Hallo,
Meine Mutter hat zum 30.09.2017 aus gesundheitlichen Gründen beim Arbeitgeber gekündigt. Leider wusste sie nicht das man sich arbeitssuchend melden muss.
Am 18.07.2018 wurde ALG 1 bewilligt.
Nun steht im Änderungsbescheid vom 01.08.2018 auf Seite 2 Bemessungsentgelt täglich 32,45 x 30 Tage wären 973,50€ pro Monat.
Unter Auszahlung der Leistung steht aber nur 15,38 sowie 10,76 warum?
Desweiteren hat meine Mutter ein Nettoarbeitslohn von 879,96€ monatlich erhalten und 60% von 879,96€ sind 527,97€
Im Änderungsbescheid von der AfA steht aber 461,40€ also fehlen hier 66,57€
Ich gehöre auch zur Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter also stehen meiner Mutter 67% von ihrem Nettoarbeitslohn zu oder?
Warum wurde überhaupt Geld an das Jobcenter zurückerstattet, dass verstehen wir nicht, man hat uns auch keine Grund dafür genannt.
MfG
derus96
Meine Mutter hat zum 30.09.2017 aus gesundheitlichen Gründen beim Arbeitgeber gekündigt. Leider wusste sie nicht das man sich arbeitssuchend melden muss.
Am 18.07.2018 wurde ALG 1 bewilligt.
Nun steht im Änderungsbescheid vom 01.08.2018 auf Seite 2 Bemessungsentgelt täglich 32,45 x 30 Tage wären 973,50€ pro Monat.
Unter Auszahlung der Leistung steht aber nur 15,38 sowie 10,76 warum?
Desweiteren hat meine Mutter ein Nettoarbeitslohn von 879,96€ monatlich erhalten und 60% von 879,96€ sind 527,97€
Im Änderungsbescheid von der AfA steht aber 461,40€ also fehlen hier 66,57€
Ich gehöre auch zur Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter also stehen meiner Mutter 67% von ihrem Nettoarbeitslohn zu oder?
Warum wurde überhaupt Geld an das Jobcenter zurückerstattet, dass verstehen wir nicht, man hat uns auch keine Grund dafür genannt.
MfG
derus96