ALG 1 -- EGV per VA
Hallo liebes Forum
leider bin ich seit 28.02 im Kreis der ELO´s.
Eigentlich war ich die letzten Jahre hier nur super stiller Mitleser jedoch hat es mich jetzt auch mal erwischt.
wie der Name schon sagt, wurde mir meine EGV per VA auferlegt:
Beim Erstgespräch in der Vermittlungsabteilung der Agentur verweigerte ich die Unterschrift der EGV mit der Begründung, ich würde sie gern vorher noch ein mal prüfen.
Meine bitte um 1. wöchige Bedenkzeit wurde vom SB abgewiesen.
Entweder gleich unterschreiben oder VA. Nun ja, ich habe mich (hoffentlich richtig) dazu entschlossen nicht zu unterschreiben und den VA zu riskieren. Diesen hat der SB mir natürlich gleich ausgedruckt mitgegeben
(Dokumente hänge ich anonymisiert an)
Der ursprüngliche Hauptgrund meiner Weigerung zur Unterzeichnung besteht daran, dass in der EGV eine Maßnahme (Sprint) verankert ist, ich jedoch noch keinerlei Leistungen beziehe und auch noch keinen Bewilligungsbescheid vorliegen habe. Der Arbeitgeber hat die Arbeitgeberbescheinigung auch noch nicht zurück gesendet, was bedeutet, dass bis zum Leistungsbescheid vermutlich noch min. 2 Wochen vergehen werden. Bin ja im Prinzip erst die 1. Woche ELO. Hab ja auch kein Problem mit der Maßnahme. Würde diese auch besuchen (wenn es sein muss), allerdings hab ich ein kleines Problem damit eine Maßnahme zu besuchen, obwohl nicht mal feststeht, ob ich Leistungsberechtigt bin.
Einladung zur Maßnahme habe ich 2 Tage später per Post erhalten. (hänge ich auch an)
Jetzt meine Frage:
habe ich mich richtig verhalten bezüglich der Verweigerung der EGV?
Ist der VA vom SB korrekt geschrieben?
Muss ich die Maßnahme zum 09.03 beginnen obwohl ich noch keinen Bescheid vorliegen habe?
(Was passiert zum Beispiel wenn ich einen negativen Bescheid bekomme und schon bei der Maßnahme war? Der MT will die Kosten der Besuche ja trotzdem)
Falls es wichtig ist: ich bin über 25 aber unter 30
Bin etwas überfragt und hoffe, ihr könnt mir ein wenig helfen
Hallo liebes Forum
leider bin ich seit 28.02 im Kreis der ELO´s.
Eigentlich war ich die letzten Jahre hier nur super stiller Mitleser jedoch hat es mich jetzt auch mal erwischt.
wie der Name schon sagt, wurde mir meine EGV per VA auferlegt:
Beim Erstgespräch in der Vermittlungsabteilung der Agentur verweigerte ich die Unterschrift der EGV mit der Begründung, ich würde sie gern vorher noch ein mal prüfen.
Meine bitte um 1. wöchige Bedenkzeit wurde vom SB abgewiesen.
Entweder gleich unterschreiben oder VA. Nun ja, ich habe mich (hoffentlich richtig) dazu entschlossen nicht zu unterschreiben und den VA zu riskieren. Diesen hat der SB mir natürlich gleich ausgedruckt mitgegeben
Der ursprüngliche Hauptgrund meiner Weigerung zur Unterzeichnung besteht daran, dass in der EGV eine Maßnahme (Sprint) verankert ist, ich jedoch noch keinerlei Leistungen beziehe und auch noch keinen Bewilligungsbescheid vorliegen habe. Der Arbeitgeber hat die Arbeitgeberbescheinigung auch noch nicht zurück gesendet, was bedeutet, dass bis zum Leistungsbescheid vermutlich noch min. 2 Wochen vergehen werden. Bin ja im Prinzip erst die 1. Woche ELO. Hab ja auch kein Problem mit der Maßnahme. Würde diese auch besuchen (wenn es sein muss), allerdings hab ich ein kleines Problem damit eine Maßnahme zu besuchen, obwohl nicht mal feststeht, ob ich Leistungsberechtigt bin.
Einladung zur Maßnahme habe ich 2 Tage später per Post erhalten. (hänge ich auch an)
Jetzt meine Frage:
habe ich mich richtig verhalten bezüglich der Verweigerung der EGV?
Ist der VA vom SB korrekt geschrieben?
Muss ich die Maßnahme zum 09.03 beginnen obwohl ich noch keinen Bescheid vorliegen habe?
(Was passiert zum Beispiel wenn ich einen negativen Bescheid bekomme und schon bei der Maßnahme war? Der MT will die Kosten der Besuche ja trotzdem)
Falls es wichtig ist: ich bin über 25 aber unter 30
Bin etwas überfragt und hoffe, ihr könnt mir ein wenig helfen