
Ich bekomme seit kurzem ALG 1 bezogen auf mein altes Gehalt (vor dem Kind). Nun suche ich einen neuen Job. Bei einer guten Firma könnte ich vielleicht einen temporären Job bekommen, als Freelancer für 2-3 Monate. Als Einstieg fänd ich das ganz prima.
Nun meine Frage:

Was passiert wenn der Job doch nach 3 Monaten endet. Bekomme ich dann wieder ALG 1? Denn ich habe ja dann nur 3 Monate gearbeitet und zwar als Freelancer. Man muss doch mind. 1 Jahr sozialversicherungspflichtig tätig sein. Oder wird die Leistung einfach wieder fortgesetzt?
Verstehe das alles irgendwie nicht...

Kann mich jemand aufklären?
In einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass jemand sich abgemeldet und wieder angemeldet hat nach der Selbstständigkeit (war nur 1 Tag). Käme das auch für mich in Frage?
Mir ist klar, dass ich mich dann für die Zeit des Freelancens krankenversichern muss...
Lg