Hallo,
ich weiß nicht ob die Frage hier auch hin passt, wenn nicht bitte verschieben
Ich habe vor, nachdem ich mit diversen Arbeitgebern in meiner Branche nicht glücklich geworden bin, mich selbstständig zu machen. Im Moment befinde ich mich noch in einem Arbeitsverhältnis, werde den neuen Job aber in der Probezeit beenden, weil ich mit meiner Chefin überhaupt nicht klar komme. Eigentlich wollte ich selber kündigen, aber man ist mir zuvor gekommen und hat mir zuerst die Kündigung ausgesprochen (was ja Richtung ALG 1 gar nicht mal schlecht ist, wegen Sperre und so...).
Nun meine Frage:
es heißt man hat Anspruch auf ALG 1 wenn man "innerhalb der letzten 2 Jahre 12 Monate soz.vers.pfl. beschäftigt war". Dies war bei mir durchgehend der Fall. KANN ich nun erstmal direkt mein Business aufziehen, auf das ALG 1 erstmal verzichten und ein halbes Jahr prüfen, ob das Geschäft bis dahin läuft? Und quasi als "Rettungsanker" dann Ende des Jahres zur Not doch das ALG beantragen? So liest sich jedenfalls diese Vorgabe. Gibt ja auch Leute, die erstmal 3 Monate Urlaub machen und dann erst das ALG beziehen, also recht ähnlich.
Das hatte ich auch schon eine Dame telefonisch bei der Agentur gefragt. Die war leider nicht so im Thema drin, weil Selbstständige bei denen nicht betreut werden. Sie meinte, ich könne mich privat als Selbstständiger auch in der Arbeitslosenversicherung anmelden und die Beiträge, die wohl nicht so hoch ausfallen, selber begleichen. Nun, das war eigentlich nicht meine Frage
. Aber in dem Zusammenhang würde mich interessieren, wie dann die Summe, die man im Falle des Falles erhält dann ausfallen würde? Denn wenn ich mein Business wegen mangelnder Einkünfte beende kann das ja nicht so angerechnet werden. (Zur Info: ich habe als Angestellter sehr gut verdient und hätte jetzt direkt einen ziemlich hohen Anspruch, den will ich mir natürlich nicht zerschreddern).
Wäre toll, wenn hier jemand schon mal Erfahrung in dem Bereich gemacht hat und mir zumindest den ersten Teil beantworten könnte!
Natürlich werde ich das noch mit dem Amt besprechen (nun muss ich ja sowieso vorstellig werden, sobald ich das Kündigungsschreiben erhalte - hätte aber gerne eine Vorab-Info).
LG
ich weiß nicht ob die Frage hier auch hin passt, wenn nicht bitte verschieben
Ich habe vor, nachdem ich mit diversen Arbeitgebern in meiner Branche nicht glücklich geworden bin, mich selbstständig zu machen. Im Moment befinde ich mich noch in einem Arbeitsverhältnis, werde den neuen Job aber in der Probezeit beenden, weil ich mit meiner Chefin überhaupt nicht klar komme. Eigentlich wollte ich selber kündigen, aber man ist mir zuvor gekommen und hat mir zuerst die Kündigung ausgesprochen (was ja Richtung ALG 1 gar nicht mal schlecht ist, wegen Sperre und so...).
Nun meine Frage:
es heißt man hat Anspruch auf ALG 1 wenn man "innerhalb der letzten 2 Jahre 12 Monate soz.vers.pfl. beschäftigt war". Dies war bei mir durchgehend der Fall. KANN ich nun erstmal direkt mein Business aufziehen, auf das ALG 1 erstmal verzichten und ein halbes Jahr prüfen, ob das Geschäft bis dahin läuft? Und quasi als "Rettungsanker" dann Ende des Jahres zur Not doch das ALG beantragen? So liest sich jedenfalls diese Vorgabe. Gibt ja auch Leute, die erstmal 3 Monate Urlaub machen und dann erst das ALG beziehen, also recht ähnlich.
Das hatte ich auch schon eine Dame telefonisch bei der Agentur gefragt. Die war leider nicht so im Thema drin, weil Selbstständige bei denen nicht betreut werden. Sie meinte, ich könne mich privat als Selbstständiger auch in der Arbeitslosenversicherung anmelden und die Beiträge, die wohl nicht so hoch ausfallen, selber begleichen. Nun, das war eigentlich nicht meine Frage
Wäre toll, wenn hier jemand schon mal Erfahrung in dem Bereich gemacht hat und mir zumindest den ersten Teil beantworten könnte!
Natürlich werde ich das noch mit dem Amt besprechen (nun muss ich ja sowieso vorstellig werden, sobald ich das Kündigungsschreiben erhalte - hätte aber gerne eine Vorab-Info).
LG