Hallo liebe Leute,
ich möchte Euch heute um Eure Meinung oder ein paar Hinweise bitten, zu einer Sache, die einer Freundin passiert ist:
Sie ist seit September letzten Jahres im ALG 1 Bezug und hat keine EGV bekommen. Aber seit 2 Monaten macht ihre SB sie nur noch zur Schnecke. Es fing damit an, dass meine Freundin ihrer SB mitteilte, dass ihr kleiner Junge ( 2 Jahre) erst ab 8.30 uhr in die Kita könnte vorher ist dort nicht geöffnet und ob sie das bei Vergabe der Termine bzw. Einladungen evtl.berücksichtigen könnte?! Die SB tat so als ob sie es registriert hatte, aber der nächste Termin kam prompt für 8.00Uhr. Daraufhin rief meine Freundin dort an und wollte den Termin auf nach 8.30Uhr verlegen lassen, aber Sie wurde nur angepampt warum sie die SB auf der Durchwahl anruft, das verbitte sie sich und sie solle gefälligst 8 Uhr auftauchen. Dann hat meine Freundin nochmal versucht der SB den Sachverhalt zu schildern aber es ging nicht in ihren kopf oder sie wollte nicht zuhören, da hat meine Freundin genervt aufgelegt und ist nicht zum Termin erschienen. Daraufhin wurde ihr ALG1 erstmal gesperrt.Der Folgetermin , fiel genau in den Urlaub meiner Freundin und zum Glück war dieser aber regulär bei ihrer SB angemeldet. Wer weiß was die sonstmit ihr gemacht hätte. Ich habe dann im Namen meiner Freundin eine Mail geschrieben, dass sie im Urlaub ist und nächste Woche wieder zur Verfügung stände. Den nächsten Termin bekam sie dann genau eine Woche später zum Glück für 8.30 Uhr bei einer anderen SB. Sie sollte nun Rede und Antwort stehen warum sie nicht zum vorhergehenden 8 uhr Termin erschienen ist. Nur leider war die andere SB an dem Termin nicht da und sie mußte wieder zu ihrer alten SB. Welche sie sofort zur Schnecke machte was das soll und ob sie ihre Bewerbungen dabei hat und was das für Unterlagen sind und sich über sie beschweren bringt überhaupt nichts, sie hätte ja eine richtig gute Rechtsschutzversicherung, die SB jetzt, und sie solle nicht immer dazwischen reden.... meine Freundin hatte die ganze Zeit überhaupt noch nichts gesagt. Dann wollte sie ihr nochmals erklären wie sich das mit den kita Öffnungszeiten verhält, weil diese Person überhaupt nicht darauf Rücksicht genommen hat, aber ihr wurde wieder das Wort verboten und eine Zuweisung zu einer Maßnahme vorgelegt, die sie sofort unterschreiben sollte oder ihr Geld bleibt gesperrt. Vor lauter Panik und Angst, die SB muß wohl sehr laut geworden sein, hat sie die Zuweisung unterschrieben und dabei garnicht bemerkt, dass die Maßnahme auch 8 Uhr beginnt und völlig sinnbefreit ist. Ihr Geld wurde nach 2 Tagen gezahlt, die Sperre ist aufgehoben. Aber alles ohne richtige Bescheide sonder nur so auf mündlicher Basis. Sehr komisch.
Nun hat sie mich aber gefragt ob ich nicht einen Widerspruch wegen der erzwungenen Unterschrift zwecks Teilnahme an der Maßnahme schreiben könnte und ob sie den SB wechseln kann und noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen könnte?
Ich habe jetzt die Zuweisung zur Maßnahme von Ihr bekommen, da ist aber keine Unterschrift drauf. Ich habe sie gefragt ob sie eine EGV unterschrieben hat und sie meinte nein. Jedoch weiß ich jetzt gar nicht so recht wie ich am besten anfang mit dem Widerspruch. Ist der überhaupt zulässig? Soll ich die Zuweisung mal einstellen??? Wohin schickt man so eine Beschwerde oder den Widerspruch bei der AfA? Ich kenne mich gerade mal so in meinen Hartz 4 Sachen aus, aber ALG ! ist das auch so zu handhaben?
Sorry für den langen Text, ich konnte es aber nicht kürzer ausführen....
Und falls Ihr Euch wundert, ich mache schon ein paar Jahre die wichtigen postalischen Schreiben für meine Freundin und bis jetzt konnte ich immer Punkten, nur in diesem Fall ists ganz schön heftig finde ich. Könnt Ihr mir ein paar Tips geben?
ich möchte Euch heute um Eure Meinung oder ein paar Hinweise bitten, zu einer Sache, die einer Freundin passiert ist:
Sie ist seit September letzten Jahres im ALG 1 Bezug und hat keine EGV bekommen. Aber seit 2 Monaten macht ihre SB sie nur noch zur Schnecke. Es fing damit an, dass meine Freundin ihrer SB mitteilte, dass ihr kleiner Junge ( 2 Jahre) erst ab 8.30 uhr in die Kita könnte vorher ist dort nicht geöffnet und ob sie das bei Vergabe der Termine bzw. Einladungen evtl.berücksichtigen könnte?! Die SB tat so als ob sie es registriert hatte, aber der nächste Termin kam prompt für 8.00Uhr. Daraufhin rief meine Freundin dort an und wollte den Termin auf nach 8.30Uhr verlegen lassen, aber Sie wurde nur angepampt warum sie die SB auf der Durchwahl anruft, das verbitte sie sich und sie solle gefälligst 8 Uhr auftauchen. Dann hat meine Freundin nochmal versucht der SB den Sachverhalt zu schildern aber es ging nicht in ihren kopf oder sie wollte nicht zuhören, da hat meine Freundin genervt aufgelegt und ist nicht zum Termin erschienen. Daraufhin wurde ihr ALG1 erstmal gesperrt.Der Folgetermin , fiel genau in den Urlaub meiner Freundin und zum Glück war dieser aber regulär bei ihrer SB angemeldet. Wer weiß was die sonstmit ihr gemacht hätte. Ich habe dann im Namen meiner Freundin eine Mail geschrieben, dass sie im Urlaub ist und nächste Woche wieder zur Verfügung stände. Den nächsten Termin bekam sie dann genau eine Woche später zum Glück für 8.30 Uhr bei einer anderen SB. Sie sollte nun Rede und Antwort stehen warum sie nicht zum vorhergehenden 8 uhr Termin erschienen ist. Nur leider war die andere SB an dem Termin nicht da und sie mußte wieder zu ihrer alten SB. Welche sie sofort zur Schnecke machte was das soll und ob sie ihre Bewerbungen dabei hat und was das für Unterlagen sind und sich über sie beschweren bringt überhaupt nichts, sie hätte ja eine richtig gute Rechtsschutzversicherung, die SB jetzt, und sie solle nicht immer dazwischen reden.... meine Freundin hatte die ganze Zeit überhaupt noch nichts gesagt. Dann wollte sie ihr nochmals erklären wie sich das mit den kita Öffnungszeiten verhält, weil diese Person überhaupt nicht darauf Rücksicht genommen hat, aber ihr wurde wieder das Wort verboten und eine Zuweisung zu einer Maßnahme vorgelegt, die sie sofort unterschreiben sollte oder ihr Geld bleibt gesperrt. Vor lauter Panik und Angst, die SB muß wohl sehr laut geworden sein, hat sie die Zuweisung unterschrieben und dabei garnicht bemerkt, dass die Maßnahme auch 8 Uhr beginnt und völlig sinnbefreit ist. Ihr Geld wurde nach 2 Tagen gezahlt, die Sperre ist aufgehoben. Aber alles ohne richtige Bescheide sonder nur so auf mündlicher Basis. Sehr komisch.
Nun hat sie mich aber gefragt ob ich nicht einen Widerspruch wegen der erzwungenen Unterschrift zwecks Teilnahme an der Maßnahme schreiben könnte und ob sie den SB wechseln kann und noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen könnte?
Ich habe jetzt die Zuweisung zur Maßnahme von Ihr bekommen, da ist aber keine Unterschrift drauf. Ich habe sie gefragt ob sie eine EGV unterschrieben hat und sie meinte nein. Jedoch weiß ich jetzt gar nicht so recht wie ich am besten anfang mit dem Widerspruch. Ist der überhaupt zulässig? Soll ich die Zuweisung mal einstellen??? Wohin schickt man so eine Beschwerde oder den Widerspruch bei der AfA? Ich kenne mich gerade mal so in meinen Hartz 4 Sachen aus, aber ALG ! ist das auch so zu handhaben?
Sorry für den langen Text, ich konnte es aber nicht kürzer ausführen....
Und falls Ihr Euch wundert, ich mache schon ein paar Jahre die wichtigen postalischen Schreiben für meine Freundin und bis jetzt konnte ich immer Punkten, nur in diesem Fall ists ganz schön heftig finde ich. Könnt Ihr mir ein paar Tips geben?