Hallo,
ich habe eine Frage oder auch 2 ;-)!
Ich bin am 16.10.2009 erkrankt (befristetes Arbeitsverhältnis bis 30.11.2009, nicht verlängert), wurde dann zum 29.01.2011 ausgesteuert von der Krankenkasse und habe ALG1 bezogen ab 29.01.2011 bis 18.02.2012 bezogen (3 Wochen Reha), war weiterhin AU. Habe am 01.03.2012 einen Antrag auf EU-Rente gestellt, Verfahren läuft noch am Sozialgericht!
Es wurde ein Gutachten am 26.04.2011 erstellt, das ich voraussichtlich länger wie 6 Monate nicht leistungs-/arbeitsfähig bin.
Am 16.01.2012 wurde ich auf Grund einer anderen hinzugekommenen Krankheit Krankgeschrieben. ALG 1 lief zum 18.02.2012 aus, habe dann wieder Krankengeld bezogen. Nun habe ich mich wieder beim AA gemeldet und man sagte mir ich müsste einen neuen Antrag auf ALG 1 stellen da ich erneut einen Anspruch habe bzw. mein alter Anspruch möglicherweise noch nicht verwirkt ist. Dies habe ich getan und habe eine Ablehnung bekommen. Begründung: ich habe die Anwartschaft nicht erreicht.
Ist das so richtig?? Morgen soll ich zum Arbeitsvermittler um über meine Berufliche Weiterentwicklung zu sprechen.
Kann mir hier bitte jemand helfen???
ich habe eine Frage oder auch 2 ;-)!
Ich bin am 16.10.2009 erkrankt (befristetes Arbeitsverhältnis bis 30.11.2009, nicht verlängert), wurde dann zum 29.01.2011 ausgesteuert von der Krankenkasse und habe ALG1 bezogen ab 29.01.2011 bis 18.02.2012 bezogen (3 Wochen Reha), war weiterhin AU. Habe am 01.03.2012 einen Antrag auf EU-Rente gestellt, Verfahren läuft noch am Sozialgericht!
Es wurde ein Gutachten am 26.04.2011 erstellt, das ich voraussichtlich länger wie 6 Monate nicht leistungs-/arbeitsfähig bin.
Am 16.01.2012 wurde ich auf Grund einer anderen hinzugekommenen Krankheit Krankgeschrieben. ALG 1 lief zum 18.02.2012 aus, habe dann wieder Krankengeld bezogen. Nun habe ich mich wieder beim AA gemeldet und man sagte mir ich müsste einen neuen Antrag auf ALG 1 stellen da ich erneut einen Anspruch habe bzw. mein alter Anspruch möglicherweise noch nicht verwirkt ist. Dies habe ich getan und habe eine Ablehnung bekommen. Begründung: ich habe die Anwartschaft nicht erreicht.
Ist das so richtig?? Morgen soll ich zum Arbeitsvermittler um über meine Berufliche Weiterentwicklung zu sprechen.
Kann mir hier bitte jemand helfen???