Hallo
Wenn Du den Antrag auf ALG2 noch im September stellst, dann stehr Dir im Prinzip auch die paar Tage im September ALG2.
Das das
ALG1 aber wahrscheinlich den Regelbedarf +
KdU übersteigt, bist Du im September "raus" mit ALG2. Das würde Dir in voller Höhe dann erst ab Oktober zustehen.