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Hallo zusammen,
wie schon in der Überschrift zu lesen, geht es um, ALG 1 Krankengeldbezug wird nicht zur Erfüllung der Anwartschaftszeit herangezogen.
In den letzten 24 Monaten bezog ich über 15 Monate Krankengeld und war anschliessend 6 Monate beschäftigt.
Zusammen also über 21 Monate Versicherungsplichtverhältnisse.
Gestern kam der Ablehnungsbescheid.
Begründung Anwartschaft nicht erfüllt, da weniger als 12 Monate versicherungsplichtig!
Es ist mir völlig unverständlich wie man zu dieser Einschätzung kommt.
Habe ich etwas übersehen oder falsch verstanden ... kann mich jemand hier erhellen und etwas dazu sagen?
Gibt es vielleicht ähnliche Erfahrungen?
Danke in Voraus!
wie schon in der Überschrift zu lesen, geht es um, ALG 1 Krankengeldbezug wird nicht zur Erfüllung der Anwartschaftszeit herangezogen.
In den letzten 24 Monaten bezog ich über 15 Monate Krankengeld und war anschliessend 6 Monate beschäftigt.
Zusammen also über 21 Monate Versicherungsplichtverhältnisse.
Gestern kam der Ablehnungsbescheid.
Begründung Anwartschaft nicht erfüllt, da weniger als 12 Monate versicherungsplichtig!

Es ist mir völlig unverständlich wie man zu dieser Einschätzung kommt.
Habe ich etwas übersehen oder falsch verstanden ... kann mich jemand hier erhellen und etwas dazu sagen?
Gibt es vielleicht ähnliche Erfahrungen?
Danke in Voraus!
