G
Gelöschtes Mitglied 67288
Gast
Hallo,
ich würde um eure Einschätzung möglicher unangenehmer Folgen (Bußgeld od. ähnliches) bezüglich nachfolgenden Sachverhaltes bitten. Vielen Dank vorab!
Eine ausländische Arbeitnehmerin (mit für Behördenverkehr unzureichenden Deutschkenntnissen) war 7 Monate lang arbeitslos. Seit Beginn dieses Monats hat sie wieder eine volle Stelle. Während der Arbeitslosigkeit hat sie ALG 1 ohne Kürzungen erhalten. Weiterhin hat sie während der Arbeitslosigkeit in unregelmäßigen Abständen und unregelmäßiger Höhe Nebenverdienst aus selbständiger Tätigkeit gehabt. Die selbständige Nebentätigkeit betrug weniger als 15h/Woche. Da zum Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung nicht absehbar war, ob und ggf. in welcher Höhe die selbständige Nebentätigkeit zu Gewinn führen wird, wurden diesbezüglich vorab auch kein voraussichtliches zukünftiges Nebeneinkommen angegeben. Eine monatliche Meldung während der Monate der Arbeitslosigkeit wurde ebenfalls nicht vorgenommen. Nun möchte die Arbeitnehmerin der Arbeitsagentur ihre Nebeneinkünfte rückwirkend mitteilen. Einige Einkünfte werden bereits einige Monate her sein (sie erstellt gerade eine List, bisher hat sie selber keinen echten Überblick), falls man sie monatlich hätte abmelden müssen, also später als es hätte sein sollen. Dass Nebeneinkünfte, die den monatlichen Freibetrag von 165€ überschreiten mit dem ALG verrechnet werden, ist der Arbeitnehmerin klar, aber Bußgelder (oder sogar eine Anzeige) wären natürlich unangenehmen. Eine betrügerische Absicht hat nicht bestanden, sonst gäbe es jetzt ja auch keine Anmeldung des Nebeneinkommens aus eigener Initiative heraus.
Beste Grüße
Mojo
ich würde um eure Einschätzung möglicher unangenehmer Folgen (Bußgeld od. ähnliches) bezüglich nachfolgenden Sachverhaltes bitten. Vielen Dank vorab!
Eine ausländische Arbeitnehmerin (mit für Behördenverkehr unzureichenden Deutschkenntnissen) war 7 Monate lang arbeitslos. Seit Beginn dieses Monats hat sie wieder eine volle Stelle. Während der Arbeitslosigkeit hat sie ALG 1 ohne Kürzungen erhalten. Weiterhin hat sie während der Arbeitslosigkeit in unregelmäßigen Abständen und unregelmäßiger Höhe Nebenverdienst aus selbständiger Tätigkeit gehabt. Die selbständige Nebentätigkeit betrug weniger als 15h/Woche. Da zum Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung nicht absehbar war, ob und ggf. in welcher Höhe die selbständige Nebentätigkeit zu Gewinn führen wird, wurden diesbezüglich vorab auch kein voraussichtliches zukünftiges Nebeneinkommen angegeben. Eine monatliche Meldung während der Monate der Arbeitslosigkeit wurde ebenfalls nicht vorgenommen. Nun möchte die Arbeitnehmerin der Arbeitsagentur ihre Nebeneinkünfte rückwirkend mitteilen. Einige Einkünfte werden bereits einige Monate her sein (sie erstellt gerade eine List, bisher hat sie selber keinen echten Überblick), falls man sie monatlich hätte abmelden müssen, also später als es hätte sein sollen. Dass Nebeneinkünfte, die den monatlichen Freibetrag von 165€ überschreiten mit dem ALG verrechnet werden, ist der Arbeitnehmerin klar, aber Bußgelder (oder sogar eine Anzeige) wären natürlich unangenehmen. Eine betrügerische Absicht hat nicht bestanden, sonst gäbe es jetzt ja auch keine Anmeldung des Nebeneinkommens aus eigener Initiative heraus.
Beste Grüße
Mojo