ALG 1 -- privat krankenversichert -- wann zurück in die Gesetzliche möglich?

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G

Gelöschtes Mitglied 52701

Gast
Hallo Ihr Lieben,

hier bin ich mal wieder -- vielen Dank schon jetzt für Eure Zeit und Hilfe !

Folgendes: Ich bin seit 2008 privat krankenversichert. Nun ist mittelfristig zu befürchten, dass ich meinen aktuellen Job verlieren/beenden werde. Soviel ich weiss, kann ich wohl bis 55 im Falle von ALG1 Empfang grundsätzlich zurück in die gesetzliche KV (49 aktuell). Nun weiss ich aber über die entsprechenden Fristen nicht Bescheid. Folgender Zeitablauf:

...Angestellt bis 09/2014
ALG1 10/2014 bis 05/2015 (incl. 6 Wochen ALG1 Empfang bei Krankheit)
AU (Krankentagegeld der priv.KV) bis 02.05.2016, von priv. KV als "berufsunfähig" beendet, einen Tag vor Ende wieder gesund.

ALG1 von 03.05.2016 bis 31.05.2016 (incl. priv. KV)

Angestellt seit 01.06.2016 bis dato (priv KV mit KT).

Soviel ich weiss, kann ich erst nach zwei Jahren (?) wieder neu entscheiden, ob ich bei ALG1 Empfang zurück in die gesetzliche KV will oder privat versichert bleiben will. Ist das so richtig? Das würde heissen, ich "dürfte" (unter diesem Aspekt) frühestens zum 01.06.2018 areitslos werden, richtig? War es unter diesem Aspekt ein Fehler, mich im Mai 2016 arbeitslos gemedet zu haben (für die 4 Wochen) bzw. hätte ich , wenn ich die Zeit anders überbrückt hätte, bereits früher wieder neu entscheiden können?

Welche anderen Möglichkeiten hätte ich?

Danke schön schon jetzt!

Viele Grüsse

Gugu
 

DerNomade

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Keine Antwort auf Deine Frage.
Aber ein paar Infos zum Wechsel PKV -> GKV :

Man kann sich zum Wechsel im Detail auf Honorarbasis von einem Versicherungsberater objektiv beraten lassen:

Beachten, dass man als Rentner freiwillig in der GKV versichert auch KV-Beiträge auf Mieteinnahmen, Zinse, private Renten etc. zahlen muss.

Das spricht nicht unbedingt gegen den Wechsel - habe selbst gewechselt. Sollte man aber beachten.
 
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